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ByeBye 61024
Solange noch nicht abbezahlt, ist das Auto Eigentum der Bank und nur geliehen. Daher bestimmt die Bank was damit passiert.
Ganz so ist es nicht, das Eigentumsrecht des Kreditgebers ist bei der Sicherungsübereignung stark beschränkt. Der Kreditgeber übernimmt treuhändisch die Eigentümerfunktion und kann nur bei Nichterfüllung der Kreditverpflichtung das anteilige Eigentumsrecht über den Verkauf anhand der Sicherheitsübereignung befriedigen. Anders verhält es sich bei Leasingverträgen. Bei der von Dir genannten Leihgabe handelt es sich noch wieder um etwas anderes (wäre hier OT).