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Aber bevor jemand fragt: Sie hat nichts zurückbehalten,haltenhaltenhaltenhaltenhaltenhaltenhaltenhaltenhaltenhaltenhaltenhaltenhaltenhaltenhaltenhaltenhaltenhaltenAlso in mobile find ich nur noch den:
https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/search.html?con=USED&dam=0&fr=2018:2018&ft=LPG&isSearchRequest=true&ml=30000:60000&ms=6600;6;;;&s=Car&sfmr=false&vc=Car
Ich denke mal, der Gutachter hat schon den richtigen Wiederbeschaffungswert gefunden. Ein Unfall ist halt immer Sch....., aber Gottseidank ohne Personenschaden.
Ich durfte Samstags abends um 21:00 h in die Uniklinik Homburg/Saar, Notaufnahme fahren. Und als ich ankam, hat der Rettungswagen/mit Notarzt noch 20 min. gebraucht.
Ist ja wurscht, aber so steht es im Profil!Ich bin von Deinem Profil ausgegangen
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Ich hatte diesen Sommer einen Unfall in Frankreich, deswegen wird der Schaden nach französischem Recht abgewickelt. Dort gibt es nach fachgerechter Reparatur keine Wertminderung. Das finde ich eigentlich auch korrekt, ärgerlich wäre nur, wenn ich das Auto in Deutschland verkaufen müsste und wegen des reparierten Schadens weniger bekäme.Würde(s)t du/ihr meinen (tadellos) reparierten (Unfall) Wagen denn zum gleichen Preis kaufen wie einen unbeschädigten?
Weil es nicht mehr so ist wie vor dem Unfall? Vorallem wenn die Karren auf die Richtbank mussten. Wie ein Gutachter da behaupten kann, der würde nicht an Wert verlieren, der muss ja bekifft gewesen sein.Aber warum soll ein fachgerecht repariertes Auto weniger wert sein als ein nicht repariertes Auto?
Bei mir kommt Lpg, weil ich in Mobile Suche auch nur Lpg eingegeben habe. Und was ist Barolo?@Reini11
Trinkst du Barolo? Auf der ganzen Seite nicht einer mit LPG....
Bei mir kommt Lpg, weil ich in Mobile Suche auch nur Lpg eingegeben habe. Und was ist Barolo?
Das habe ich überlesen. Dass Du der Geschädigte bist, ist mir klar, deshalb habe ich Dir auch den Thread aus MT verlinkt, denn da war der TE auch der Geschädigte und mit dem Gutachten nicht einverstanden.Schrieb ich oben bereits. Ich habe beauftragt. Und ich bin der Geschädigte, also kein Volkaskoschaden!
Da bin ich vollkommen der gleichen Meinung wie Du und auch wie @logi. Du kannst Deinem bisherigen Gutachter ja mal diese Webseite zeigen. Der ist ja "putzig", dass ein Auto das auf der Richtbank war keine Wertminderung hätte. Der Wagen muss bei einem Verkauf als Wagen mit repariertem Unfallschaden deklariert werden, denn ansonsten würde mans ich strafbar machen. Es gibt sogar ein Urteil des Bundesgerichtshof dazu (10.10.2007 (VII ZR 330/06). Alles was über einen Bagatellschaden hinausgeht muss einem Käufer mitgeteilt werden. Und Bagatellschäden sind nach Ansicht des BGH eben nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden. Keinesfalls zählt die Reparatur auf der Richtbank dazu und Blechschäden auch nicht.Trotzdem bin ich der Meinung, dass zumindest eine Wertminderung fällig ist. Würde(s)t du/ihr meinen (tadellos) reparierten (Unfall) Wagen denn zum gleichen Preis kaufen wie einen unbeschädigten?