Neue Maschen gibt es immer wieder, die Frage ist, in wie weit diese schon bekannt sind.
Eine wäre zum Beispiel, dass der Käufer einen Zeugen benenn kann, der eine angebliche mündliche Absprache zwischen Käufer und Verkäufer bestätigen wird. Daher sollte man nie allein mit einem Fremden einen Kauf über die Bühne bringen.
Ganz beliebt hierbei folgende Vorgehensweise. Käufer behauptet durch abgebl. Zeugen, Rückgabe innerhalb 14 Tagen wäre mündl. vereinbart. Im Vertrag ist lediglich ein Radio ohne genauere Bezeichnung aufgeführt. Dabei handelte es sich um ein hochwertiges und teures Gerät. Bei der Rückgabe ist dann nur noch ein 5€ Gerät drin. Schwer den Tausch zu beweisen. Wird so auch gerne mit Alu-Felgen etc gemacht.
Also... immer eigenen Zeugen dabei. Fotokopie vom Fahrzeugbrief und Schein reicht aus, mehr sollte man dem Käufer nie aushändigen. Erst wenn Cash geflossen ist die originalen Papiere und alle Schlüssel aushändigen.
Last but not ,east - Geldscheine unbedingt überprüfen. Mir wollte schon mal einer von 1.250,- 3 gefälschte 100 € Scheine andrehen.