Hej,
Atat, wo beisst es sich denn für Dich?
Zwei Dinge:
- Die Mercedes-Lösung und Ähnliche finde ich vom Ansatz völlig daneben (oh, jetzt laufe ich wohl Gefahr, mich als typischer Dacia-Fahrer zu outen)
- Ich bekomme den Wortlaut der StVZO und Realität nicht zusammen und frage mich, wie das wohl gelöst wird.
Zum Ersten: Mir erscheint es aus Sicherheitsperspektive prioritär, daß der "Ich-nicht-eingesperrt"-Mechanismus
a) einfach zu bedienen
b) unabhängig von Fremdsystemen (z.B. Batterie/Stromversorgung)
c) zuverlässig (und daher in der Regel möglichst einfach) konstruiert ist.
ad a) Ich finde es nicht normal, 300 Seiten Flight Manual studiert haben zu müssen, um ein Fahrzeug zu verlassen oder gezwungen zu sein, mir mit dem Automatikkörner meinen Weg freizusprengen. Dies umso mehr, als nicht nur ausgebildete und geprüfte LenkerInnen den Wunsch verspüren könnten, ein Fahrzeug zu verlassen.
ad b) Die Erklärung "Ah da war die Elektrik defekt" ist m.E. der Beweis, daß das Design kaputt ist (it wasn't broken, but we fixed it).
ad c) Komplexität führt selten zu mehr Sicherheit (welche *-Sicherheit auch immer). Wenn zwischen innerem Türöffnerhebel und Verriegelung so viele Kinkerlitzchen sind, daß ersterer den zweiteren nicht bedient(*), dann ist die Geschichte zu komplex.
Mir ist völlig schleierhaft, warum man überhaupt eine Tür so bauen möchte. Welchen überwiegenden Vorteil erwartet man sich davon? Wieso sollte ich mich einsperren wollen?
Wenn ich die Türverriegelung eines Airbus A380 mit der des geschilderten Mercels vergleiche, dann hat Mercedes alle Vernunftregeln in den Sand gesetzt. Wenn nicht einmal beim High-Tech-Flugzeug so barocke Konstruktionen nötig sind, dann hinterfrage ich mal, was die Konstrukteure dieses Fahrzeugs geraucht haben mögen.
Aus dem Nichtfunktionieren des regulären Öffnungsmechanismus ein Einsperren als unabänderlichen Fakt zu konstruieren entbehrt jeder sachlichen Logik, aber weder diese noch das Beschränken auf emotionslose Faktentreue ist aber in diesem Forum eine condicio sine qua non.
ganz im Sinne von a) oben: Wenn man realiter nicht rauskommt, dann ist man de facto eingesperrt.
a) Es heisst: KINDER-Sicherung..... Erwachsene können diese oft übergehen durch Anwendung der entsprechend der Betriebsanleitung dokumentierten Notöffnungsprozeduren. Beispiele
Die Kindersicherungen, die ich kenne, sind ein kleines Hakerl, das sich auch durch Erwachsene nur bei geöffneter Tür bedienen läßt. Da diese Kindersicherung logischerweise nur bei den Hintertüren eingebaut ist und die Zielgruppe nötigenfalls auch nach vorne Kraxeln kann, erscheint mir das von der Risikoabwägung her durchaus vernünftig.
Selbst eine Beschränkung der Notöffnungsmöglichkeit auf die vorderen Türen bei baulicher Nichttrennung zum Fond reicht aus. In Theorie wie Praxis.
Ich kann das nicht mit dem Wortlaut des §35e Abs.3 StVZO, so wie ich ihn lese, in Übereinstimmung bringen. Raum für teleologische Reduktion sehe ich hier als juristischer Laie nicht, daher wundere ich mich, wie der Widerspruch aufgelöst wird. Das könnte auch die geschilderte Mercedes-Verriegelung in neuem -- nämlich zulässigem -- Licht erscheinen lassen.
Ciao
Alexander
(*) Damit meine ich selbstverständlich nicht Situationen wie die, daß ein Zug die Tür zu Mus geschrottet hat, daß ein Scherzkeks den Türraum bis oben mit Beton gefüllt hat etc., sondern normale Betriebszustände oder erwartbare Defekte.