Die Bundesnetzargentur betreibt die Hochspannungsleitungen. Diese montiert dir keine Messstelleneinrichtung.
Ein Netzbetreiber ist ein örtliches Unternehmen. Zum Beispiel versorgt unser Netzbetreiber zwei Landkreise. Dieser bezieht den Strom aus den Hochspannungsleitungen. Um die Region zu versorgen bedarf es ein Umspannwerk. Ab da verfügt er über ein eigenes Netz wofür nur er allein verantwortlich ist.
Um eine gesicherte Stromversorgung in seinem Versorgungsgebiet zu gewährleisten, gibt er klare Regeln vor.
Was andere Netzbetreiber machen juckt mich nicht. Ich kenne die Regeln von unserem örtlichen Netzbetreiber.
Der duldet keine Messstelleneinrichtung mit Rücklaufsperre. Er duldet auch nur ein Balkonkraftwerk bis max. 300 Watt.
Auf der anderen Seite kauft unser örtliche Netzbetreiber Strom. Dafür muss es eine CO2 Abgabe je nach Menge
zahlen. Diese gibt er an den Endverbraucher weiter. Und genau dadurch beglagen sich die Stromkunden über die hohen Stromkosten.
Ist der örtliche Netzbetreiber gut aufgestellt, betreibt selbst eine Stromproduktion aus Sonne, Wind und Wasser muss er dafür keine CO2 Abgabe entrichten. Ebenfalls auch nicht für die Stromproduktion von Betreibern einer PV-Anlage. Denn........je mehr Strom er von diesen bekommt, kann er natürlich den mit einem Aufschlag auch diesen zu angemessenen Preisen wieder verkaufen. So bei uns. Wir zahlen pro kw die er uns liefert 21 Cent. Im Gegenzug zahlt er uns für den Strom aus unser PV-Anlage 9,33 Cent pro kw.
Unser örtliche Netzbetreiber ist eine Aktiengesellschaft. Hauptaktionäre sind zwei Landkreise. Den Gewinn der erwirtchaftet wird, fließt in die Haushaltskasse der 2 Landkreise und entlastet die Bürger ein wenig von steigenden Abgaben.