Hier mal ein paar Fakten zu E-Call.
Quelle Wikipedia.
Ja, wie vieles andere auch, könnte man es auch missbrauchen.
Ja, wie vieles andere auch, hat es Vor- und Nachteile.
Der entscheidenste Vorteil könnte aber sein:
Schnellere Benachrichtigung der Rettungsdienste und dadurch möglicherweise Rettung von Menschenleben, oder Vermeidung schwerer gesundheitlicher Nachteile durch die schnellere Versorgung. Alleine das ist es doch Wert, so einem System eine Chance zu geben.
Es sind auch mögliche Nachteile aufgeführt.
Nähere Informationen sind auch beim BMVI zu finden.
Technik von eCall[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bei einem Unfall wird ein Notruf (
eCall) an die
Euronotrufnummer 112 ausgelöst, der einen Minimaldatensatz direkt an eine Notrufzentrale (
PSAP – Public Safety Answering Point) absetzt, und gleichzeitig eine Sprachverbindung für den Fall aufbaut, dass ein Insasse des Unfallautos noch sprechen kann. eCall wird automatisch und manuell auslösbar sein. An einem Knopf im Auto könnten auch Zeugen eines schweren Unfalls den Notruf auslösen.
Der Minimaldatensatz enthält unter anderem den Unfallzeitpunkt, die genauen Koordinaten des Unfallorts, die Fahrtrichtung (wichtig auf Autobahnen und in Tunneln), Fahrzeug-ID, Service Provider-ID und eCall-Qualifier (automatisch oder manuell ausgelöst). Optional ist die Übermittlung von Daten von Bord-Sicherheitssystemen, wie z. B. der Schwere des Unfallereignisses und der Zahl der Insassen, ob die Sicherheitsgurte angelegt waren, ob das Fahrzeug sich überschlagen hat, möglich.
Die eCall-Infrastruktur muss ab dem 1. Oktober 2017 bereitstehen. Der neue Service steht allen Bürgern kostenfrei zur Verfügung.
Hersteller[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Zu den Herstellern von eCall-Systemen gehören u. a.
Bosch[15], die
Continental AG[16],
Magneti Marelli[17],
Peiker[18],
Harman und
novero.
[19]
Sonstige Aspekte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Einführung von eCall bedingt unter anderem die Ausstattung von Fahrzeugen mit einem
Galileo-
[20] und
GSM-Modul, einer Antenne sowie einem zusätzlichen
Steuergerät, in dem die eCall-Funktion implementiert ist. Diesbezüglich wird eCall auch als Wegbereiter für die
Verkehrstelematik bei privaten Verbrauchern gesehen, da viele der für eCall nötigen Einbauten die gleichen sind, die auch für andere telematische Anwendungen benötigt werden. Mit dem eCall könnte somit zugleich in jedem Fahrzeug eine technische Plattform für Zusatzdienstleistungen etabliert werden. Denn die Verordnung sieht vor, dass parallel oder aufbauend auf dem bordeigenen eCall-System umfangreiche Zusatzdienste angeboten werden können.
[21] Auch für Mobilfunkanbieter ergeben sich hier neue Geschäftsfelder, da die für eCall nötige
SIM-Karte optional auch kostenpflichtige Telematikdienste ermöglichen könnte. Die Einwahl in ein Mobilfunknetz im europaweit geplanten eCall-System erfolgt erst unmittelbar nach dem Unfall, so dass keine Bewegungsprofile von Fahrzeugen anfallen, die ggf. auf Basis der
Telekommunikations-Überwachungsverordnung gespeichert würden.
Über die komplette Funktionsweise und Finanzierung des Systems herrscht bisher aber noch keine Klarheit, da die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Insbesondere sind hier auch Aspekte wie das
Roaming zu beachten, also dass ein Reisender mit deutschem Fahrzeug auch beispielsweise in Portugal sofort Hilfe bekommt. Bezüglich der Finanzierung wird der Preis des eCall-Systems und möglicherweise eine Pauschale für den Betrieb im Preis für diese Option enthalten sein.
Datenschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das eCall-System steht in der Kritik, trotz angeblich guter Intentionen möglicherweise die technische Grundlage für eine EU-weite
Überwachungsinfrastruktur zu schaffen.
[22][23][24] Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass Fahrzeughersteller die verpflichtend vorhandene Technik auch für kommerzielle
Zusatzdienste nutzen werden, die möglicherweise zusätzliche
Datenschutzprobleme erzeugen (beispielsweise „
Pay-As-You-Drive“-Versicherungsverträge,
Mauterfassung).
[25]
In den Zusatzdiensten liegt die eigentliche Gefahr für die
informationelle Selbstbestimmung, denn die strengen Datenschutzbestimmungen der Verordnung gelten ausschließlich für den eCall-Notruf in seiner Basisfunktion, die Zusatzdienste werden hiervon nicht erfasst. Insbesondere die privaten eCall-Systeme sind vor diesem Hintergrund bedenklich. Eingebettet in die modernen Bordsysteme ist bei entsprechender Gestaltung praktisch die gesamte automobile Wertschöpfungskette in der Lage, unbegrenzt Daten über das Fahrzeug und das Fahrverhalten zu gewinnen.
[26]
Der europaweite Versichererverband
Insurance Europe hat offiziell Interesse daran geäußert, dass Versicherungsunternehmen Zugriff auf eCall-Daten ihrer Kunden erhalten,
[27][28] was theoretisch der Erstellung spezifischer
Risikoprofile dienen könnte.
[29][30] Aufgrund der Intransparenz der eCall-Technologie (das Ausmaß der Datenaufzeichnung wird seitens der Hersteller nicht publik gemacht) sehen Experten die Freiheit des Autofahrers gefährdet.
[31] Verschiedene Stimmen fordern, dass die eCall-Funktion ausschaltbar sein soll, und Autofahrer selbst über die Datenübermittlung entscheiden können. Mehrere Verbände, darunter der
ADAC, der
Verbraucherzentrale Bundesverband und der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, haben sich dafür ausgesprochen, die Autohersteller zum Einbau einer
offenen Schnittstelle für den Datentransfer zu verpflichten. Damit könnten Autofahrer frei entscheiden, an wen sie ihre Fahrzeugdaten übermitteln.
[32]
Beim Unfallmeldedienst (UMD) werden ausschließlich Daten bei der Registrierung und bei einem Unfall oder einer Panne übermittelt. Anhand dieser Daten können Rettungskräfte zum Unfallort geschickt werden. Rückschlüsse auf die Fahrweise oder Bewegungsprofile können mit Hilfe des Unfallmeldedienstes nicht erstellt werden.
[33]