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Natürlich wird das ggf. geprüft. Die werden das wohl auch zu Dacia direkt schicken (eine Ölprobe), dazu kann sicher @* was sagen.Das konnte jedenfalls bei der Motorölanalyse nachgewiesen/bestätigt werden. Ist also anzunehmen dass sich Additive nachweisen lassen, im Falle eines Motorschadens in Garantie, wird das der Werkstatt eine Analyse wert sein.
Die Öl Vorgabe steht im Wartungsplan.Ja da wäre ein kompetentes Kommentar dazu interessant, ebenfalls ein Link zur Ölempfehlung von Dacia/Renault.
Davon ausgehend, dass (theorethisch) die Garantie auf den Motor erlischt, wenn ein nicht nachgewiesener Ölwechsel durchgeführt wird, kann man das gar nicht ZU wichtig nehmen.weil ich das Gefühl bekomme die Diskussion um das Öl wird jetzt zu wichtig genommen, auch der Garantie wegen. Deutlich war zu verstehen dass der Werkstättenleiter davon ausgeht, dass ich das Öl selbst wechsle.
Jetzt bin ich aber auf die Begründung gespannt wieso ein "Nicht nachgewiesener Ölwechsel" Auswirkungen auf die Garantie haben sollte. Außer Du meinst ein Ölwechsel der mit nicht zugelassenem Öl stattfand, dann machts Sinn.Davon ausgehend, dass (theorethisch) die Garantie auf den Motor erlischt, wenn ein nicht nachgewiesener Ölwechsel durchgeführt wird, kann man das gar nicht ZU wichtig nehmen.
Selbst wenn der Ölwechsel mit zugelassenem Öl durchgeführt wurde wird es schwierig dies nachzuweisen.Jetzt bin ich aber auf die Begründung gespannt wieso ein "Nicht nachgewiesener Ölwechsel" Auswirkungen auf die Garantie haben sollte. Außer Du meinst ein Ölwechsel der mit nicht zugelassenem Öl stattfand, dann machts Sinn.
Was wird da schwierig? Davon ab, natürlich bindet man das dem Händler nicht auf die Nase. Aber Schwierigkeiten sehe ich da keine. Sofern man nachweisen kann was für Öl eingefüllt wurde (also Kassenbeleg aufheben)Selbst wenn der Ölwechsel mit zugelassenem Öl durchgeführt wurde wird es schwierig dies nachzuweisen.
Am Besten man verschweigt den selbst gemachten Wechsel.
Der jährliche Wechsel innerhalb der Wartungsvorgabe MUSS natürlich während der Wartungsarbeiten gemacht werden.
Und auch der Ölwechsel für die Inspektion, auch da werden wir zb nicht zu Renault gehen für die Inspektion nach Herstellervorgabe (und natürlich bleibt die Garantie dennoch erhalten, sofern es nach Herstellervorgabe gemacht wurde)Was wird da schwierig? Davon ab, natürlich bindet man das dem Händler nicht auf die Nase. Aber Schwierigkeiten sehe ich da keine. Sofern man nachweisen kann was für Öl eingefüllt wurde (also Kassenbeleg aufheben)
Wo steht das?Der jährliche Wechsel innerhalb der Wartungsvorgabe MUSS natürlich während der Wartungsarbeiten gemacht werden.
Falls vorhanden ganz sicher sogar.Ist also anzunehmen dass sich Additive nachweisen lassen,