Sandero III - Austausch über Bestellung, Bestellverfolgung und Lieferzeiten

Bestellt im Oktober und mir wurde gesagt Lieferung im Februar ... ich fühle mich komplett verarscht, weil auch keine Infos von Dacia selber kommen .....
Ist sicher ärgerlich, aber die Lieferzeit war selbst im Oktober wohl eine sehr optimistische Annahme. Mir wurde im Oktober gesagt, für Sandero und Jogger müsse man mindestens mit sechs Monaten, vermutlich aber eher mit neun Monaten rechnen.

Was steht denn im Kaufvertrag? Wenn da als unverbindlicher Liefertermin der Februar genannt wird, kannst Du nach entsprechender Fristsetzung zurücktreten. Aber ein Auto hast Du dann immer noch nicht - und die Situation ist bei anderen Marken ja nicht besser. Und da dürfte auch kurzfristig keine Änderung zum besseren in Sicht sein.

Bleibt nur die Faust in der Tasche und abwarten...

ciao
volker
 
Ist sicher ärgerlich, aber die Lieferzeit war selbst im Oktober wohl eine sehr optimistische Annahme. Mir wurde im Oktober gesagt, für Sandero und Jogger müsse man mindestens mit sechs Monaten, vermutlich aber eher mit neun Monaten rechnen.

Was steht denn im Kaufvertrag? Wenn da als unverbindlicher Liefertermin der Februar genannt wird, kannst Du nach entsprechender Fristsetzung zurücktreten. Aber ein Auto hast Du dann immer noch nicht - und die Situation ist bei anderen Marken ja nicht besser. Und da dürfte auch kurzfristig keine Änderung zum besseren in Sicht sein.

Bleibt nur die Faust in der Tasche und abwarten...

ciao
volker
Möchte noch ergänzen, auch bei einer voraussichtlichen Lieferzeit von Beispielhaft 6 - 9 Monaten laut verbindlicher Bestellung (Kaufvertrag), hat die Rechtssprechung einem Hersteller eine Frist auferlegt, bei der sein Verkäufer die Sache liefern muß. Diese beträgt 6 Wochen nach Überschreiten der unverbindlichen Lieferangabe - Beginn der Duldungsfrist ab Ablauf des 9. Monats. Ist dann immer noch keine Lieferung erfolgt muß man schriftlich monieren und eine Frist von 14 Tagen einräumen. Dabei die 2 Optionen Rücktritt ankündigen und die Aufforderung ein Ersatzfahrzeug das genau dem bestellten KFZ entspricht ohne Mehrkosten innerhalb der Frist aufzutreiben und zu übergeben. Der Verkäufer kann Dir aber ersatzeshalber einen adäquaten Ersatzwagen kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Option wird wie Volker richtig denkt kaum Jemand vorziehen und einen Leihwagen dem Kunden überlassen oder z. B. bei einem bestehenden Leasing den vorhandenen alten Leasingwagen nach Ablauf des alten Vertrags kostenfrei gestellt zur Weiternutzung überlassen. :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Natürlich ist es ärgerlich wenn sich der Liefertermin verzögert.
Aber ändern kann man es eh nicht,einfach abwarten.
Ausserdem geht es hier um Autos,also einfache Luxusgüter und nichts Lebensnotwendiges.
Ärgerlich ist es,keine Frage aber es gibt Schlimmeres. ;)
 
Natürlich ist es ärgerlich wenn sich der Liefertermin verzögert.
Aber ändern kann man es eh nicht,einfach abwarten.
Ausserdem geht es hier um Autos,also einfache Luxusgüter und nichts Lebensnotwendiges.
Ärgerlich ist es,keine Frage aber es gibt Schlimmeres. ;)
Für mich ist es lebensnotwendig muss ja irgendwie in die Arbeit kommen 35 km einfach
 
Bei mir funktioniert es auch nicht, habe Win11....
OT: Weder mit Firefox noch mit Google Chrome? Ist ja interessant. Kann ich mir irgendwie nicht so ganz vorstellen. :blink:
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Für mich ist es lebensnotwendig muss ja irgendwie in die Arbeit kommen 35 km einfach
Lies nochmal meinen Kommentar eins oben drüber durch. Stichwort Ersatzfahrzeug (kostenloser Leihwagen).
 
OT: Weder mit Firefox noch mit Google Chrome? Ist ja interessant. Kann ich mir irgendwie nicht so ganz vorstellen. :blink:
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Lies nochmal meinen Kommentar eins oben drüber durch. Stichwort Ersatzfahrzeug (kostenloser Leihwagen).
Ich hab ja auf stefanvde Post geantwortet
 
Es existiert keine Verpflichtung, einen "kostenlosen Leihwagen" zur Verfügung zu stellen! Wer das behauptet, möge dazu bitte mal mindestens ein Az. nennen.

ciao
volker
 
Es existiert keine Verpflichtung, einen "kostenlosen Leihwagen" zur Verfügung zu stellen! Wer das behauptet, möge dazu bitte mal mindestens ein Az. nennen.

ciao
volker
Ich hab auch nicht von Verpflichtung zu Etwas seitens des AH gesprochen, sondern als freiwillige Option des AH um einen möglichen Vertragsstorno zu umgehen. Aber überlassen wir mal die Praxis dem Einzelfall. Ein KFZ ist in meinen Augen dann kein Luxusgut, wenn er dem unmittelbaren Broterwerb dient. :D
 
Ich hab auch nicht von Verpflichtung zu Etwas seitens des AH gesprochen, sondern als freiwillige Option des AH um einen möglichen Vertragsstorno zu umgehen.
Dann bitte ich um Entschuldigung für das Missverständnis.

Aber warum sollte der Freundliche Angst vor dem Storno haben? Da stehen bestimmt fünf Kunden in der Schlange, die das bestellte Fahrzeug gerne abnehmen.

Im Moment sind Neuwagen Mangelware, da sind die Möglichkeiten des Kunden doch eher begrenzt.

ciao
volker
 
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