Dann erklär mir mal einer wie man hinten am Tag unterscheidet ob Tagfahlicht, Standlicht, Abblendlicht oder Fernlicht eingeschaltet ist?!
Auch darf man mir erklären wie man am Tag erkennt ob die Kennzeichenleuchten an sind oder nicht.
Das interessiert den Sachverständigen nicht. Er prüft die Verschaltung nach den ECE Vorgaben. Wird das eingehalten ist für ihn alles gut. Da gibt es nur schwarz oder weiß. Für alles andere musst du Gutachten anfertigen lassen und der aaS entscheidet ob das so ok ist und er dir die Betriebserlaubnis erteilt. Er kann "heilen", ist dann aber auch persönlich in der Verantwortung.
ECE-R 5.18 Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen
6.8
Ausleuchtung so, dass das Kennzeichen auf 20m lesbar ist (Am Tag sieht man davon gar nichts)
Auch das ist egal, wenn die Leuchte darauf geprüft wurde und deshalb die Kennzeichung als Kennzeichenleuchte hat kommt es nur auf die Anbriegung(Sichtwinkel) und Funktion(da gehört auch die Verschaltung dazu) an.
ECE-R48 5.5 Tagfahrleuchten
6.19
Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch mit der Zündung einschalten und selbstständig ausschalten, wenn die SW eingeschaltet werden.
Zulässig ist auch der gemeinsame Betrieb mit Begrenzungs-, Schluss,- Kennzeichen-, ggf. Umriss- und Seitenmarkierungs- Leuchten; in Abhängigkeit von der EZ (gem. ECE-R 48-02) auch ohne Schlussleuchte.
(Das Rückfahrlicht wurde hier wohl vergessen, ist aber auch zulässig)
Dann kommt ja Absatz 6.19.7.4. Zum Zuge: Die in Absatz 5.11 genannten Leuchten werden nicht eingeschaltet, wenn die
Tagfahrleuchten eingeschaltet sind, es sei denn, diese werden gemäß Absatz 6.2.7.6.2 betrieben, d.
h., mindestens die Schlussleuchten werden eingeschaltet.
Dann darfst du dir Absatz 6.2.7.6.2 reinziehen und was darauf noch so folgt:
6.2.7.6.2. die Tagfahrleuchten werden zusammen mit den in Absatz 5.11 genannten Leuchten
betrieben, wobei zumindest auch die Schlussleuchten aktiviert sind oder
6.2.7.6.3. es müssen unübersehbare Hilfsmittel vorhanden sein, die den Fahrer darauf hinweisen,
dass die Scheinwerfer, die Begrenzungsleuchten und Schlussleuchten sowie die gegebenenfalls
vorhandenen Umrissleuchten und Seitenmarkierungsleuchten nicht leuchten Dies kann wie folgt
erreicht werden:
6.2.7.6.3.1. durch Vorhandensein zweier deutlich verschiedener Niveaus der Beleuchtungsintensität
der Instrumententafel für Nacht und für Tag, die dem Fahrer anzeigen, dass die Abblendscheinwerfer
einzuschalten sind oder
6.2.7.6.3.2. durch unbeleuchtete Anzeiger und die Kennzeichnung von manuell bedienten
Betätigungseinrichtungen, die gemäß Regelung Nr. 121 beleuchtet werden müssen, wenn die
Scheinwerfer eingeschaltet sind oder
6.2.7.6.3.3. durch eine Kontrolleinrichtung, die optisch, akustisch oder beides sein kann, und die erst
bei verringerter Umgebungshelligkeit gemäß Anhang 13 aktiviert wird, um den Fahrer darauf
hinzuweisen, dass die Abblendscheinwerfer eingeschaltet werden sollten. Ist die Kontrolleinrichtung
einmal aktiviert, darf sie sich erst ausschalten, wenn die Abblendscheinwerfer eingeschaltet worden
sind oder die Einrichtung, mit der der Motor (Antriebssystem) angelassen und/oder abgestellt wird,
sich in einer Stellung befindet, in der der Betrieb des Motors (Antriebssystems) nicht möglich ist
6.2.7.7. Unbeschadet des Absatzes 6.2.7.6.1 dürfen sich die Abblendscheinwerfer automatisch, in
Abhängigkeit von anderen Faktoren wie der Zeit oder den Umgebungsbedingungen (z. B. Tageszeit,
Fahrzeugstandort, Regen, Nebel usw.) ein- oder ausschalten.
Wenn du die ganzen Unterpunkte abgearbeitet hast und an den richtigen Stellen Ja oder Nein sagen kannst Stimmt die Beleuchtung mit ECE R48 überein. Der Sachverständige ist glücklich. Wenn du aber davon abweichst ist die BE erschlossenen, dann kann das nur der aaS heilen über sein Gutachten weil er beim Technischen Dienst arbeitet.
Einfacher ist es aber die ECE R48 und ihre Ausnahmen einzuhalten.
Treads wie diese hier gehören eigentlich aufgeräumt oder gelöscht weil sie nur eins verursachen.
Riesengroße Verunsicherung!
Das ist deine Meinung! Solange wir uns in Deutschland frei Äußern dürfen sehen ich keinen Grund eine Unterhaltungen über die ECE Vorgaben und wie man sie einhalten kann zu unterbinden.