Wertermittlung
Bei der Diskussion um die Fahrzeugwerte werden immer wieder die Begriffe durcheinander gewürfelt. Ich arbeite seit Jahren als KFZ-Sachverständiger und werde häufig mit dieser Problematik konfrontiert.
Der Restwert eines Fahrzeugs wird nach einem Unfallschaden ermittelt. Das verunfallte Fahrzeug stellt in beschädigtem Zustand immer noch einen Wert dar. Dieser richtet sich nach der Höhe der Unfallbeschädigung. Je größer der Schaden, so niedriger der Restwert. In der Regel wird dieser mit Hilfe von sogenannten Restwertbörsen ermittelt. Ist ähnlich wie E-Bay. Das Fahrzeug wird eingestellt und Händler stellen ihr Gebot ein. Das Höchstgebot stellt den Restwert des Fahrzeugs dar.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, um ein identisch ausgestattetes Fahrzeug mit ähnliche Laufleistung am Markt wieder zu beschaffen. Man kann ohne Zugriff auf Kalkulationssystem zu haben ungefähr so vorgehen: Die einschlägigen Autobörsen im Internet zu Rate ziehen, Händlerangebote für ein gleiches Fahrzeug suchen und den Wert um ca. 6% Verhandlungsspielraum mindern. Das trifft bei unseren Dacias den Wert ganz gut.
Dieser Wert sollte dann auch am Markt ungefähr zu erzielen sein. Angebote von Privatanbietern sind zu vernachlässigen, da diese in der Regel überzogen sind.
Wenn man sich die Mühe macht, das fahrzeug selbst anzubieten und zu veräußeren stehen die Chancen gut diese Werte auch zu erzielen. Der eigendliche Wertverlust wird immer auf Basis sieses Wiederbeschaffungswertes ermittelt.
Will ich mir die Mühe sparen, tritt der Händler in Aktion und nimmt ggf. das zurück. Dann kommt der Händler Einkaufspreis zum tragen. Dieser ist dann deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert, der ja für den Händler der spätere Verkaufswert ist. Der Händler möchte und muß verdienen. Des halb hier die unterschiede. Der Händler Einkauf wird aber nie als Basis für den Wertverlust herangezogen.
Hoffe ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Klaus
Bei der Diskussion um die Fahrzeugwerte werden immer wieder die Begriffe durcheinander gewürfelt. Ich arbeite seit Jahren als KFZ-Sachverständiger und werde häufig mit dieser Problematik konfrontiert.
Der Restwert eines Fahrzeugs wird nach einem Unfallschaden ermittelt. Das verunfallte Fahrzeug stellt in beschädigtem Zustand immer noch einen Wert dar. Dieser richtet sich nach der Höhe der Unfallbeschädigung. Je größer der Schaden, so niedriger der Restwert. In der Regel wird dieser mit Hilfe von sogenannten Restwertbörsen ermittelt. Ist ähnlich wie E-Bay. Das Fahrzeug wird eingestellt und Händler stellen ihr Gebot ein. Das Höchstgebot stellt den Restwert des Fahrzeugs dar.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, um ein identisch ausgestattetes Fahrzeug mit ähnliche Laufleistung am Markt wieder zu beschaffen. Man kann ohne Zugriff auf Kalkulationssystem zu haben ungefähr so vorgehen: Die einschlägigen Autobörsen im Internet zu Rate ziehen, Händlerangebote für ein gleiches Fahrzeug suchen und den Wert um ca. 6% Verhandlungsspielraum mindern. Das trifft bei unseren Dacias den Wert ganz gut.
Dieser Wert sollte dann auch am Markt ungefähr zu erzielen sein. Angebote von Privatanbietern sind zu vernachlässigen, da diese in der Regel überzogen sind.
Wenn man sich die Mühe macht, das fahrzeug selbst anzubieten und zu veräußeren stehen die Chancen gut diese Werte auch zu erzielen. Der eigendliche Wertverlust wird immer auf Basis sieses Wiederbeschaffungswertes ermittelt.
Will ich mir die Mühe sparen, tritt der Händler in Aktion und nimmt ggf. das zurück. Dann kommt der Händler Einkaufspreis zum tragen. Dieser ist dann deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert, der ja für den Händler der spätere Verkaufswert ist. Der Händler möchte und muß verdienen. Des halb hier die unterschiede. Der Händler Einkauf wird aber nie als Basis für den Wertverlust herangezogen.
Hoffe ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Klaus