Lieferengpässe und Preisspirale:
Wir und sicherlich viele weitere Betroffene aller Modelle haben u. U. nun ein ganz anderes Problem!
Die Dacia Leasingbank hat in seine AGB's das Recht eingebaut jedwede Preisanhebung durch den Dacia Autokonzern mit einer Erhöhung der Leasingrate einseitig vorzunehmen. Dabei gilt die gesetzliche 5% Regelung (Summe aller Preissteigerungen beim Hersteller bis zur Auslieferung; bis 5% muss der Kunde leider bezahlen) als Rücktrittsrecht bei Privatkunden.
Je länger das Auto also nicht gebaut wird - insbesondere bei Überschreiten der 4 Monatspreisbindungsfrist, desto größer ist dank der katastrophalen globalen Umstände - die Dacia nicht mehr zu vertreten hat und durch interne Einsparungen abfangen kann - die Realität, dass die bereits erfolgten bzw. folgenden Preiserhöhungen
auch die Leasingnehmer treffen werden, welche einen Vertrag in der Tasche haben.
Unser bestellter Sandero 3 Comfort TCe90 CVT in Iron-Blue und Sicherheitspaket wurde im Februar als Leasingwagen bestellt. Nunmehr hat Dacia schon einmal die Preise im März für den Wagen samt den Paketen angehoben. Und für April drohen erneut Preissteigerungen für bestimmte Modelle und Ausstattungspakete - es sollen u. A. 300 Euro für die Comfortversion bei bestimmten Modelltypen, wie Sandero, Jogger, etc. sein. Alles steht und fällt nun damit, ob der Kaufvertrag selbst eine Preisanhebungsklausel inne hat oder nicht. Bei einem Leasinggeschäft ist aber kein Kaufvertrag sondern ein Leihvertrag die Geschäftsgrundlage im AH.
Der eigentliche Kaufvertrag wird zwischen Leasinggeber und Hersteller des Leasinggegenstands im Hintergrund vor Auslieferung an das AH abgeschlossen.
Ich als Kunde bin nur der Leasingnehmer und der Leasinggeber überläßt mir als Leasingnehmer nur die Auswahl welches Fahrzeug mit wahlweiser Ausstattung ich haben möchte. Daraus errechnet sich dann die monatl. Leasingrate. Heißt der Leasinggeber muß dann das zahlen was der Hersteller schlußendlich fordern wird. Die Mehrkosten gibt er an den Mieter weiter. Er muß den Mieter nur vorab schriftlich fristwahrend informieren. Das Geschäft platzt, wenn ich als Mieter schriftlich kund tue, dass ich alles
über 5 % des Gesamtpreises für den Wagen - berechnet ohne Nebenkosten (z.b. Allwetterreifen, Zurüstteile wie z. B. Schmutzfänger, Starterpaket, Transportkosten, Anmeldkosten, etc.) nicht bezahlen werde. Insoweit sind Neuwagen bald unerschwinglich für Normalkunden und Gebrauchtwagenpreise gehen ebenfalls derzeit dank der ganzen Umstände durch die Decke.