Das geht erst mal nur im stehende Autos, welche überwacht werden. Hier ist die Kamera dauerhaft eingeschaltet.
Leider ist es in Deutschland so, dass Täter stärker beschützt werden als Opfer und daher darf man auch einen Täter nicht filmen, denn er hat ja Rechte (fragt nicht nach meiner Meinung, die sieht das Ganze etwas anders).
Bei Daschcams ist die Lage ähnlich, annerkannt werden Sie (wenn überhaupt) nur dann wenn sie nicht dauerhaft eingeschaltet sind, sondern vor Gefahrensituationen aktiviert werden. Hmmmm, woher soll ich wissen, dass die nächsten 3 Minuten eine Gefahrensituation eintritt?
Hier helfen die Hersteller der Kamerasoftware/ Apps und ermöglichen es immer einen bestimmten Zeitraum abzuspeichern bei einer dauerhaften Aufnahme. Damit kann man dann ein 5 Minuten Filmchen vorlegen und argumentieren, dass man vor einer Kreuzung, Füßgängerüberweg, oder was sonst gerade in dem Bild war als die neue Aufnahem angefangen hat, die Kamera eingeschaltet hat. Funktioniert gut.