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Aus den Summen aus Eigenverbauch und Einspeisung geht das doch am Ende eindeutig hervor wo wie und was.
In deinem Beispiel mit den Etagenzählern allerdings nicht.

Also, die Etagenzähler für sich schon. Aber der Netzübergangspunkt (zentraler Zähler) spiegelt das nicht korrekt wieder.

Auch in unserem Mehrfamilienhaus gibt es noch einen zentralen Vorzähler, der die verbrauchte Energie einfach summiert darstellt
Da handelt es sich vermutlich um sogenannte "bilanzielle Durchleitung". Bei Mietobjekten kann es auch sein das der Messstellenbetreiber nicht der Netzbetreiber ist. Der zentrale Zähler dient dann als Nachweis gegenüber diesem, die Abrechnung/Meldung an den Energieversorger macht aber ein anderer Dienstleister (womöglich inklusive Wasser/Gas/Wärme). So kann man auch den Gemeinschaftsstrom abrechnen: indem man alle anderen Verbräuche abzieht und schaut was übrig bleibt.

In Verbindung mit Erzeugeranlagen ist das aber nicht mehr so einfach möglich.
Beispiel: Betreibt einer der Mieter ein Balkonkraftwerk wird der Strom sehr wahrscheinlich noch im Haus verbraucht. Für den einen Mieter bedeutet das verminderten Bezug. Die anderen Mieter blechen dafür aber an ihre Stromanbieter. Das wäre dann aber Bezug den der zentrale Zähler nie erfasst hat!
Fällt spätestens dann dem Messtellenbetreiber auf wenn laut Bilanz der Gemeinschaftsstrom negativ wird.

Ein Energieversorger wird übrigens keine selbst installierenten Etagenzähler als Abrechnungsgrundlage akzeptiert. Der stellt spezifische Anforderungen an die Messstelle: D.h. Zählerplatz in einem genormten Zählerkasten. Erst wenn du die erfüllst könnte die Idee mit den 2x10kWp aufgehen.
 
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dennoch darf ich ein Balkonkraftwerk betreiben ohne Einspeisezähler.
Das Problem mit dem Zentralzähler löst dann ja der Einspeisezähler, der bei einer regulären PV Anlage immer vorhanden ist.
 
dennoch darf ich ein Balkonkraftwerk betreiben ohne Einspeisezähler.
Ja. Ist der Messstellenbetreiber der Netzbetreiber bekommt er es durch die Meldpflicht auch mit.
Ist es ein Dienstleister weis ich nicht was passiert. Ev. beginnt er dann Zähler zu wechseln weil er meint der geht daneben...

Das Problem mit dem Zentralzähler löst dann ja der Einspeisezähler, der bei einer regulären PV Anlage immer vorhanden ist.
Nein, tun sie nicht.
Denn auch der Einspeisezähler kann nur erfassen was durch ihn hindurch geht. Finden ungerichtete Stromflüsse zwischen den Etagenzählern statt ist nachher die Summe am Zentralzähler falsch.

Wenn das noch unklar ist kann ich dir ab dem Punkt nur noch raten mal nach Zählerkaskade zu googeln. Vielleicht wird es dann etwas klarer.
 
Genau solch eine Kaskadenschaltung verhindert doch Fehlstände.
Hier findet man ein paar Variationen und das Ganze soll ja nicht in Reihe sondern parallel geschalten werden
https://www.swse.de/fileadmin/media/8_Downloads/Technisches/Strom/Zaehler-_und_Messkonzept.pdf

Im nächsten Link übrigens von einem Energieversorger das Beispiel Wärme-Pumpe und Eigenverbrauch von PV. Dort wird gezielt genannt, dass dann zwischen den Zählern gerechnet wird.
Cleveres Messkonzept: Mit der Kaskadenschaltung bares Geld sparen | E-Werk Mittelbaden

Ansonsten hier auch nochmal bildlich dargestellt. Parallel zur ersten PV Anlage eine zweite Messstelle.
csm_grafik_kaskadenmessung_polarstern_6af9eb9b8a.png
 
Genau solch eine Kaskadenschaltung verhindert doch Fehlstände.
Ja. Etagenzähler ergeben aber noch keine Kaskade.

und das Ganze soll ja nicht in Reihe sondern parallel geschalten werden
Genau diese Parallelschaltung erzeugt ja das (Abrechnungs-) Problem.
Damit das wirklich 2 Haushalte mit 2 Erzeugungsanlagen werden muss schon vor Z1 parallel geschalten werden (= 2 Anlagenbetreiber).
 
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Eines steht fest..........wenn an einem Gebäude 2 voneinander unabhängige PV-Anlagen betrieben werden, diese im Stammdatenregister eingetragen sind, gibt es vom Netzbetreiber auch 2 von ein ander unabhängige Messstelleneinrichtungen. Gleichzeitig schreiben alle Netzbetreiber ein Rundsteuergerät vor. Ohne diesem pro PV-Anlage gibt es keine Einspeisevergütung.

Einige Grundstücke von uns entfernt, hat einer eine PV-Anlage sich selbst auf sein Dach gezimmert. Er hat vor dem Baubeginn den Netzbetreiber NICHT um eine Genehmigung gebeten. Er fand auch keinen Elektrofachbetrieb diese anzuschließen. Dazu müssen Plomben an der Messstelleneinrichtung geöffnet werden und wieder angebracht werden. Zudem darf nur der Netzbetreiber eine andere ( 2 Richtungen ) Messstelleneinrichtung installieren.

Weiterhin ist es untersagt den selbst produktierten Strom aus einer PV-Anlage oder aus einem BHKW an dritte zu verkaufen.

Wer der Meinung ist, das in einem Haushalt der zur Beispiel aus 2 Personen oder mehr besteht, zwei oder mehr PV-Anlagen betrieben werden dürfen, die über eine Messstellleneinrichtung laufen, ist falsch invormiert.

Zudem darf sich jeder Zwischenzähler so viel er möchte von einem Elektrofachbetrieb installieren lassen. In der Regel sind die Dinger nicht geeicht und werden auch nicht vom Netzbetreiner abgelesen.

Unser Netzbetreiber duldet Balkon-PV-Anlagen bis max. 300 Watt-pik nur, wenn diese vor der Inbetriebnahme angemeldet werden. Sehr schlaue Bürger haben bis zu 5 solcher Anlagen betrieben. Da hat der Netzbetreiber an der Übergabestelle die Sicherungen gezogen.
 
Unser Netzbetreiber duldet Balkon-PV-Anlagen bis max. 300 Watt-pik nur, wenn diese vor der Inbetriebnahme angemeldet werden
Steckerfertige Balkonkraftwerke dürfen in D offiziell max. 600 Watt/Peak haben und müssen bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Eine Ablehnung seitens des zuständigen Netzbetreibers ist nicht möglich. Die 300 WP sind also Quark. Da einzige, was gemacht werden muss, falls nicht vorhanden, ist der Einbau eines Zählers mit Rücklaufsperre. Wenn Anlagen nicht gemeldet werden und noch dazu mehrere in Betrieb sind, dann wird natürlich eingegriffen.
 
Steckerfertige Balkonkraftwerke dürfen in D offiziell max. 600 Watt/Peak haben und müssen bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Eine Ablehnung seitens des zuständigen Netzbetreibers ist nicht möglich. Die 300 WP sind also Quark. Da einzige, was gemacht werden muss, falls nicht vorhanden, ist der Einbau eines Zählers mit Rücklaufsperre. Wenn Anlagen nicht gemeldet werden und noch dazu mehrere in Betrieb sind, dann wird natürlich eingegriffen.

Jeder Netzbetreiber hat ein Monopol. Punkt. Die Bundesnetzargentur ist da außen vor. Zudem gibt es keine Zähler mit Rücklaufsperre. Es gibt nur Zähler, das sind Messstelleneinrichtungen, die einmal den Bezug aus dem Netz und den eingespeißten Strom unabhängig von ein ander ermitteln.

PS: Die Bundesnetzargentur betreibt das Bundesweite Stromnetz zum teil Länderübergreifend innerhalb der EU.
Die hat mit den Messtelleneinrichtungen von den Verbrauern nicht das geringste am Hut.
 
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Der Netzbetreiber, ob Monopol oder nicht, kann ein Balkonkraftwerk nicht ablehnen. Das ist ja das Schöne. Er muss nur informiert werden, dass ein solches Kleinkraftwerk in Betrieb genommen wird. Das geschieht mit einer Meldung an die Bundesnetzagentur, über die der Netzbetreiber informiert wird. Ich habe selbst so ein Balkonkraftwerk in Betrieb, daher sind mir die rechtlichen Regelungen bekannt.
Apropos, die Bundesnetzagentur betreibt gar kein Stromnetz, sie ist eine Regulierungsbehörde zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs.
Zudem gibt es keine Zähler mit Rücklaufsperre
Da bist Du aber falsch informiert. Selbstverständlich gibt es solche! Die müssen nicht mal digital sein, selbst alte Ferrariszähler mit Scheibe gibt es mit einer solchen Sperre. Hier dazu etwas Infomaterial für Dich.
 
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Netzbetreiber sind Monopolisten. Man muss nur einmal begreifen welche Netze betrieben werden. Das sind verschiedene paar Schuhe. Einmal sehen wir die Hochspannungsleitungen die in Umspannwerken enden und von dort weitergeleitet werden an die Endverbraucher/Betriebe/Industrieanlage, Städte usw. Und genau danach endet deren Zuständigkeit, weil, dann kommen die örtlichen Netzbetreiber. Das sind wieder andere Unternehmen, die ein Netz betreiben. Die sind dafür verantwortlich und haben einen Auftrag die Stromversorung sicherzustellen. Um das hinzubekommen gelten da Regeln, die ihr eigenes Stromnetz sicher zu machen. Die kennen sehr genau was ihr Netz veträgt und stellen auf Grund dessen die Regel auf.
 
Und? Du lenkst ab! Zuerst behauptest Du, die Bundesnetzagentur betreibt das deutschlandweite Stromnetz. Das war schon mal falsch. Dann gäbe es keine Zähler mit Rücklaufsperre, ebenfalls falsch. Und nun, auch wenn die Netzbetreiber vor Ort Regeln aufstellen, sie dürfen den Betrieb eines Balkonkraftwerks nicht ablehnen. Auch da bist Du nicht informiert. Dafür gibt es gesetzliche Grundlagen. Nur wenn der Netzbetreiber eine schädliche Netzrückwirkung nachweisen kann, darf er das Balkonkraftwerk vom Netz nehmen. Wenn der Wechselrichter die Normen (VDE AR-N 4100 und die VDE-AR-N 4105) für fest installierte Photovoltaikanlagen einhält, ist dies jedoch ausgeschlossen. Die Zugriffsmöglichkeit des Netzbetreibers endet hinter dem Zähler, soweit keine Änderungen an der elektrischen Gebäudeausrüstung selbst vorgenommen wurde. Das wurde bereits 2016 von der Bundesnetzagentur bestätigt.
Aber damit Du Dich auch über Balkonkraftwerke und deren Rechtmäßigkeit informieren kannst, hier eine Infoseite.
 
.................. Gleichzeitig schreiben alle Netzbetreiber ein Rundsteuergerät vor. Ohne diesem pro PV-Anlage gibt es keine Einspeisevergütung.................
Nöö, Rundsteuergeräte KÖNNEN vom Netzbetreiber gefordert werden, ist aber kein generelles Muß.
Das gilt für private Stromheizungen wie Wärmepumpen und Speicherheizungen, wie auch für PV-Anlagen.
Bei Stromheizungen kommen regelmäßig Rundsteuerempfänger zum Einsatz zwecks Tarifumschaltung HT/NT aber auch für mögliche (zukünftige) Abschaltung zwecks Lastmanagement.
Für meine 2 Jahre alte PV hat es seinerzeit auch kein Rundsteuerempfänger gegeben (Netzbetreiber EWE).
 
Jeder Netzbetreiber hat ein Monopol. Punkt.
Es gibt kein Monopol. welches ein Gesetz ausser Kraft setzt. Das ist Unsinn.
Hier noch mal zusammengefasst. Siehe Punkt 8.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Zähler mit Rücklaufsperre
Wirklich?

Nun hast du 3x Behauptungen aufgestellt, die nachweislich falsch sind.
Verlinke doch einmal Quellen. Dann wirst du selben merken, dass deine Aussagen so nicht stimmen könnn..
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wow. Einfach WOW...
Gleichzeitig schreiben alle Netzbetreiber ein Rundsteuergerät vor.
Genau dafür ist die 70% Regel da. Das man sich kein (F)RSE installieren muss.
70%-Regelung oder Netzmanagement - Verluste bei 70%-Kappung? - Photovoltaikforum

Zudem darf nur der Netzbetreiber eine andere ( 2 Richtungen ) Messstelleneinrichtung installieren.
Das sieht §5 des Messstellenbetriebsgesetzes anders.
§ 5 MsbG - Einzelnorm
Auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb anstelle des nach § 3 Absatz 1 Verpflichteten von einem Dritten durchgeführt werden,

Es ist zwar korrekt das Netzbetreiber meist auch Messstellenbetreiber sind, aber das ist eher Bequemlichkeit geschuldet.

Weiterhin ist es untersagt den selbst produktierten Strom aus einer PV-Anlage oder aus einem BHKW an dritte zu verkaufen.
Der Netzbetreiber ist laut EEG und KWKG verpflichtet den Strom abzukaufen, auch ohne das dafür ein Vertrag aufgesetzt wird. Man ist aber frei mit anderen Verträge auszuhandeln. Z.B. Mietern.

Über das Netz wird es nur selten gemacht weil dann Durchleitungsgebühren anfallen und die Messung komplizierter wird.

Jeder Netzbetreiber hat ein Monopol. Punkt. Die Bundesnetzargentur ist da außen vor.
Mit dem Monopol ist korrekt. Genauso ist Fernwärmenetzen gesetzliches Monopol zugesichert um Doppelstrukturen zu vermeiden.

Was die Zuständigkeit angeht... Das sieht die Bundenetzagentur anders:
Bundesnetzagentur - Aufgaben und Struktur
Als Wettbewerbsbehörde regelt sie die Öffnung der Netze für neue Anbieter und sichert den Wettbewerb. Gleichzeitig ist die Bundesnetzagentur Ansprechpartner für Verbraucherfragen zum Thema Energie.
Bundesnetzagentur - Netzbetreiber
Netzbetreiber sind für die Abwicklung des EEG-Ausgleichsmechanismus mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut und haben diesbezüglich gegenüber der Bundesnetzagentur gesetzliche Mitteilungspflichten.

Zudem gibt es keine Zähler mit Rücklaufsperre.
Dann wird dieses Symbol symbol_ruecklaufsperre.jpgwohl nur zum Spaß auf Zähler gemalt?


Okay, fertig mit Rostfinger.

Der Netzbetreiber, ob Monopol oder nicht, kann ein Balkonkraftwerk nicht ablehnen.
*mmmmhnajaaaaaa*
Sie können ein Balkonkraftwerk nicht ablehnen. Wenn man aber einfach so 2,5Stk (oder gar 5) installiert kann ich mir schon vorstellen das es auf die Finger gibt. Wenn man die Leistungsgrenze überschreitet reicht melden ja nicht mehr.


mfg JAU
 
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