Photovoltaik- Technik / Erfahrungen / Planungen / Empfehlungen / Fragen zur Umsetzung / Diskussion

Allein ein Balkonkraftwerk mit gezieltem Verbrauch reduziert die Stromrechnung schon erheblich. Man muss natürlich zusehen den Eigenverbrauch bei 100% zu halten, erst dann rechnet sich das Ganze.
Bei mir leider kein direkter Sonnenschein auf dem Balkon
 
Die Bundesnetzargentur betreibt die Hochspannungsleitungen. Diese montiert dir keine Messstelleneinrichtung.
Ein Netzbetreiber ist ein örtliches Unternehmen. Zum Beispiel versorgt unser Netzbetreiber zwei Landkreise. Dieser bezieht den Strom aus den Hochspannungsleitungen. Um die Region zu versorgen bedarf es ein Umspannwerk. Ab da verfügt er über ein eigenes Netz wofür nur er allein verantwortlich ist.

Um eine gesicherte Stromversorgung in seinem Versorgungsgebiet zu gewährleisten, gibt er klare Regeln vor.
Was andere Netzbetreiber machen juckt mich nicht. Ich kenne die Regeln von unserem örtlichen Netzbetreiber.
Der duldet keine Messstelleneinrichtung mit Rücklaufsperre. Er duldet auch nur ein Balkonkraftwerk bis max. 300 Watt.

Auf der anderen Seite kauft unser örtliche Netzbetreiber Strom. Dafür muss es eine CO2 Abgabe je nach Menge
zahlen. Diese gibt er an den Endverbraucher weiter. Und genau dadurch beglagen sich die Stromkunden über die hohen Stromkosten.

Ist der örtliche Netzbetreiber gut aufgestellt, betreibt selbst eine Stromproduktion aus Sonne, Wind und Wasser muss er dafür keine CO2 Abgabe entrichten. Ebenfalls auch nicht für die Stromproduktion von Betreibern einer PV-Anlage. Denn........je mehr Strom er von diesen bekommt, kann er natürlich den mit einem Aufschlag auch diesen zu angemessenen Preisen wieder verkaufen. So bei uns. Wir zahlen pro kw die er uns liefert 21 Cent. Im Gegenzug zahlt er uns für den Strom aus unser PV-Anlage 9,33 Cent pro kw.

Unser örtliche Netzbetreiber ist eine Aktiengesellschaft. Hauptaktionäre sind zwei Landkreise. Den Gewinn der erwirtchaftet wird, fließt in die Haushaltskasse der 2 Landkreise und entlastet die Bürger ein wenig von steigenden Abgaben.
 
Die Bundesnetzargentur betreibt die Hochspannungsleitungen
Falsch

Quelle
Zitat:
Verantwortlich für die überregionale Versorgung und Übertragung im Höchstspannungsbereich sind in Deutschland die vier Übertragungsnetzbetreiber ( ÜNB ) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW.

Zitatende

Bundesnetzargentur Wikipedia
Zitat

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), ist eine obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Als oberste deutsche Regulierungsbehörde bestehen ihre Aufgaben in der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten. Eine weitere Aufgabe ist die Moderation von Schlichtungsverfahren.

Zitatende
 
Ich kenne die Regeln von unserem örtlichen Netzbetreiber.
Offensichtliche nicht gut genug, siehe folgendes:
Der duldet keine Messstelleneinrichtung mit Rücklaufsperre. Er duldet auch nur ein Balkonkraftwerk bis max. 300 Watt.
Das ist definitiv falsch, denn auch der örtliche Netzbetreiber bei Dir  muss ein bei der Bundesnetzagentur gemeldetes Balkonkraftwerk dulden. Das ist gesetzlich vorgegeben. Dabei gilt die Regel maximal 600 Watt in Kombination mit einem Zähler  mit  Rücklaufsperre. Das kannst Du im Link, den ich in meinem Beitrag von gestern gepostet habe, nachlesen. Und die Bundesnetzagentur ist eine Regulierungsbehörde, die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt ist. Sie betreibt gar keine eigenen Netze! Zitat aus Wikipedia:
Die Behörde ist für den Wettbewerb auf den fünf Netzmärkten Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr verantwortlich.
Auch das konntest Du schon in meinem Beitrag nachlesen.
 
Die Bundesnetzargentur betreibt die Hochspannungsleitungen. Diese montiert dir keine Messstelleneinrichtung.
Ein Netzbetreiber ist ein örtliches Unternehmen. Zum Beispiel versorgt unser Netzbetreiber zwei Landkreise. Dieser bezieht den Strom aus den Hochspannungsleitungen. Um die Region zu versorgen bedarf es ein Umspannwerk. Ab da verfügt er über ein eigenes Netz wofür nur er allein verantwortlich ist.

Um eine gesicherte Stromversorgung in seinem Versorgungsgebiet zu gewährleisten, gibt er klare Regeln vor.
Was andere Netzbetreiber machen juckt mich nicht. Ich kenne die Regeln von unserem örtlichen Netzbetreiber.
Der duldet keine Messstelleneinrichtung mit Rücklaufsperre. Er duldet auch nur ein Balkonkraftwerk bis max. 300 Watt.

Auf der anderen Seite kauft unser örtliche Netzbetreiber Strom. Dafür muss es eine CO2 Abgabe je nach Menge
zahlen. Diese gibt er an den Endverbraucher weiter. Und genau dadurch beglagen sich die Stromkunden über die hohen Stromkosten.

Ist der örtliche Netzbetreiber gut aufgestellt, betreibt selbst eine Stromproduktion aus Sonne, Wind und Wasser muss er dafür keine CO2 Abgabe entrichten. Ebenfalls auch nicht für die Stromproduktion von Betreibern einer PV-Anlage. Denn........je mehr Strom er von diesen bekommt, kann er natürlich den mit einem Aufschlag auch diesen zu angemessenen Preisen wieder verkaufen. So bei uns. Wir zahlen pro kw die er uns liefert 21 Cent. Im Gegenzug zahlt er uns für den Strom aus unser PV-Anlage 9,33 Cent pro kw.

Unser örtliche Netzbetreiber ist eine Aktiengesellschaft. Hauptaktionäre sind zwei Landkreise. Den Gewinn der erwirtchaftet wird, fließt in die Haushaltskasse der 2 Landkreise und entlastet die Bürger ein wenig von steigenden Abgaben.
Echt keine Rücklauf Sperre? Nur die alten Zähler...die digitalen (smart) Teile gaben das doch in der Regel.
Das rechtlich nur 600W zulässig ist, ist ja unbestritten.
Strafbar ist ja so eine Sache. Das entziehen elektrischer Energie ist Strafbar 248c StGB, das Einspeisen nicht. Ist wohl eher dann BGB
 
Ich kenne die Regeln von unserem örtlichen Netzbetreiber.
Der duldet keine Messstelleneinrichtung mit Rücklaufsperre. Er duldet auch nur ein Balkonkraftwerk bis max. 300 Watt.
Zu erst mal: Ohne Quelle glaube ich dir nicht.

Es gibt Fälle in denen Netzbetreiber ihre eigenen Regeln versuchen zu implementieren. Die Abweichung erledigt sich aber recht schnell wenn so ein Fall mal vor die Schiedstelle geht:
Schlichtungsstelle Energie
Startseite | Clearingstelle EEG|KWKG
 
Die Bundesnetzargentur betreibt die Hochspannungsleitungen
Definitiv nicht. Siehe Beitrag 258 und das hier.
Die Bundesnetzagentur ist eine Wettbewerbsbehörde Im Sinne der Verbraucher.
Zu deinen weiteren Behauptungen wurde schon alles gesagt.

Entschuldige, aber das wird langsam peinlich.
Solange du nicht bereit bist, für deine Aussagen auch Quellen zu bieten, sollte man dich eigentlich ignorieren.
Du hast es geschafft, diese Thread mit Rede und Gegenrede regelrecht zu zerschießen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oh, weil es mir gerade auffällt:
Auf der anderen Seite kauft unser örtliche Netzbetreiber Strom.
Ist der örtliche Netzbetreiber gut aufgestellt, betreibt selbst eine Stromproduktion aus Sonne, Wind und Wasser muss er dafür keine CO2 Abgabe entrichten. Ebenfalls auch nicht für die Stromproduktion von Betreibern einer PV-Anlage.
Dann ist es keine (reiner) Netzbetreiber mehr sondern auch Stromversorger.


Die großen Spieler am Markt trennen diese beiden Aufgaben um den Vorwurf der Vorteilsnahme durch ihr lokales Netz-Monopol von vorn herein zu vermeiden.
 
Ein Vorschlag zur Güte, auch um etwas Dampf abzulassen und den an sich sehr interessanten und informativen Faden weiter lesenswert zu halten: Bei Interesse an so einem Balkon-Ding vorher einfach beim örtlichen Versorger nachfragen und den dann kommunizierten Ablauf folgen. Ich geh davon aus, dass diese Nachfragen zu deren Alltagsgeschäft gehören.

Eine Trennung von Technik und Recht ist bei diesem Thema leider nicht sinnvoll, da durch Subventionierung und Regularien Grenzen, aber auch Möglichkeiten geschaffen wurden, die der Interessierter im Vorfeld einer technischen Umsetzung zu berücksichtigen hat.

Und sich vielleicht nur um Themenbereiche der Regelwerke hier zu unterhalten, sie auch für den PV-Anlagen Interessierten von belang sind.
 
Ein Balkonraftwerk mit Speicher ist eine sehr gute Lösung als Inselbetrieb zum Beispiel auf einem Freizeitgrundstück ohne Stromanschluß.

Weiterhin habe ich keinen Passus gefunden das die Bundesnetzargentur für private Haushalte eine Messstelleneinrichtung installiert. In jedem Gebiet gibt es Grundverorger. Diese betreiben ein eigenes Stromnetz.
Genau die achten sehr genau darauf das die Grundversorgung für alle in deren Zuständigkeitsbereich gesichert ist. Natürlich halten diese sich an die Vorgaben.

Welche Messstelleneinrichtungen, die werden von den Grundversorgern installiert, geduldet werden, entscheiden diese selbst. Das trifft auch auf die Rundsteuereinrichtungen zu. Diese können wenn notwendig die Netzstabilität sichern um einen Blackaot zu verhindern.

Für uns ist eine PV-Anlage eine in die Zukunft gerichtet sinnvolle Sache. Von unserem Dach kommt mehr Strom wie wir selbst auch mit einem BEV verbrauchen. Der Überschuß geht ins Netz wofür wir Geld bekommen.

Gegenüber der Gesellschaft finde ich nicht gerade ideal ein Balkonraftwerk zu meinem Eigennutz zu installieren damit sich die Messstelleneinrichtung rückwärts dreht oder eine Rücklaufsperre hat. Halbe Sachen waren noch nie unser Ding.
 
Du verstehst es nicht oder?
Für Balkonkraftwerke ist keine separate Messstelleneinrichtung notwendig! Und der Netzbetreiber/Grundversorger oder wen auch immer Du anführst, muss ein Balkonkraftwerk dulden! Das ist Gesetz!
Links liest Du anscheinend auch nicht, denn Du bringst nicht nur Dinge durcheinander, Du behauptet nur noch nachweislich falsche Dinge!
Hättest Du die Links gelesen, dann wüsstest Du, dass beim Betrieb eines Balkonkraftwerks ein rücklaufgesperrter Zähler Pflicht ist! Da läuft nichts rückwärts! Außerdem ist ein Betreiber eines Balkonkraftwerks gegenüber der "Gesellschaft" sogar in gewisser Weise großzügiger und selbstloser als Du, denn wenn die Sonne scheint, das Balkonkraftwerk Strom produziert und der Betreiber des Balkonkraftwerks z.B. nicht zu Hause ist, dann verschenkt er den eingespeisten Strom, Du hingegen nicht!
Also hör auf Falschbehauptungen zu verbreiten und informier' Dich vor dem Posten!
 
Diese können wenn notwendig die Netzstabilität sichern um einen Blackaot zu verhindern.
Ein kleiner, örtlicher Betreiber verhindert keine Blackouts, das tun die großen vier Netzbetreiber in der Ebene eins des Stromnetzes. 380/220 kV. (im europäschen Verbund)

Ein abgefackeltes Trafohäusen , auch das zerstörte Kabel 2019 in Berlin Kopenick bei Bauarbeiten war kein Blackout, auch wenn Journalisten gerne solche Stromausfälle als solche bezeichnen. Über die sinkenden Qualität der Schreiber braucht ja an dieser Stelle nicht weiter diskutiert werden.

Quelle: Von einem Blackout spricht man, wenn die Stromversorgung großflächig ausfällt und zur Wiederversorgung koordinierte Teilnetzbildung und dezentraler Einsatz geeigneter Kraftwerke erforderlich werden. Stromausfälle, wie wir sie auch in Oberösterreich nach teilweise heftigen Unwettern kennen, sind kein Blackout.

Eine weitere Definition, ein oder mehrer Bundesländer Stromausfall über ein oder mehrere Tage. (auf die schnelle zu nächtlier Zeit leider keine Adäquate, deutsche Quelle gefunden.

Die 50 Hz des Stromnetzes muss eingehalten werden. Last und Erzeugung muss zwingend im Gleichgewicht sein. Lastabwürfe bei redispatch-Maßnahmen sind mit entsprechenden Industrie-Großverbrauchern vertraglich abgestimmt (die auch der Stromkunde teuer bezahlen darf). Und das ganze nochmal im europäischen Verbund.

Das ist jetzt ganz weit weg vom Balkonkraftwerk. Allerdings ist die "Fehlanschaltung" eines Balkonkraftwerkes genauso weit weg als Verursacher eines Blackouts.
 
Ein Balkonraftwerk mit Speicher ist eine sehr gute Lösung als Inselbetrieb zum Beispiel auf einem Freizeitgrundstück ohne Stromanschluß.
Was Speicher auch immer mit dem bisher Diskutierten zu tun hat...

Weiterhin habe ich keinen Passus gefunden das die Bundesnetzargentur für private Haushalte eine Messstelleneinrichtung installiert.
Natürlich nicht.
  1. Die Bundesnetzagentur ist kein Messtellebetreiber
  2. Die Bundesnetzagentur ist kein Netzbetreiber
  3. Die Bundesnetzagentur ist kein Energieversorger
In jedem Gebiet gibt es Grundverorger. Diese betreiben ein eigenes Stromnetz.
Grundversorger sind Energieversorger, keine Netzbetreiber.

Bundesnetzagentur - Grundversorgung
  • Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskund*innen in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen.
  • Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskund*innen mit Strom und/oder Gas beliefert. Wenn Sie nicht wissen, welches Unternehmen das ist, können Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden.
Was Grundversorger auch immer mit dem bisher Diskutierten zu tun hat...

Welche Messstelleneinrichtungen, die werden von den Grundversorgern installiert, geduldet werden, entscheiden diese selbst.
Welche Messeinrichtungen verwendet werden entscheidet der Messtellenbetreiber.
Das trifft auch auf die Rundsteuereinrichtungen zu.
Das ist nicht falsch, aber es gelten Regeln über die sich Netz- und Energieversorger nicht so einfach hinwegsetzen können.

damit sich die Messstelleneinrichtung rückwärts dreht oder eine Rücklaufsperre hat.
Da dreht sich nix Rückwärts weil die Rücklaufsperre Pflicht ist!

Ab dem Punkt ist es besser du lässt es. Machst dich ja doch nur zum Brot...
 
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