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Hallo Rostfinger,Wenn ich ein gebrauchtes Fahrzeug privat verkaufe, der Käufer/in innerhalb der im BGB festgehaltener Frist den Mangel entdeckt, feststellt wie auch immer, haftet der Verkäufer. Wenn der Käufer/in dann feststellt, das der Verkäufer davon Kenntnis hatte, prost Mahlzeit.
Ich bin vor vielen Jahren den Weg gegangen den Verkäufer "zu jagen" ohne Anwalt.
Mangel festgestellt, Verkäufer wimmelte mich ab. Wieder zum Verkäufer und eine schriftliche Aufforderung zu vor per Einschreiben mit Rückschein gesendet, Fahrzeug wortlos auf den Hof gestellt. Eine Woche die Füße ruhig gehalten. Da kam die Antwort
" Sie können ihr Fahrzeug wieder abholen". Keinerlei Fragen gestellt und der Verkäufer wimmelte mich wieder ab. Bei der Abholung hatte ich einen unparteischen Zeugen dabei, der vor der Ladentür ein Gedächnisprotokoll angefertigt hat.
Der Mangel war natürlich nicht behoben, ein Schriftstück am Folgetag verfasst und per Einschreiben mit Rückschein und Frist auf den Weg gebracht. Keine Rückmeldung von dem Verkäufer. Nach Ablauf der Frist das Fahrzeug wieder zum Verkäufer. Jetzt war der ein wenig " wortkarg und weichgespült" . Ohne Komentar den Laden verlassen. Zwei Tage später ein Anruf " Wir haben uns gekümmert und mit dem Hersteller ihr Problem angenommen. Sie bekommen ein kostenloses Ersatzfahrzeug gestellt.
Damit bin ich dann 3 Wochen mobil gewesen bis die Nachricht kam " Sie können ihr Fahrzeug abholen. Von meiner Seite keinerlei nachfragen. Schon auf der Rückfahrt stellte ich fest..........der Mangel ist nicht behoben. Wieder wie zweimal zuvor Schriftstück u.s.w. Das Schweigen im Wald von Seiten des Verkäufers begann. Nach ablauf der Frist wieder in die Werkstatt mit Zeuge. Der war sichtlich aufgeregt. Sofort wieder ein kostenloses Ersatzfahrzeug bekommen. Nach 5 Wochen der Abholtermin mit Zeuge zum protokollieren in seiner Gegenwart. Der Verkäufer hat vor Wut gekocht. Schlüssel vom Ersatzfahrzeug abgegeben und den von meinem Fahrzeug bekommen. Ich habe keinerlei Fragen gestellt.
Das gleiche Spiel ein drittes mal, allerdings mit einer Wende. Nach der Begrüßung sprudelte es aus dem Verkäufer.......Sind sie damit einverstanden entweder den Kaufvertrag zu wandeln oder ein gleichwertiges Neufahrzeug haben möchten. Auf meine Frage bezüglich der Kosten antwortete der Verkäufer .........keine, weder bei einer Wandlung noch bei einem Neufahrzeug............
Fazit:
nicht rumlabern mit dem Verkäufer, sich nicht abwimmeln lassen, sondern handeln und dokumentieren mit Zeugen.
Zu dem Vidio im Beitrag # 45. Der Mensch ist eine Labertasche und Wichtigtuer. Würde mir ein Mitarbeiter von dem Verkäfer bei einer Probefahrt " das ist Stand der Technik " sagen, hätte ich kein Wort mehr gesagt und gehandelt.
Dann war es ja auch nicht Renault/Dacia, oder? Die kämpfen nämlich bis aufs Messer.@ Spreestrom
in meinem Fall ging es um ein Motorrad. Um eine Wandlung durchzuziehen braucht es Gedult und Verzicht auf das betreffende Fahrzeug.
Im Springforum hat Betty63 einen Thread unter Schlag beim Gasgeben - Aktis 80695 (Actis 80695)Moin zusammen,
habe die letzte Woche den Spring zur ersten Wartung gebracht und dabei das Lastwechselgeräusch angesprochen. Dieses war in meiner Werkstatt bekannt. Die technische Lösung auch. Dazu müsse man noch ein paar Teile bestellen. Ich wollte wissen was genau gemacht wird und ob man denn bereits Erfolg damit hatte. Es seien schon 4 Fahrzeuge nach dieser Werksvorgabe repariert worden. Alle wären erfolgreich verlaufen. Man mache etwas an den Antriebswellen und an der Rahmenverschraubung. Na schaun wir mal. Ich berichte
Dass diese Lösung unter ACTIS 80695 nichts bringt, außer, dass man 1 bis 2 Tage sein Auto nicht benutzen kann und auch noch für das Leihfahrzeug bezahlen muss, ist inzwischen hinreichend bekannt. Lt. "Mobilitätsgarantie" muss eine Reparaturzeit von mehr als 3 Arbeitsstunden bestätigt werden. Das wird wohl keine Werkstatt freiwillig machen.Oben drüber steht doch die Actis Lösung. Bestehe dich einfach auf die Durchführung dieser. Wenn die Werkstatt sich weigert schriftliche Mängelanzeige.
Das Softwareupdate dürfte für diejenigen, die bereits bei der geringsten Beschleunigung einen Ruck mit entsprechendem KLONK haben, keine Abhilfe mehr schaffen.Komme eben von Dacia in Hanau, es soll nächstes Jahr ein Software Update geben, welches dann den Klong verhindert. Steht bei
Aktis 80695 Nov.23 Maßnahmen
Also noch ganz frisch, kannte selbst der Service Mann nicht.
Den Klong kannte er.
Ab Jan.24 also eher April.24.
Toll, dann braucht er nachher noch länger beim Beschleunigen... Das war jetzt Ironie.
Man darf gespannt sein.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Es haben schon einige berichtet, dass sie Ihr Fahrzeug an einen freien Händler und auch bei Renault/Dacia verkauft haben. Ich sehe da gar kein Risiko, Das Problem mit dem Geräusch beim Lastwechsel nehmen die meisten gar nicht wahr. In jedem Fall wird der Hersteller noch Abhilfe schaffen. Davon bin ich überzeugt.Hat schon jemand versucht, den KLONK-Spring beim Dacia-Händler in Zahlung zu geben, weil vielleicht ein Jogger auf den Hof soll? Da wäre ich gespannt, wie der Preis des Händlers aussieht, der ja von dem KLONK-Problem weiß und im Grunde auch, dass er das Auto ggf. nicht weiterverkauft bekommt.
Eine eventuelle Nicht-Inzahlungnahme oder ein viel zu niedriger Preis wären zumindest ein Indiz, dass ein Mangel vorliegt, von dem der Händler weiß.
Das oben Geschriebene ist keine Meinung, sondern ein Gedankenspiel