JAU
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- Hyundai Kona E
- Baujahr
- 2023
In deinem Beispiel mit den Etagenzählern allerdings nicht.Aus den Summen aus Eigenverbauch und Einspeisung geht das doch am Ende eindeutig hervor wo wie und was.
Also, die Etagenzähler für sich schon. Aber der Netzübergangspunkt (zentraler Zähler) spiegelt das nicht korrekt wieder.
Da handelt es sich vermutlich um sogenannte "bilanzielle Durchleitung". Bei Mietobjekten kann es auch sein das der Messstellenbetreiber nicht der Netzbetreiber ist. Der zentrale Zähler dient dann als Nachweis gegenüber diesem, die Abrechnung/Meldung an den Energieversorger macht aber ein anderer Dienstleister (womöglich inklusive Wasser/Gas/Wärme). So kann man auch den Gemeinschaftsstrom abrechnen: indem man alle anderen Verbräuche abzieht und schaut was übrig bleibt.Auch in unserem Mehrfamilienhaus gibt es noch einen zentralen Vorzähler, der die verbrauchte Energie einfach summiert darstellt
In Verbindung mit Erzeugeranlagen ist das aber nicht mehr so einfach möglich.
Beispiel: Betreibt einer der Mieter ein Balkonkraftwerk wird der Strom sehr wahrscheinlich noch im Haus verbraucht. Für den einen Mieter bedeutet das verminderten Bezug. Die anderen Mieter blechen dafür aber an ihre Stromanbieter. Das wäre dann aber Bezug den der zentrale Zähler nie erfasst hat!
Fällt spätestens dann dem Messtellenbetreiber auf wenn laut Bilanz der Gemeinschaftsstrom negativ wird.
Ein Energieversorger wird übrigens keine selbst installierenten Etagenzähler als Abrechnungsgrundlage akzeptiert. Der stellt spezifische Anforderungen an die Messstelle: D.h. Zählerplatz in einem genormten Zählerkasten. Erst wenn du die erfüllst könnte die Idee mit den 2x10kWp aufgehen.
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