Spiel in Antriebswellen (kleiner Schlag beim Lastwechsel), und Lenkrad dreht sich wie auf Rasten

Den Spring zu verkaufen, ist wenn die Beweislastumkehr eingetreten ist, die einfachste Lösung, um sich bei jeder Benutzung von dem Spring NICHT zu ärgern.

Wer in der komfortablen Lage ist, keine Beweislast zu erbringen, kann den Händler schon zum jagen tragen. Dazu muss man einfach bereit sein.
 
Beim letzten Video glühen meine Antennen: Ist das jetzt ein gesponsorter take, der lediglich der monetären Schadensminimierung für den Renault-Konzern dient? Das Ding ist inhaltlich echt krass: Super Auto, ich trenne mich ungerne, aber ich habe ein Dummchen (sic!-da hat er sich leicht verplappert) gefunden, das zufrieden mit dem Mangel ist. Das ist gefühlt die reine Verarschung. Wir kennen diesen Missbrauch sozialer Kanäle auch in anderen Zusammenhängen, man denke nur an all die Gutmenschen für Dummersdorf.

beste grüße
treppenweg
 
Wenn ich ein gebrauchtes Fahrzeug privat verkaufe, der Käufer/in innerhalb der im BGB festgehaltener Frist den Mangel entdeckt, feststellt wie auch immer, haftet der Verkäufer. Wenn der Käufer/in dann feststellt, das der Verkäufer davon Kenntnis hatte, prost Mahlzeit.

Ich bin vor vielen Jahren den Weg gegangen den Verkäufer "zu jagen" ohne Anwalt.
Mangel festgestellt, Verkäufer wimmelte mich ab. Wieder zum Verkäufer und eine schriftliche Aufforderung zu vor per Einschreiben mit Rückschein gesendet, Fahrzeug wortlos auf den Hof gestellt. Eine Woche die Füße ruhig gehalten. Da kam die Antwort
" Sie können ihr Fahrzeug wieder abholen". Keinerlei Fragen gestellt und der Verkäufer wimmelte mich wieder ab. Bei der Abholung hatte ich einen unparteischen Zeugen dabei, der vor der Ladentür ein Gedächnisprotokoll angefertigt hat.

Der Mangel war natürlich nicht behoben, ein Schriftstück am Folgetag verfasst und per Einschreiben mit Rückschein und Frist auf den Weg gebracht. Keine Rückmeldung von dem Verkäufer. Nach Ablauf der Frist das Fahrzeug wieder zum Verkäufer. Jetzt war der ein wenig " wortkarg und weichgespült" . Ohne Komentar den Laden verlassen. Zwei Tage später ein Anruf " Wir haben uns gekümmert und mit dem Hersteller ihr Problem angenommen. Sie bekommen ein kostenloses Ersatzfahrzeug gestellt.

Damit bin ich dann 3 Wochen mobil gewesen bis die Nachricht kam " Sie können ihr Fahrzeug abholen. Von meiner Seite keinerlei nachfragen. Schon auf der Rückfahrt stellte ich fest..........der Mangel ist nicht behoben. Wieder wie zweimal zuvor Schriftstück u.s.w. Das Schweigen im Wald von Seiten des Verkäufers begann. Nach ablauf der Frist wieder in die Werkstatt mit Zeuge. Der war sichtlich aufgeregt. Sofort wieder ein kostenloses Ersatzfahrzeug bekommen. Nach 5 Wochen der Abholtermin mit Zeuge zum protokollieren in seiner Gegenwart. Der Verkäufer hat vor Wut gekocht. Schlüssel vom Ersatzfahrzeug abgegeben und den von meinem Fahrzeug bekommen. Ich habe keinerlei Fragen gestellt.

Das gleiche Spiel ein drittes mal, allerdings mit einer Wende. Nach der Begrüßung sprudelte es aus dem Verkäufer.......Sind sie damit einverstanden entweder den Kaufvertrag zu wandeln oder ein gleichwertiges Neufahrzeug haben möchten. Auf meine Frage bezüglich der Kosten antwortete der Verkäufer .........keine, weder bei einer Wandlung noch bei einem Neufahrzeug............

Fazit:

nicht rumlabern mit dem Verkäufer, sich nicht abwimmeln lassen, sondern handeln und dokumentieren mit Zeugen.

Zu dem Vidio im Beitrag # 45. Der Mensch ist eine Labertasche und Wichtigtuer. Würde mir ein Mitarbeiter von dem Verkäfer bei einer Probefahrt " das ist Stand der Technik " sagen, hätte ich kein Wort mehr gesagt und gehandelt.
 
Ich will Dacia oder Renault nicht in Schutz nehmen. Die haben sich beim Spring schon in der Bestellphase und bei den ersten Kinderkrankheiten nicht mit Ruhm bekleckert - einschließlich der Händler. Aus meiner Sicht ist das Hauptproblem bei dem Konzern die katastrophale Kommunikation.
Ich glaube aber auch nicht, dass ein Konzern wie Renault die Kosten für die Nachbesserung scheut und stattdessen sich lieber jahrelang in den Medien durch den Dreck ziehen lässt. Das wird ein Vielfaches durch den Imageverlust kosten.
Die sind einfach nicht in der Lage so kurzfristig zu reagieren und dazu zu kommunizieren wie wir das erwarten. Aber ich bin ziemlich sicher dass das Problem abgestellt wird - und zwar im Rahmen der Garantie. Und wenn nicht, werde ich mir kein Fahrzeug mehr aus diesem Konzern kaufen. Dann wird er verkauft und dann war es das. Und ja, ich bin sicher das dieses sogenannte Klong Problem viele nicht stört und viele es ohne darauf aufmerksam gemacht zu werden, noch nicht einmal merken. Aus meiner Sicht ein reines Komfortproblem.

Was mich nervt, dass sind diese Leute mit Paranoia und Protest/Radau-Reflex mit Abo beim Anwalt und den Mecker Sendungen in den Medien. Wegen diesen "Mitbürgern" läuft in diesem Land bald gar nix mehr. Wegen jeder kleinen Strasse / Haus / Strommast / was weiss ich, gehen die auf die Strasse und sind empört. Egal wo und wie aber nicht mit ihnen und nicht vor deren Tür.
 
Wenn ich ein gebrauchtes Fahrzeug privat verkaufe, der Käufer/in innerhalb der im BGB festgehaltener Frist den Mangel entdeckt, feststellt wie auch immer, haftet der Verkäufer. Wenn der Käufer/in dann feststellt, das der Verkäufer davon Kenntnis hatte, prost Mahlzeit.
ganz so einfach ist es ja nicht in diesem Fall. Es geht hier um ein Geräusch was viele gar nicht wahrnehmen. Hersteller und Vertragswerkstatt erklären, dass es sich nicht um einen Mangel handelt und das kein Schaden droht. Wenn das Fahrzeug ordentlich gewartet ist - wer soll dem privaten Verkäufer hier einen Strick draus drehen?
 
Es ist ein schwieriges Thema. Ich bin jedenfalls so gestrickt, dass ich einem privaten Käufer kein mangelhaftes Produkt jedweden Herstellers anbieten würde, ohne den Mangel zu verschweigen.. Bleiben wir beim Spring und dem Privatverkauf. Wie lautet die ehrliche Anzeige: "Fährt schon noch, aber klappert, obwohl er quasi neu ist und noch Garantie hat."? Das ist Sch....
beste grüße
treppenweg
 
ganz so einfach ist es ja nicht in diesem Fall. Es geht hier um ein Geräusch was viele gar nicht wahrnehmen. Hersteller und Vertragswerkstatt erklären, dass es sich nicht um einen Mangel handelt und das kein Schaden droht. Wenn das Fahrzeug ordentlich gewartet ist - wer soll dem privaten Verkäufer hier einen Strick draus drehen?
Du fragst, wer dir einen Strick draus drehen wird? Natürlich der Käufer, der möglicher Weise mit der Kiste liegenbleibt und danach lt. Werkstatt ein neues Getriebe bezahlen soll.
Das ist nun mal so mit der "Sachmangelhaftung" im BGB geregelt. Als Privatverkäufer wirst du mit Sicherheit nicht über eine eigene Rechts- und Garantieabteilung verfügen, die dir den "Karren aus dem sprichwörtlichen Dreck" zieht. Selbst eine Rechtsschutzversicherung wird dir dann erklären, dass du keine Aussicht auf Erfolg hast und den Deckungsschutz ablehnen. Und damit sitzt du letztlich allein auf dem Schaden.
Am besten du stellst dir mal selbst die Frage, was wäre, wenn dir einer ein Auto oder anderen Gegenstand verkauft, der dann kurz danach nur noch Schrott ist oder du kein Geld hast, den Schrott instandsetzen zu lassen. Würdest du dich nicht an den Verkäufer halten?

Und die Selbstberuhigung, dass das Auto ja noch Garantie hat, können wir mal getrost vergessen, da es eindeutige Aussagen der Rechtsabteilung von Renault gibt, wonach das Fahrzeug keinen Mangel hat. Wenn dein Käufer deines SPRING sich an dich wendet wird man seitens DACIA sicherlich nicht plötzlich eine andere Rechtsmeinung vertreten, nur um dir zu helfen und das neue Getriebe auf eigene Kosten zu ersetzen. Dann heißt es vermutlich eher, das Fahrzeug ist nicht dem Stand der Technik gefahren worden oder so ähnlich.

Tut mir leid, aber mit 63 Lebensjahren habe ich leider schon ganz andere Fälle gesehen, wo ich vom normalen Menschenverstand völlig anders gelegen habe.
 
Wo wir gerade bei Stand der Technik sind.Tesla darf man offenbar nicht bei Regen draussen stehen lassen, geschweige denn fahren.

Dagegen ist ein Klong doch gar nichts.
Ich will jetzt keine OT Diskussion starten, sondern den Spring Fahrern nur sagen, dass es noch dummer laufen kann und ein Klong im Grunde doch gar nichts ist.
Das ist ein sehr nett gemeinter Versuch uns etwas milder zu stimmen. Aber ich hätte mir auch nie einen TESLA gekauft wegen des Preises. Und wenn ich vom KLONG vorher gelesen hätte auch keinen SPRING.
Im Bericht vom STERN steht aber auch, dass. es ein Einzelfall war, der bei jedem anderen Hersteller hätte ebenso passieren können. Beim Spring sind die Mängel aber kein Einzelfall sondern eher die Regel.

Letztlich kommt es nicht darauf an, ob ein Fahrzeug mangelfrei ist und zu 200 % dem Kundenwunsch entspricht. Es kommt darauf an, wie man mit dem Kunden umgeht, wenn dieser einen Mangel anzeigt oder wenigstens glaubt, einen solchen zu haben. Wenn der KLONG kein Mangel ist und völlig ungefährlich, dann fragt man sich doch als Kunde, warum betreibt DACIA bzw. Renault so einen Aufwand und ruft die Dinger in die Werkstatt, um dort die unterschiedlichsten Reparaturen durchzuführen? Da werden Antriebswellen gewechselt oder aus- und wieder eingebaut und dabei verklebt, es wird die Pendelstütze ersetzt und in 2 Fällen sogar das komplette Getriebe gewechselt. Bei dem einen war der KLONG weg und beim anderen weiterhin vorhanden.
Das ist doch alles nicht nachvollziehbar, oder steh ich da allein mit meiner Meinung?

Von meinem vorletzten Autohaus kenne ich das so, dass man den Mangel begutachtete und schriftlich aufnahm, sich danach ggf. beim Hersteller erkundigte, ob und wie man Abhilfe schaffen kann und irgendwann nach maximal 14 Tagen rief jemand zur Terminvereinbarung an. Es gab jedes Mal einen kostenlosen Leihwagen mit dem man gleich eine gewisse Werbung für das nächste Modell machte und der Kunde war zufrieden.
Dann wurde der Mangel beseitigt und damit war der Fall erledigt.
Und wenn der Mangel trotzdem wieder auftauchte, dann ging die Prozedur noch ein 2. Mal los. Mehr aber auch nicht. In 2 Fällen wurde ich sogar angerufen, weil andere Kunden einen Mangel hatten und man mich fragte, ob ich dasselbe Problem hätte.
Das nenne ich Service. Aber nicht das, was hier bei Renault/Dacia abläuft.
 
leider ist das nicht nur bei dem Renault/Nissankonzern mit Tochter Dacia so. Selbst Skoda als Tochter von VW lässt dich im Regen stehen. Die sitzen das einfach aus zum Nachteil der Käufer.

Nicht mit mir. Nachdem die Werkstatt wo wir das etwas höherpreisige Fahrzeug geleast haben, ist um Ausreden nicht verlegen. Wir haben den schriftlichen Verkehr der Leasingbank ( Eigentümer ) mitgeteilt. Lapidare Antwort " wir haben das zur Kenntnis genommen" Danach schweigen im Walde.

Nun warten wir ab, was passiert bei der zweijährigen Inspektion ohne Kilometerbegrenzung . Der Fehler ( Rückfahrkamera ) wird bei jedem Start angezeigt. Ist also hinterlegt. Der erste Ausfall, der zweite und der dritte Ausfall wurde schriftlich festgehalten um nicht in die Beweisumkehrpflicht von mir zu gelangen.

Der Händler ( Verkäufer) ist ein Erfüllungsgehilfe. Wie er das mit seinem Vertragspartner auf die Reihe bringt, ist nicht mein Problem. Fest steht, wir werden den Leasingvertrag nach heutiger Sicht nicht verlängern. Wir schauen, obwohl noch 1,5 Jahre Zeit ist uns nach einem anderen Fahrzeugshersteller um.

Das "Geschwafel" ich bin ja zu frieden mit dem Fahrzeug bis " auf das " verstehe ich nicht. Ich mache Nägel mit Köpfchen.
 
Es ist ein schwieriges Thema. Ich bin jedenfalls so gestrickt, dass ich einem privaten Käufer kein mangelhaftes Produkt jedweden Herstellers anbieten würde, ohne den Mangel zu verschweigen.. Bleiben wir beim Spring und dem Privatverkauf. Wie lautet die ehrliche Anzeige: "Fährt schon noch, aber klappert, obwohl er quasi neu ist und noch Garantie hat."? Das ist Sch....
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treppenweg
Also es gibt einige die dieses Geräusch gar nicht haben (mich eingeschlossen), oder nicht wahrnehmen, oder als nicht problematisch ansehen. Es gibt offensichtlich auch einige die sehr empfindlich sind und einige sprechen von einem Geräusch dass so laut sei, dass es sogar von Fußgängern beim Vorbeifahren wahrgenommen wird. Letzteres habe ich nicht erlebt und wenn es so etwas gibt, dann wird das auch jeder Kaufinteressent wahrnehmen.

Und jetzt mal bitte versuchen ganz vernünftig zu denken. Welcher Richter soll einem Privaten Verkäufer vorwerfen einen Mangel zu verschweigen, der darin besteht, dass man ein Geräusch hören soll, welches nicht "normal" sei und welches der Kaufinteressent aber selber nicht wahrgenommen hat - zudem wo Hersteller und Fachwerkstatt erklären, dass es sich nicht um einen Mangel handelt? Merkst Du selbst, oder?
Meinst Du man muss dann sagen: „Ich halte es selbst nicht für einen Mangel, der Hersteller auch nicht und die Werkstatt auch nicht, aber der "Sowieso" aus dem Forum der „Empörten“ der meint, dass einem beim Auftreten des Geräusch das Auto bald unterm Hintern explodiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und jetzt mal bitte versuchen ganz vernünftig zu denken. Welcher Richter soll einem Privaten Verkäufer vorwerfen einen Mangel zu verschweigen, der darin besteht, dass man ein Geräusch hören soll, welches nicht "normal" sei und welches der Kaufinteressent aber selber nicht wahrgenommen hat - zudem wo Hersteller und Fachwerkstatt erklären, dass es sich nicht um einen Mangel handelt? Merkst Du selbst, oder?
Meinst Du man muss dann sagen: „Ich halte es selbst nicht für einen Mangel, der Hersteller auch nicht und die Werkstatt auch nicht, aber der "Sowieso" aus dem Forum der „Empörten“ der meint, dass einem beim Auftreten des Geräusch das Auto bald unterm Hintern explodiert.
Tut mir leid, aber "vernünftig denken" habe ich bei vielen Gerichtsterminen die ich in meiner beruflichen Tätigkeit hatte, noch nicht bemerken dürfen. Auch die Anwälte sagen dir ganz klar, dass derjenige bei Gericht "gewinnt", der am besten und glaubwürdigsten lügt. Und genauso macht es in diesem Fall der Hersteller DACIA und wir mussten auch bereits feststellen, dass die Rechtsschutzversicherer mit auf derselben Welle von DACIA schwimmen, damit sie nicht leisten müssen. Sie schließen sich der Meinung an, es würde kein Mangel vorliegen.
Es mag überzogen klingen, aber Kurt Tucholsky hatte einmal sehr ironisch gesagt, dass bei Gericht Urteile gesprochen werden - und kein Recht. Und er wusste ganz offensichtlich wovon er spricht. Und leider ist das heute noch der Fall.

Es geht in diesem Sachverhalt auch nicht darum, dass der private Verkäufer eines SPRING etwas verschweigt. @springo , selbst wenn du deinen Spring verkaufst und sogar nachweisen könntest, dass du bis zum Verkauf keinen KLONG hattest, wärst du lt. Rechtsprechung aufgrund der Sachmangelhaftung verantwortlich und der Käufer kann Ansprüche an dich stellen. Und kein Richter interessiert sich in diesem Fall für die Meinung oder Aussage des Herstellers da es ein Verfahren zwischen Verkäufer und Käufer ist. Und jetzt mal ganz ehrlich: Würdest du es richtig finden, wenn du ein Nicht-Klong-Auto an einen privaten Käufer veräußerst der dann nach 3 Monaten bei dir auf der Matte steht und dich auffordert, das Fahrzeug zurück zu nehmen? Ich finde das jedenfalls nicht in Ordnung wenn der Hersteller mich so im Regen stehen lässt. Aber der ist in dem Fall nun mal raus weil der Käufer nicht der Kunde des Autohauses ist. Man muss dann über die Schiene der "Produkthaftung" gehen. Und da kann sich der Käufer dann nach China wenden. Ich denke du kannst dir selber ausmahlen, wie aufwändig und sinnlos ein solches Verfahren ist.
Aber so ist es leider lt. BGB und nur die Händler können sich aufgrund ihrer eigenen Rechtsabteilungen mit eigenen Anwälten aus solche Verfahren herauswinden. Wir Kunden haben weder das Geld, noch die Zeit und auch keine auf solche Fälle spezialisierten Anwälte. Hinsichtlich der Produkthaftung weiß ich, wovon ich rede, da ich einen schweren Unfall erlitt und der Richter danach sagte, dass der TÜV das Produkt ja geprüft hätte und daher alles in Ordnung sei. Der TüV hat auch die Brustimplantate mit Bau-Silikon geprüft und für "ungefährlich" befunden. So läuft es nun mal bei Gericht ab.
 
Deine Aussagen sind nicht ganz richtig. Die Sachmängelhaftung wird bei Privatverkauf in der Regel ausgeschlossen. Von daher ist deine Ausführung dazu komplett irrelevant. Dort bekommt man nur Probleme bei arglistig verschwiegen Sachen. Wobei hier die Beweislast beim Käufer liegt.
Wenn der Verkäufer das Geräusch erwähnt und bestenfalls mit den den Kaufvertrag aufnimmt ist er raus.
 
Deine Aussagen sind nicht ganz richtig. Die Sachmängelhaftung wird bei Privatverkauf in der Regel ausgeschlossen. Von daher ist deine Ausführung dazu komplett irrelevant. Dort bekommt man nur Probleme bei arglistig verschwiegen Sachen. Wobei hier die Beweislast beim Käufer liegt.
Wenn der Verkäufer das Geräusch erwähnt und bestenfalls mit den den Kaufvertrag aufnimmt ist er raus.
Ich gebe dir in dem Fall Recht, wenn du vertraglich vereinbarst, dass die Sachmängelhaftung ausgenommen wird oder der Käufer darauf verzichtet.
Der Käufer hat die Beweislast, klar, aber wenn der Schaden da ist, was will er dann noch beweisen?
Das "Verschweigen" eines Mangels ist wieder ein völlig anderes Thema. Selbst wenn der Sachmangelausschluss vereinbart wurde, ist er ungültig, wenn der Verkäufer einen Mangel vorsätzlich verschweigt.

Mein Beitrag bezog sich auf jemanden, (nämlich @springo), der überhaupt kein "Geräusch" hat. Er kann es daher auch nicht verschweigen, selbst wenn er Kenntnis davon hat, dass es viele andere an ihrem Fahrzeug bemerken. Aber viele Verkäufer vergessen einfach, dass es eine Sachmangelhaftung bei Privatkäufen gibt und deshalb habe ich es nochmal klargestellt.
 
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