Die gegnerische Versicherung hat dies offensichtlich schon endgültig mit der Renault Bank geklärt.
Ich hatte nämlich im Meldebogen an die gegenerische Versicherung auf die Finanzierung bei Renault hingewiesen.
Die gegnerische Versicherung hat mir nämlich einwandfrei die Wahl gelassen, ob ich die Händler Raparaturrechnung Brutto einreichen oder netto (ohne Reparatur) den Gutachten-Betrag einbehalten möchte.
....und die Renault Bank Kredit Vereinbarungen verpflichten mich nur zur regelmäßigen Zahlung meiner Rate, nicht zur Reparatur im Schadensfall (DAS IST KEIN LEASING !!!)...selbst bei einem Totalschaden müßte ich die Rate weiterzahlen, auch wenn das Fzg. unbenutzbar geworden wäre (ist bei mir aber unwahrscheinlich, da es natürlich VK versichert ist)
----
Die Rechtslage zum Unfall ist eindeutig, da die Polizei da war und den Unfall aufgenommen hat.
(Die verursachende Fahrerein hat die Polizei gerufen, sonst hätte Sie ja "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" begangen!:
Normale, ruhige Stadtrand Wohnstrasse, Parkflächen rechts und links.
Ich parkte gegen die Fahrtrichtung (in FR links) , aber mit 2 Rädern auf Bürgersteig, der dort einer Linie auf dem Bürgersteig, bis wohin geparkt werden darf (inkl. Verkehrszeichen "Parken auf Seitenstreifen") versehen war.
Sichtfeld und Stellfläche sind somit egal, wie herum man steht ...da behindert NICHTS die Sicht oder steht im Weg oder so.
Eine OW Anzeige gegen mich hätte die Polizei natürlich laut STVO gegen mich zücken können...Die hieseige Polizei verfolgt das aber bei uns in der Großstadt nicht mehr, die haben Wichtigeres zu tun...
Und bei uns parken 50% der Anlieger in Fahrtrichtung, egal ob rechts oder Links was frei ist und wenden nicht extra nochmal dafür. (ich auch nicht)
Wenn man mich fragt, in ruhigen Stadtrand-Wohnstraßen ist das gegen FR parken eh ein überflüssiger Paragraph !
Ansonsten gilt hier EINDEUTIG NUR EINE Tatsache:
Ein stehendes (parkendes) unbesetztes Fzg. kann keine Unfallkollision verursachen !
Nicht einmal , wenn es etwas verdeckt oder blockiert !!
Der fahrende (!) verursachende Fahrzeugfüher hat sich nämlich JEDERZEIT ZU VERGEWISSERN , dass dort wor er fährt kein Hindernis steht, dass ihm das korrekte Weiterfahren (ohne Kollision) unmöglich macht.
Das ist auch Führerschein-Fahrschule , Fahr-Stunde 1 oder so...:
Klingt ungefär so, wenn ich mich zurück erinnere..:
"Junger Mann, Sie fahren nirgendwo lang, wenn dort ein Hindernis ist, das Sie nicht sicher umfahren können, egal was ich als Ihr Fahrlehrer oder sonst wer anders ihnen sagt...dann bleiben Sie zur Not eben stehen, bis der Weg frei ist")
Die Dame hat angegeben im Pol.-Protokoll, dass Sie beim Abbiegen "plötzlich ausweichen" musste
....heisst auf "gut Deutsch" [Ironiemodus EIN] :
Sie hat entweder während der Fahrt "am Handy gefummelt" (oder war sonstwie abgelenkt vom "Spurhalten") oder Sie hat das ihr "sehr unbekannte" Fahrzeug (es war ein Firmenwagen, ein VOLVO "Riesen"-SUV !) in seinen Dimensionen in der schmalen Wohnstrasse einfach falsch eingeschätzt! [Ironiemodus AUS]
Wichtig:
Da Sie mein HECK mit Ihrem rechten Aussenspiegel erwischt hat, geschah die Kollision schon definitiv VOR einem echten Abbiegemanöver in die kreuzende Hauptstraße vor ihr.
(Das Abbiegen leite ich im Normalfall natürlich erst ein, wenn ich an den parkenden Fzg. vorbei bin !)
G.