Pannenursachen

worum machst du dir einen Kopf?

Ist der Zahnriemen ab, brauchst du keinen neuen mehr drauf machen. Der Motor ist hin.

Also, alte Rechnungen raussuchen und ggf schonmal neues Auto bestellen...
 
Also der Motor ging während der Fahrt aus und läßt sich jetzt nicht mehr starten.

So wie Du geschrieben hast, läßt er sich insofern nicht mehr starten, als daß der Anlaßer zwar einkuppelt, aber dann durch den Motor abgewürgt wird ..... also kein Mucks, kein drehen vom Motor.

Auch ich schließe da einen Feindkontakt mit Ventilen nicht aus, aber die Gewissheit kannst Du für allerkleinstes Geld bekommen.

Ruf einfach den ADAC und laß das Fahrzeug zu einer Werkstatt Deines geringsten Mißtrauens verbringen.

Die schrauben dann die Kerzen raus und gehen mit einer Sonde in die Brennräume.

Ein Blick nach oben an die Ventilteller und nach unten auf die Kolben verschaffen Klarheit über Feindkontakt, ohne daß dabei Zeitaufwendige Demontagearbeiten am Motor nötig sind.

Dann weiß man erst man was (u.U. auch nicht) Sache ist und kann über weitere Maßnahmen entscheiden.

Alles andere wäre rausgeworfenes Geld und den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht.

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Bei meinem Anruf wollte man sich halt vorsorglich mal an nichts erinnern.

Verständlich, weil Du verm. mit dem Motorschaden in Verbindung mit einem Werkstattvorgang innerhalb einer Haftungszeit gleich ins Haus gefallen bist.

War es eine Dacia-Vertragswerkstatt?

Falls ja, dann laufen die durchgeführten Arbeiten über den vernetzten Werkscomputer und sind auch von jedem anderen Dacia-Vertragspartner abrufbar.
 
Guten Morgen,
ich bekam zu meinem Fahrzeug (Stepway dci 9ß EZL 1/2016) auch einige Papiere dazu.

Auf einem dieser Blätter heißt es:
"Wartungsprogramm für Ihr Fahrzeug
...
...
Austausch des Zahnriemens der Motorsteuerung und der Rollen alle 120000 km oder alle 6 Jahre, je nachdem welche Grenze zuerst erreicht wird"

Ergo hätte der Dacia-Händler den Wechsel innerhalb dieser Fristen machen müssen.
Wenn der Kunde diese Arbeit ausdrücklich NICHT wünscht, so hätte er sich das schriftlich geben lassen müssen.

Wenn der Wagen nicht bei einem Vertragshändler in die Wartung kam, so hätte bei einer "Wartung nach Herstellervorgaben" der fremde Händler den Riemen auch hier wechseln müssen.

Soviel zum Thema Wartung.

Garantie hingegen schleißt Dacia ausdrücklich aus.
In den allgemeinen Garantiebedingungen heißt es unter "Die Neuwagengarantie" Unterpunkt "Besondere Bedingungen für Garantieleistungen im Rahmen der Dacia Neuwagengarantie":
Bei folgenden Fahrzeugschäden und Mängeln könne Leistungen der Dacia-Neuwagengarantie (einschließlich Dacia Assitance innerhalb de Dacia-Neuwagengarantie) nicht beansprucht werden:
- Fahrzeugschäden oder Mängel die auf normalen Verschleiß ... zurückzuführen sind, z.B. Wischerblätter... Keilriemen, Zahnriemen..."

Mit diesem Satz ist DACIA fein raus wenn der Riemen einfach reißt.
Das Problem würde sein nachzuweisen, dass ein Zahnriemenriss nichts mit normalem Verschleiß zu tun hat!
Zumal Dacia einige Abschnitte vorher kundtut, daß unter besonderen Betriebsbedingungen die Intervalle zu halbieren sind.
Diese Besonderen Bedingungen beziehen sich zwar zunächst auf Öl- und Filterwechsel, wie z.B. sehr hoher Leerlaufanteil, extreme Kurzstrecken, hoher Staubanteil in der Luft, aber sie passen natürlich auch auf den Zahnriemen.
Übrigens soll das Steuergerät, zumindest meines Wagens das speichern und merken ,- es ist also auslesbar!
 
Der Tausch des Zahnriemen gehört natürlich nicht zu einer normalen Inspektion, sondern muß vom Kunden selbstverständlich gesondert per Werkstattauftrag erfolgen!
Gibt der Kunde das nicht mit in Auftrag, wird es auch nicht gemacht!


In meinem Wartungsplan steht:
Austausch des Zahnriemen nach 6 Jahren, oder 120tkm sowie nach 12 Jahren, oder 240tkm (rechnerisch).

Also gehe ich beim 120tkm-Service davon aus, dass ich den Riementausch NICHT extra in Auftrag geben muss, sonst ist der Wartungsplan ja völlig für'n :showa:.


Je nach geplantem Verkaufsland (Importe) kann der Wartungsplan ja auch variieren.
Sollte man den Tausch vorher machen wollen, dann muss es natürlich extra in Auftrag gegeben werden.
Aber warum sollte man das machen wollen?
 

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Zahnriemwechsel muß daher also grundsätzlich, wie auch alle anderenVerschleißreparaturen zusätzlich in Auftrag gegeben werden, weil nur die in Auftrag gegebenen Arbeiten zu bezahlen sind.
Wir haben früher oft die Kunden gefragt, ob im Rahmen der Inspektion aufzufindende Mängel mit abgestellt werden soll und wenn ja, bis zu welcher Höhe. Aber ei Zahnriemen würde ich selbst da nicht mit tauschen lassen, ohne den Kunden mindestens mal ne telefonische Auftragserweiterung durchführen zu lassen, weil so einige hundert € ja auch kei Pappenstiel sind, dazu bei Dacia insbesondere im Verhältnis zum Fahrzeugwert!

Der Zahnriemenwechsel ist aber Bestandteil des Wartungsplanes aber keine Reparatur. Einen Ölwechsel, Luftfilterwechsel oder was weiß ich wechselmuss man ja auch nicht extra beauftragen.

Stände da jetzt bei 120000km/6 Jahre KONTROLLIEREN gäbe ich Dir recht. Der Wechsel MUSS aber lt. Wartungsplan durchgeführt werden.
Somit ist es keine Sache den Kunden zu Fragen, OB gewechselt werden soll sondern ihm zu sagen DASS gewechselt werden muss.

Das wäre dann in jedem Fall bei Auftragsannahme zu klären.
 
Wenn Du jeden 3 Tag in der Woche 6 Brötchen holst und einmal alle 5 Jahre zum Geburtstag 3 Torten dazu nimmst, wird der Bäcker auch nicht sagen: holen Sie am kommenden Mittwoch 3 Torten mit, dann sind doch glaub ich die 5 Jahre rum!

Der Zahnriemwechsel muß daher also grundsätzlich, wie auch alle anderenVerschleißreparaturen zusätzlich in Auftrag gegeben werden, weil nur die in Auftrag gegebenen Arbeiten zu bezahlen sind.
Wir haben früher oft die Kunden gefragt, ob im Rahmen der Inspektion aufzufindende Mängel mit abgestellt werden soll und wenn ja, bis zu welcher Höhe. Aber ei Zahnriemen würde ich selbst da nicht mit tauschen lassen, ohne den Kunden mindestens mal ne telefonische Auftragserweiterung durchführen zu lassen, weil so einige hundert € ja auch kei Pappenstiel sind, dazu bei Dacia insbesondere im Verhältnis zum Fahrzeugwert!

Wenn ich den ZR außerhalb des Turnus wechseln lassen möchte, ok.

Aber wenn ich das Fahrzeug zur Inspektion bringe, an dem der ZR mit fällig ist, sollte dies auch ohne separaten Auftrag erledigt werden, oder habe ich da eine Verständnisproblem?
Wozu gibt es denn das Wartungsblatt, da steht es ja drin.
 
Schon wieder solche absurden Diskussionen bei einer Arbeit die oft jenseits von 500€ liegen dürfte!
Wenn der nächste hier dann schreibt: Die Werkstatt hat einfach den Zahnriemen getauscht, obwohl da noch 4 Monate und 8000km Zeit waren, wird vermutlich dem User dann auch nach dem Mund geredet :angry:

Gleich ob Zahnriemen oder Bremse, das sind keine Wartungsarbeiten sondern Reparaturarbeiten!

Komisch ist hier im Forum immer das einmal die Werkstääten nur abzocken und einfach ungefragt Arbeiten ausführen, Arbeiten nicht einfach auszuführen aber auch wieder falsch ist!

Fakt ist: Wenn der Kunde 5 Rechnung erhält mit jeweils Summen zwischen 250 und 300€ würde er im Kreis springen, wenn er beim6x dann über 1000€ dafür bezahlen soll, ohne das die Werkstatt ihm dies vorher gesagt hat!

Wir reden hier aber immer noch von den Wartungsarbeiten nach Plan?
Normal lässt niemand eine Wartung 4 Monate/8000km zu früh machen.
Wenn man zur PLANMÄSSIGEN Wartung in die Werkstatt kommt wird bei der Auftragsannahme kurz durchgesprochen was gemacht WIRD, da wird in der Regel nicht Gefragt ob man dies oder Jenes nicht machen soll, weil die meisten Arbeiten (vom Innenraumfilter vielleicht abgesehen) nach Herstellerangaben PFLICHT sind.

Mit den Bremsen ist das etwas völlig Anderes. Die werden im Rahmen der Wartung KONTROLLIERT und sollte dabei festgestellt werden, dass eine Reparatur erforderlich wird , dann wird der Kunde angerufen und gefragt.

Kommt man natürlich viel zu früh ist das etwas Anderes. Dann sagt man, dass man den Zahnriemen erst in vier Monaten/8000 km Machen möchte, zum korrekten Termin ist es aber PFLICHT.

Man gibt ja die Wartung nach Wartungsplan in Auftrag und da ist der Zahnriemen einfach mit drin.

Natürlich kann man auch hinfahren und sagen: "Macht mal ne kleine Wartung an dem Auto aber nur das Notwendigste". Dann muss aber auch im Einzelnen durchgesprochen werden was der Kunde meint.
 
Das wäre dann in jedem Fall bei Auftragsannahme zu klären.
.

Alleine schon auf Grund seiner Erfahrung mit Kunden und deren Reaktion auf Rechnungen, wird der Werkstattmeister bei der Fahrzeugannahme auf den Preis des Zahnriemenwechsels hinweisen.

Dem Kunden ist zwar im Besitz des Wartungsplanes und weiß was bei seinem jetzigen Kundendienst alles auf der Abarbeitungsliste steht, aber dem unbedarften ist nicht unbedingt klar, was hinter der Bezeichnung "Zahnriemenwechsel" für ein Kostenblock steht.

Schon um späteren Preisdiskussionen und Gejammer aus dem Weg zu gehen, bereitet der Meister den Kunden darauf vor.

Will der Kunde den fälligen Zahnriemenwechsel aber parout nicht machen lassen wird sich der Meister das dann auch auf dem Kostenvoranschlag unterschreiben lassen, auf dem der Zahnriemenwechsel mit "entfällt auf Kundenwunsch o.ä." unten im Textfeld angegeben ist.

Sollte sich das Fahrzeug dann auch noch innerhalb der Garantiezeit befinden, dann ist so ein Zusatz und der Hinweis auf vorzeitiges Garantieende sogar zwingend nötig, wenn sich die Werkstatt hinterher nicht in die Nesseln setzen will.
 
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Alleine schon auf Grund seiner Erfahrung mit Kunden und deren Reaktion auf Rechnungen, wird der Werkstattmeister bei der Fahrzeugannahme auf den Preis des Zahnriemenwechsels hinweisen

...

Schon um späteren Preisdiskussionen und Gejammer aus dem Weg zu gehen, bereitet der Meister den Kunden darauf vor.

Will der Kunde den fälligen Zahnriemenwechsel aber parout nicht machen lassen wird sich der Meister das dann auch auf dem Kostenvoranschlag unterschreiben lassen, auf dem der Zahnriemenwechsel mit "entfällt auf Kundenwunsch o.ä." unten im Textfeld angegeben ist.

Genauso sollte das laufen.

Rein formal braucht der ZR Wechsel nicht explizit beauftragt werden, wenn der Arbeitsaufträge "mach mal große Inspektion nach Plan" lautet.
Aber da bei diesen Zyklen der Preisunterschied erheblich ist, und die Werkstattleiter die Diskussionen kennen, werden die das vorher noch einmal klären, wenn sie schlau sind. ZR ist ein wartungspunkt und eben keine Reparatur.
Ich hatte das bei einer Inspektion auch. Unser Logan ist TLROUM, da wäre bei 80.000 km der ZR Wechsel fällig gewesen. Ich habe dem Werkstattleiter gesagt, dass ich drauf Pfeife und den Wechsel wie bei TLALLE machen lassen werde, war dann auch gut...

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Wir reden hier aber immer noch von den Wartungsarbeiten nach Plan?
Normal lässt niemand eine Wartung 4 Monate/8000km zu früh machen.
Wenn man zur PLANMÄSSIGEN Wartung in die Werkstatt kommt wird bei der Auftragsannahme kurz durchgesprochen was gemacht WIRD, da wird in der Regel nicht Gefragt ob man dies oder Jenes nicht machen soll, weil die meisten Arbeiten (vom Innenraumfilter vielleicht abgesehen) nach Herstellerangaben PFLICHT sind.
...

Kommt man natürlich viel zu früh ist das etwas Anderes. Dann sagt man, dass man den Zahnriemen erst in vier Monaten/8000 km Machen möchte, zum korrekten Termin ist es aber PFLICHT.

Man gibt ja die Wartung nach Wartungsplan in Auftrag und da ist der Zahnriemen einfach mit drin.

Alles korrekt. Pflicht ist das natürlich für die Werkstatt, der Kundenistnzunnichts verpflichtet und kann natürlich selber entscheiden, dass er bestimmte Arbeiten NICHT durchgeführt haben möchte. Das muss dann aber besprochen und am Besten schriftlich fixiert werden. Der Händler wird das ebenfalls tun, im Zweifel kann davon der Garantieanspruch betroffen sein.
 
...... im Zweifel kann davon der Garantieanspruch betroffen sein.

Nicht nur im Zweifel. Bei nicht Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsarbeiten ist ganz sicher die Garantie betroffen.

Es gibt schon ständig Diskussionen mit den Herstellern, wenn die Wartungsarbeiten nach "Herstellervorgabe" in einer freien Werkstatt gemacht werden.

Lässt man aber die Wartungen gar nicht nach Herstellervorgabe machen.....

Nun, das muss Jeder selbst mit seinem Geldbeutel ausmachen.
 
Da muß aber dringend mal die Arbeitsanweisungen angepasst werden, da heißt es nämlich bei Zahnriemen Reparaturanleitung und nicht Wartungsanleitung!


Ansonsten:

https://openjur.de/u/274626.html

Nun legst Du aber die Worte auf die Goldwaage.

Kann es sein, dass es sich um eine Reparatur im Rahmen der Wartung handelt.
oder
Man kann ja gar nichts reparieren, was nicht kaputt ist.
oder
Vielleicht hat sich keiner die Mühe gemacht aus der Reparaturanleitung für die wartung eine Wartungsanleitung zu machen.

3:1 für mich :D:D

Ich habe mir mal das verlinkte Urteil angesehen. Hier haben wir wirklich den Fall, dass die Frau zu früh in die Werkstatt gefahren ist.

Dann fangen die juristischen Spitzfindigkeiten an. Sie hat eine "Jahresinspektion" in Auftrag gegeben.
Und nicht den vom Gericht benannten turnusmäßigen Kundendienst

Alles in Allem wird gegen die Frau entschieden, weil sie eben zu früh hingefahren ist.
Außerdem wird auf der genauen Formulierung des Arbeitsauftrages herumgeritten.

Auch wird auf die Aufklärungspflicht der Werkstatt verwiesen, die zwingend aber nur bestanden hätte, wenn der reguläre Wartungstermin nahe gewesen wäre.

So hat die Frau es eben versäumt zum entsprechenden termin den ZR Wechsel zu beauftragen.


Hätte die Frau bei der Beauftragung nun gesagt Bitte Kundendienst lt Wartungsplan für KM/Jahr x durchführen hätte das Gericht anders herum entschieden.
 
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