Odins_Forest_Highway
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- Sandero III TCe90 CVT Streetway - altes Logo
- Baujahr
- 2022
Da ist er wieder der beliebte gleich mal zum Anwalt rennen und Geld verbrennen Aufschrei. Mit Kanonen auf Spatzen schiessen macht Sinn. Besser man geht zum Sachverständigen, wie z.B. einen spezialisierten Reifenservice - nein nicht ATU - und bittet um eine Zweitmeinung. Auch der Besuch eines anderen Renault-Dacia Händlers ist doch zulässig.Mit nach Möglichkeit unabhängigem Zeugen schriftlich dokumentieren und oder per Video/Audio, bei Verschleißteilen immer so schnell wie möglich.
Danach dem Händler schriftlich per Einschreiben eine Frist von 14 Tagen setzen und eine mangelfreie Sache fordern (Nacherfüllung). Wird nicht reagiert, bleibt nur der Gang zum Anwalt, um Minderung oder Rücktritt durchzusetzen. Alleine ist das zu aufwendig und mit zu vielen Fallstricken umgeben.
Allgemein:
Unwucht beim Fahren und Zittern am Lenkrad sind in jedem Fall nach allen Anforderungen ein Mangel beim Neuwagen, der nicht zu erwartender und akzeptablen Beschaffenheit entspricht!
Ordnungegemäße Bereifung samt Felgen gehört zur Fahrsicherheit bei einem Neuwagen nunmal dazu. Und dann trägt halt mal der Händler die Kosten für anständige Reifen oder Felgen, die er verkauft hat oder beim Auto dabei waren, wenn's beim Auswuchten erfolglos war weiterhin.
Da möchte eine Werkstatt die Aufwandskosten klein halten und auf den Kunden später abwälzen. Motto mal eben über'n Randstein gefahren, wir hatten doch fachgerecht nachgebessert. Also dran bleiben. Ja ist nervig, aber es gibt Lösungen. Ist man mit dem Geschäftspartner unzufrieden, wechselt man die Werkstatt. Das tut denen mehr weh als alles Andere. Erst ganz am Ende der Nahrungskette bleibt der jurustische Schritt. Und auch nur dann, wenn beide Seiten, Dacia als Garantiegeberund der Kunde, keine Lösung zusammen finden. Gute Fahrt
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