dokkerchen
Mitglied Gold
- Fahrzeug
- Dokker SCe 100 LPG Ambiance (irgendwann in 2016:))
Sicher ist das Autohaus formell kaufmännisch eigenständiger Zwischenhändler und damit "direkter" Vertragspartner des Käufers, das habe ich im obigen Post verkürzt dargestellt.
Davon unberührt kann der Kaufvertrag aber nur durch Auftragsannahme der im Vertrag benannten Kaufsache seitens Dacia ( natürlich derer deutschen Dependance ) rechtswirksam werden.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag war in genannten Fällen ja problemlos einseitig möglich , da dieser ja noch gar keine Rechtswirksamkeit erlangt hatte und wegen Verstreichenlassens der Zustellfrist seitens Dacia auch nicht mehr zwingend erlangen konnte. Eine Zurückgewährung bereits gewährter Güter und Leistungen ( was man gemeinhin als Rückabwicklung bezeichnet ) war ohnehin nicht notwendig.
Übrigens hätte auch eine Zustellung einer Auftragsbestätigung mit geänderten Produktmerkmalen ( sprich andere Ausstattung ) - auch innerhalb der Frist - nur dann zur Rechtswirksamkeit des Kaufvertrags geführt, wenn der Käufer dieser nicht widersprochen hätte.
Davon unberührt kann der Kaufvertrag aber nur durch Auftragsannahme der im Vertrag benannten Kaufsache seitens Dacia ( natürlich derer deutschen Dependance ) rechtswirksam werden.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag war in genannten Fällen ja problemlos einseitig möglich , da dieser ja noch gar keine Rechtswirksamkeit erlangt hatte und wegen Verstreichenlassens der Zustellfrist seitens Dacia auch nicht mehr zwingend erlangen konnte. Eine Zurückgewährung bereits gewährter Güter und Leistungen ( was man gemeinhin als Rückabwicklung bezeichnet ) war ohnehin nicht notwendig.
Übrigens hätte auch eine Zustellung einer Auftragsbestätigung mit geänderten Produktmerkmalen ( sprich andere Ausstattung ) - auch innerhalb der Frist - nur dann zur Rechtswirksamkeit des Kaufvertrags geführt, wenn der Käufer dieser nicht widersprochen hätte.