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ByeBye 76505
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- #271
Bitte was haben die letzten Beiträge mit einer Preiserhöhung zu tun? Ich glaube, ihr seid im Faden verrutscht.
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Es geht nicht darum das man sich darüber ärgert wenn es Fakt ist. Es ist das Hätte hätte Fahrradkette und darüber aufregenich persönlich wäre auch angefressen, wenn das einfach weggelassen würde, zumal ich mir extra deswegen schon ein neues Handy mit Android 12 gekauft habe, was AA Wireless nativ unterstützt.
Es gibt da ja verschiedene Möglichkeiten seitens des Herstellers, das Problem in Absprache mit dem Kunden anzugehen:
- wenn ich es nicht benötige, dann Preisnachlass
- wenn ich es benötige und es ein Kaufgrund gewesen ist, dann eben Nachrüstung innerhalb einer bestimmten Frist
Was in dem Fall nicht geht, einfach weglassen ohne Kompensation.
Der Thread mit dem Thema wurde leider geschlossen weil es da auch solche Diskussionen gab.Bitte was haben die letzten Beiträge mit einer Preiserhöhung zu tun? Ich glaube, ihr seid im Faden verrutscht.
Ich habe das gelesen stell dir vor. Diese Tatsache muss doch aber nicht auf dein Auto zutreffen. Das weißt du erst wenn du es hast.@Unknown_us3r_LE
du willst es einfach nicht lesen, dass es schon Leute gibt, die das Problem haben, oder?
Das habe ich jetzt zweimal geschrieben und du beharrst weiter drauf, es wäre gemutmaßt. Was erwartest du davon?
2. Beweislast | Nach § 363 BGB muss der deutsche Käufer beweisen, dass ein Mangel vorliegt und dass dieser bereits bei Gefahrübergang vorlag. | Auch im UN-Kaufrecht muss der Käufer beweisen, dass die Sache mangelhaft ist und dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. |
3. Sachmängel | a) Ein Sachmangel nach § 434 BGB liegt vor, wenn die Ware:
| a) Nach Art. 35 CISG hat der Verkäufer die Ware in Menge, Qualität, Art und Verpackung zu liefern, die den Anforderungen des Vertrages entspricht:
b) Im UN-Kaufrecht wird für die Beurteilung der Mangelhaftigkeit zum Teil auf die Sicht des Verkäufers abgestellt, zumindest soweit es sich um die Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen handelt, die im Land des Käufers gelten, denn diese muss der Verkäufer nicht kennen. |
Man muss beide Seiten sehen. Ein Verkäufer kann nicht zaubern. Wenn es etwas nicht mehr gibt, kann er es auch nicht verkaufen. Und wenn sich seine Einkaufspreise erhöht haben, muss er auch höhere Verkaufspreise nehmen dürfen. Der Käufer muss vom Vertrag zurücktreten können, wenn die Sache sein Budget übersteigt oder ihm in veränderter Form nicht mehr nutzt.Und am Ende kannst du vom Kaufvertrag zurück treten - herzlichen Glückwunsch, aber es hilft halt auch nicht.