Reparieren lassen oder Geld nehmen ?...Was ist ein 2017er Dokker Stepway im VK 2021 dann wert ?

Solange noch nicht abbezahlt, ist das Auto Eigentum der Bank und nur geliehen. Daher bestimmt die Bank was damit passiert.

Ganz so ist es nicht, das Eigentumsrecht des Kreditgebers ist bei der Sicherungsübereignung stark beschränkt. Der Kreditgeber übernimmt treuhändisch die Eigentümerfunktion und kann nur bei Nichterfüllung der Kreditverpflichtung das anteilige Eigentumsrecht über den Verkauf anhand der Sicherheitsübereignung befriedigen. Anders verhält es sich bei Leasingverträgen. Bei der von Dir genannten Leihgabe handelt es sich noch wieder um etwas anderes (wäre hier OT).
 
somit (für mich) die Schuldfrage nicht abschließend geklärt war. Und daß das in einer Parkbucht erlaubt sei sollte, glaube ich Dir jetzt mal nicht.
Balu du hast mich falsch verstanden.
Gegen die Fahrbahn nicht erlaubt, doch das ist hierbei unwichtig. Gersi stand auf einem Parkplatz, und dier Crash wäre auch passiert wenn er in Fahrtrichtung geparkt hätte. Daher ist die Parkrichtung nicht wichtig.
Außer der Crashfahrer hat das Dacia Emblem beschädigt :hammer: :D
 
Das entgegen der Fahrtrichtung parken ist meines Wissens nach in sehr engen Straßen erlaubt. Wie das in diesem Fall wäre, hinge auch von der Stimmung des Richters ab.
Da in diesem Fall aber auf einer ausgewiesenen Parkfläche (ruhender Verkehr) vorschriftsmäßig innerhalb der Markierungen geparkt wurde, spielt die Richtung keine Rolle. Das Auto hätte auch auf dem Dach liegen oder hochkant stehen können.
 
Das entgegen der Fahrtrichtung parken ist meines Wissens nach in sehr engen Straßen erlaubt. Wie das in diesem Fall wäre, hinge auch von der Stimmung des Richters ab.
Da in diesem Fall aber auf einer ausgewiesenen Parkfläche (ruhender Verkehr) vorschriftsmäßig innerhalb der Markierungen geparkt wurde, spielt die Richtung keine Rolle. Das Auto hätte auch auf dem Dach liegen oder hochkant stehen können.

Aus einer Anwaltsseite im Internet ergab sich ein solcher Fall mit folgender Antwort:

"War an der Stelle Ihres Unfalls das Halten oder Parken erlaubt, kann es im ruhenden Verkehr nicht darauf ankommen, in welcher Richtung das Fahrzeug parkt. Denn hätte das Fahrzeug an selber Stelle in umgekehrter Weise geparkt, so hätten Sie den PKW gleichermaßen gestreift, lediglich auf der anderen Fahrzeugseite. Die Berührung der Fahrzeuge als solches wäre jedoch ebenso erfolgt. Eine Mitschuld am Zustandekommen des Unfalls und somit eine Mithaft scheidet demnach unter jeglichem Gesichtspunkt aus. "

Da kann natürlich jeder Richter noch andere Teilaspekte sehen, aber es geht schon in die oben angeführte Richtung.
 

Bei OWI gibt es soweit ich weiß keine Pflicht zur Erfassung (Anzeige bei der Stadt) durch eine Polizei-Streife (sonst würden die den ganzen Tag nicht zur "echten" Polizei Arbeit kommen)
Wenn überhaupt macht das die Stadt (Knöllchen Horst)
Natürlich machen die das in schwerwiegenden Fällen schon (Zufahrten zugeparkt, Kitas blockiert, Öffis blockiert etc.)

Für "normales" Falschparken gibt es in den Städten nämlich die Ordnungskräfte der Stadt !..die sind zuständig Parkverstöße (und alle anderen OWI´s der Bürger !) hauptamtlich zu ahnden....natürlich in der Praxis nicht in Stadtrandwohngebieten.

Das Parken war jedenfalls NIE Thema, weder bei der Unfallaufnahme , noch im Schriftwechsel mit der Versicherung des Unfallgegners...wenn die mir eine Schadenverringerung zu meinen Lasten wegen des verkehrt rum parkens hätten anmahnen können, hätten die es wohl getan, oder ?

G.
 

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