Mein erster Kurioser TÜV

Wenn du im Recht warst würde ich mir aber die doppelt gezahlte Gebühren wieder erstatten lassen.
Der hat von mir kein Geld gesehen. Aber es gab einen netten Brief an seine Vorgesetzten wegen Höflichkeit. Der Vogel hat rund eine Std. rumtelefoniert und kein Wort zu mir gesagt und auch auf Fragen ausweichend geantwortet. Dieses Verhalten hat mich auf die Palme gebracht.
 
Ich kleb die immer bei den Autos die ohne Berechtigung auf Behinderten oder Mutter-Kind Parkplätzen stehe auf den TÜV Stempel.

Nur mal so am Rande...
Auf dem TÜV-Stempel haben die nichts verloren, Kennzeichen ist ein amtliches Teil..

Davon abgesehen gibt es in der Straßenverkehrsordnung keinen Mutter&Kind Parkplatz
 
Nur mal so am Rande...
Auf dem TÜV-Stempel haben die nichts verloren, Kennzeichen ist ein amtliches Teil..

Davon abgesehen gibt es in der Straßenverkehrsordnung keinen Mutter&Kind Parkplatz
Die haben auch sonst auf dem Auto Nichts verloren, da Sachbeschädigung.
Beim Behindertenparkplatz kann man Anzeige erstatten und keine Selbstjustiz.
 
Nur mal so am Rande...
Auf dem TÜV-Stempel haben die nichts verloren, Kennzeichen ist ein amtliches Teil..

Dann sollte sich der Halter da wohl darum kümmern! :D

Davon abgesehen gibt es in der Straßenverkehrsordnung keinen Mutter&Kind Parkplatz

Er verteilt ja auch kein Ticket, nur eine Auszeichnung. :D

Finde ich ein spitzen Idee und ich stell mir gerade bildlich vor wie ein Halter das versucht einem Polizisten zu erklären. :blink::D:blink:

Die haben auch sonst auf dem Auto Nichts verloren, da Sachbeschädigung.

Lass mal die Kirche im Dorf, wenn der Aufkleber leicht abzuziehen geht hält sich der Schaden in sehr engen Grenzen.
 
Erklärs dem Staatsanwalt der den strafbefehl ausstellt nicht mir.


Gähn...

§ 303. Sachbeschädigung. (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

Das ist bei einem Aufkleber welcher nicht mit einem Superkleber versehen ist beides nicht der Fall.
 
Gähn...

§ 303. Sachbeschädigung. (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

Das ist bei einem Aufkleber welcher nicht mit einem Superkleber versehen ist beides nicht der Fall.
Nochmal: Erklärs dem Staatsanwalt der die den ersten Strafbefehl schickt, wenn du erwischst wirst und nicht mir, ich schick dir keinen.
 
Es gibt kein Unternehmen des Staates, welches Hauptuntersuchungen an Fahrzeugen durchführt. Alle dafür zugelassenen Firmen sind Unternehmen der freien Wirtschaft, welche diese Prüfung seit vielen Jahren nach einem vorgegebenen Mängelbaum des Ministeriums abarbeiten.

nur mal so am Rande eine Beobachtung:
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Nochmal: Erklärs dem Staatsanwalt der die den ersten Strafbefehl schickt, wenn du erwischst wirst und nicht mir, ich schick dir keinen.
du glaubst wirklich, dass sich um so einen Mist ein Staatsanwalt kümmert? Die wiegeln sogar Fälle von Mobbing und leichter Körperverletzung ab - selbst erlebt. Ich denke mal, ne Plakette hat da Prio 27...
 
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