Reparieren lassen oder Geld nehmen ?...Was ist ein 2017er Dokker Stepway im VK 2021 dann wert ?

Bei einer Finanzierung musst du auch mal das Kleingedruckte lesen. Da steht dann zum Teil auch drin, zu was du dich bei Schäden am Auto verpflichtest. Da ist es dann schnell dahin mit der Wahlfreiheit. Das Fahrzeug-(Brief) ist ja auch ein gewisses Pfand für den Kreditgeber.
 
Die gegnerische Versicherung hat dies offensichtlich schon endgültig mit der Renault Bank geklärt.
Ich hatte nämlich im Meldebogen an die gegenerische Versicherung auf die Finanzierung bei Renault hingewiesen.

Die gegnerische Versicherung hat mir nämlich einwandfrei die Wahl gelassen, ob ich die Händler Raparaturrechnung Brutto einreichen oder netto (ohne Reparatur) den Gutachten-Betrag einbehalten möchte.

....und die Renault Bank Kredit Vereinbarungen verpflichten mich nur zur regelmäßigen Zahlung meiner Rate, nicht zur Reparatur im Schadensfall (DAS IST KEIN LEASING !!!)...selbst bei einem Totalschaden müßte ich die Rate weiterzahlen, auch wenn das Fzg. unbenutzbar geworden wäre (ist bei mir aber unwahrscheinlich, da es natürlich VK versichert ist)

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Die Rechtslage zum Unfall ist eindeutig, da die Polizei da war und den Unfall aufgenommen hat.
(Die verursachende Fahrerein hat die Polizei gerufen, sonst hätte Sie ja "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" begangen!:

Normale, ruhige Stadtrand Wohnstrasse, Parkflächen rechts und links.
Ich parkte gegen die Fahrtrichtung (in FR links) , aber mit 2 Rädern auf Bürgersteig, der dort einer Linie auf dem Bürgersteig, bis wohin geparkt werden darf (inkl. Verkehrszeichen "Parken auf Seitenstreifen") versehen war.
Sichtfeld und Stellfläche sind somit egal, wie herum man steht ...da behindert NICHTS die Sicht oder steht im Weg oder so.

Eine OW Anzeige gegen mich hätte die Polizei natürlich laut STVO gegen mich zücken können...Die hieseige Polizei verfolgt das aber bei uns in der Großstadt nicht mehr, die haben Wichtigeres zu tun...
Und bei uns parken 50% der Anlieger in Fahrtrichtung, egal ob rechts oder Links was frei ist und wenden nicht extra nochmal dafür. (ich auch nicht)
Wenn man mich fragt, in ruhigen Stadtrand-Wohnstraßen ist das gegen FR parken eh ein überflüssiger Paragraph !

Ansonsten gilt hier EINDEUTIG NUR EINE Tatsache:
Ein stehendes (parkendes) unbesetztes Fzg. kann keine Unfallkollision verursachen !
Nicht einmal , wenn es etwas verdeckt oder blockiert !!
Der fahrende (!) verursachende Fahrzeugfüher hat sich nämlich JEDERZEIT ZU VERGEWISSERN , dass dort wor er fährt kein Hindernis steht, dass ihm das korrekte Weiterfahren (ohne Kollision) unmöglich macht.

Das ist auch Führerschein-Fahrschule , Fahr-Stunde 1 oder so...:
Klingt ungefär so, wenn ich mich zurück erinnere..:
"Junger Mann, Sie fahren nirgendwo lang, wenn dort ein Hindernis ist, das Sie nicht sicher umfahren können, egal was ich als Ihr Fahrlehrer oder sonst wer anders ihnen sagt...dann bleiben Sie zur Not eben stehen, bis der Weg frei ist")

Die Dame hat angegeben im Pol.-Protokoll, dass Sie beim Abbiegen "plötzlich ausweichen" musste
....heisst auf "gut Deutsch" [Ironiemodus EIN] :
Sie hat entweder während der Fahrt "am Handy gefummelt" (oder war sonstwie abgelenkt vom "Spurhalten") oder Sie hat das ihr "sehr unbekannte" Fahrzeug (es war ein Firmenwagen, ein VOLVO "Riesen"-SUV !) in seinen Dimensionen in der schmalen Wohnstrasse einfach falsch eingeschätzt! [Ironiemodus AUS]

Wichtig:
Da Sie mein HECK mit Ihrem rechten Aussenspiegel erwischt hat, geschah die Kollision schon definitiv VOR einem echten Abbiegemanöver in die kreuzende Hauptstraße vor ihr.
(Das Abbiegen leite ich im Normalfall natürlich erst ein, wenn ich an den parkenden Fzg. vorbei bin !)

G.
 
Eine OW Anzeige gegen mich hätte die Polizei natürlich laut STVO gegen mich zücken können...Die hieseige Polizei verfolgt das aber bei uns in der Großstadt nicht mehr, die haben Wichtigeres zu tun...

G.
Ist das dann Rechtsbeugung?:think:

Wohne am Ende einer Sackgasse. Parke auch immer auf der falschen Seite.
Dann brauche ich ,wenn ich losfahre, nicht im zugeparkten Wendehammer drehen.
Kostet 15 €.
 
Warum nicht?
So können beide Versicherungen die Beteiligten höher einstufen.
Was soll die Frage warum nicht? Die Frage ist immer andersherum, gibt es ein rechtskräftiges Urteil. Die Versicherungen können erstmal machen was sie wollen, was rechtsgültig ist entscheidet der Richter.
@mcv balu gibt es da ein Aktenzeichen vom Gericht, da möchte ich echt mal die Begründung nachlesen (Urteile sind annonymisiert abrufbar mit ihrer Begründung).
Bis zum heutigen Tag hab ich noch keines gesehen bis auf allgemeines Gerede in Internetforen.
 
Was soll die Frage warum nicht? Die Frage ist immer andersherum, gibt es ein rechtskräftiges Urteil. Die Versicherungen können erstmal machen was sie wollen, was rechtsgültig ist entscheidet der Richter.
@mcv balu gibt es da ein Aktenzeichen vom Gericht, da möchte ich echt mal die Begründung nachlesen (Urteile sind annonymisiert abrufbar mit ihrer Begründung).
Bis zum heutigen Tag hab ich noch keines gesehen bis auf allgemeines Gerede in Internetforen.
Sorry, ich hab mir die Unterlagen nicht aufgehoben, da für mich der Fall abgeschlossen war. Und wegen 200€ wollte ich nicht weiterstreiten.
 
und die Renault Bank Kredit Vereinbarungen verpflichten mich nur zur regelmäßigen Zahlung meiner Rate, nicht zur Reparatur im Schadensfall

Wenn ich mal aus dem Darlehensvertrag der RCI-Bank zitieren darf:

4. Pflichten des DN
b. das Fahrzeug nach den Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers zu behandeln, in einwandfreiem und stets betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu erhalten und alle dazu erforderlichen Reparaturen sofort sachgemäß auf ihre Kosten bei einer autorisierten Werkstatt durchführen zu lassen.

e. die Bank unverzüglich zu unterrichten, falls Schäden an dem Fahrzeug auftreten, die EUR 1.500 übersteigen oder falls das Fahrzeug abhanden kommt.

Von daher lieber mal das Kleingedruckte lesen!!!

Solange noch nicht abbezahlt, ist das Auto Eigentum der Bank und nur geliehen. Daher bestimmt die Bank was damit passiert.
 
4. Pflichten des DN
b. das Fahrzeug nach den Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers zu behandeln, in einwandfreiem und stets betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu erhalten und alle dazu erforderlichen Reparaturen sofort sachgemäß auf ihre Kosten bei einer autorisierten Werkstatt durchführen zu lassen.

e. die Bank unverzüglich zu unterrichten, falls Schäden an dem Fahrzeug auftreten, die EUR 1.500 übersteigen oder falls das Fahrzeug abhanden kommt.

Solange noch nicht abbezahlt, ist das Auto Eigentum der Bank und nur geliehen. Daher bestimmt die Bank was damit passiert.

auch wenn es jetzt OT ist - ggf. bitte entfernen - : Ich bin froh, nicht über die RCI-Bank ein Auto finanziert zu haben!
 
Eine Einbahnstraße war das nicht ...... oder?
Kann gar keine sein, denn Gersi schrieb, er parkte gegen die Fahrtrichtung. Bei einer Einbahnstr. hätte er Geisterfahrer spielen müssen:pray::angel:

Da sich Geri auf einen Pp befand, der ausgewiesen und bis auf dem Trottoir markiert war, ist es hier unwichtig ob er Spiegelverdreht stand.
Bei eine Sachlage, wenn man im verbotenem 5m Bereich parkt und jemand den PK toschiert, darüber äußere ich mich gerne in einem abgetrennten Thread. Geri hat die Park.-Situation nun aufgelöst.
 
Kann gar keine sein, denn Gersi schrieb, er parkte gegen die Fahrtrichtung. Bei einer Einbahnstr. hätte er Geisterfahrer spielen müssen:pray::angel:

Da sich Geri auf einen Pp befand, der ausgewiesen und bis auf dem Trottoir markiert war, ist es hier unwichtig ob er Spiegelverdreht stand.
Bei eine Sachlage, wenn man im verbotenem 5m Bereich parkt und jemand den PK toschiert, darüber äußere ich mich gerne in einem abgetrennten Thread. Geri hat die Park.-Situation nun aufgelöst.
Ich wollte nur vorsichtig ansprechen, daß (meines Wissens) das Parken auf der linken Straßenseite in D nur in Einbahnstraßen erlaubt ist und somit (für mich) die Schuldfrage nicht abschließend geklärt war. Und daß das in einer Parkbucht erlaubt sei sollte, glaube ich Dir jetzt mal nicht.
 

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