Suche meinen Dacia Logan in München!

.....Hätte das Schild deutlich sichtbar dort gestanden, hätte ich da nicht so lange geparkt! Dann wäre ich vorher gefahren. An ner Parkuhr überziehe ich ja auch nicht, weil ich weiß das es kostet.

..................................................................
Aber DAS stimmt allerdings auch:


......3.
der "falsch"-parker handelt zumindest fahrlässig, weil ihm die gegebenheiten vor ort bekannt sein müssten (opa wohnt wohl nicht erst seit gestern da).

Trotzdem, die anschliessende Abzocke ist.......
smilie_iek_028.gif
 
Wer ist schuld?

Diese hier gestellte Frage beantworte ich für meinen Teil ganz klar mit "der Threadsteller"!

Es ist jedoch mehr als naheliegend, hier den Vergleich mit einer Provokation zuzulassen, bei der das Bestreben einen Schuldigen "künstlich zum Schuldigen zu machen", eindeutig auf der Hand liegt.

In diesem Falle ist das das Hinweisschild, das offensichtlich so nieder montiert ist, daß es vom davorparkenden vedeckt wird und ab diesen Moment von allen anderen nicht mehr gesehen werden kann.

Verkehrs- Hinweisschilder müssen so hoch angebracht sein, daß sie von PKWs nicht verdeckt werden können.

Hinzukommt die fehlerhafte Beweisführung des Abschleppunternehmens, das mit manipulierter Uhrzeit im Beweisvideo, seine eigene Beweisführung ungültig macht.

Der Beschuldigte war zum Zeitpunkt des Videos, belegbar mehrere Kilometer entfernt.

Abschleppkosten.
Hier werden Kosten in Rechnung gestellt, die etwa doppelt so hoch sind wie die von Abschleppunternehmen, die mit der Polizei zusammenarbeiten und die gemeldeten Falschparker auf eigenes, gesichertes Gelände verbringen.

Man hat dort also die Unkosten für ein eigenes Areal, arbeitet aber trotz halber Abschleppgebühren profitabel.

Unsere Abschleppfirma setzt die Fahrzeuge offensichtlich lediglich innerhalb des Stadtbereiches auf öffentlichen Flächen um ..... kostenfrei.

Das ganze mit doppelt so hohen Gebühren und dem mehr als fragwürdigen Geschäftsgebaren der Sofortkasse per mobilen EC-Terminal, zeichnet aus meiner Sicht ein eindeutiges Bild der Abschleppfirma und deren Geschäftsmodell.

Ähnlich Drückerkolonnen die mit mobilen EC-Geräten sofort kassieren, damit der vorgesehene Profit sofort auf dem Konto erscheint und nur noch mühevoll durch die gesetzliche Widerrufsregelung vom Käufer zurückgeholt werden kann.

Einer gerichtlichen Auseinandersetzung würde ich hier mit großem Interesse, höchst Erwartungsvoll und frohen Mutes entgegensehen. :)
 
jetzt laßt doch mal die Kirche im Dorf. Fakt ist, daß Goose sich nicht ganz richtg verhalten hat. Rechtlich wird er der Abschleppfirma nur dann an den Karren pissen können, wenn er die ganze Sache durchzieht, ansonsten wird es eng. Sich über den Staat aufzuregen ist in diesem Thread überzogen, denn es ist halt so, daß nicht der Recht bekommt, der Recht hat, sondern der der es auch beweisen kann.
Die schnellste Weg an sein Auto zu kommen, dürfte der mit dem Hinterlegungsschein beim Amtsgericht sein.
Die Frage ist nun, ob es sich lohnt, wegen der 150 Euro sich noch über einige Zeit zu ärgern und zu streiten.....das gute Geld dem Schlechten hinterherzuwerfen. Und jetzt fang´ mir bloß keiner mit Prinzip oder so an, denn dafür kann sich keiner was kaufen.

Wäre ich der Betroffene, dann würde ich mir irgendwann in einigen Wochen den MA der Abschleppfirma, die dort ja wohl regelmäßig ihr Unwesen treibt, zur Brust nehmen. Auch sowas schafft Genugtuung. Die grinsenden Gesichter, wenn der zur Polizei geht würde ich gerne erleben.......

Wir können nur hoffen, daß die Staatsanwaltschaft sowas nicht einstellt und strafrechtlich tätig wird. Gibt es dazu ein Urteil, dann stehen die Chancen gut, zivilrechtlich erfolgreich zu sein.

Grüße

Martin
 
Er sagt mir, Ich brauche Ihre Daten, das umsetzen kostet gem. dem BGH Urteil 125 Euro, wir schicken Ihnen eine Rechnung, die Sie wenn Sie es einsehen bezahlen, .....

Hallo Goose

Wo hast du das BGH-Urteil her? Kannst du mir mal das Aktenzeichen schicken.
Wie von mir auf Seite 4 gepostet hat ein Senat des BGH 220 Euro als Abschleppkosten für Rechtens erklärt.

Um es mal klar zu sagen:
Vollkommen egal, ob du um die Höchstparkdauer wußtest oder nicht. Die Vorgehensweise dieser Firma ist nicht akzeptabel. Den "normalen" Abschleppkurs hättest du ja offensichtlich unter "Scheißerfahrung" abgebucht und bezahlt.

Für die Fa. Tengelmann kann ich jedoch Verständnis aufbringen. Bei uns ist ein Lidl usw. mit großem Parkplatz in unmittelbarer Nähe (200m Fußweg) des Flughafens. Jetzt rate mal, wer da teilweise über mehrere Tage kostenlos parkt.
Das kann so auch nicht richtig sein.
Aber deswegen muß man sich nicht einer Firma bedienen, die bekannter Weise solche Methoden hat.
1 bis 2 400,- Euro Kräfte tuns da auch.
 
Also wie du so schön schreibst geht es mir in erster Linie um die Art und Weise wie das hier abläuft...

Ich habe durchaus Verständnis für Firmen die Parkplätze für Kunden frei halten. Keine Frage.

Wenn eine Firma ein echtes Interesse daran hat Ihre Parkplätze frei zu halten, dann bringen Sie die Schilder so an, das sie gut lesbar sind. So kann man sich auch daran halten, und darf nachher nicht meckern. Und die Parkplätze sind ohne Helfer frei.

Wenn solche Firmen allerdings die Schilder so anbringen, das ein Auto reicht um das Schild beim befahren des Parkplatzes um es zu verdecken, dann stellt sich mir die Frage nach dem Sinn.

In meinen Augen ist der Sinn hier eine Rechtfertigung zu erschaffen mit der Sie dann das Abschleppen rechtfertigen.

Mann muss sich das einmal überlegen. Wenn ich vor Ort das Geld bezahle, bekomme ich keine Rechnung, auch keine Quittung. Bei Antenne Bayern haben gestern sehr viele Leute angerufen die auch keine Quittung bekommen haben.

Die Rechnung wird laut Aussage der Firma Parkräume KG an den Auftraggeber geschickt. Also in meinem Fall die Firma Tengelman, diese nimmt die Rechnung dann zu ihren Akten.

Da Sie das Geld und die MwSt. ja gar nicht bezahlt haben(das machen ja die Opfer), frage ich mich wie buchen die das. Nach Rücksprache mit den Sachbearbeitern die sich auskennen müsste rein rechtlich dann eine Rechnung von den Auftraggebern (in meinem Fall Tengelmann) an die Opfer erfolgen.

Gestern bei Antenne Bayern hat niemand eine Rechnung nachträglich erhalten.

Das bedeutet in meinen Augen, das die Auftraggeber hier alle mächtig mitkassieren. Ich meine wir reden hier nicht von ein paar Euros, sondern wir reden von einer Abzockmasche im richtig großen Umfang.

Und dann sind wir wieder bei den Schildern. Hier stellt sich mir die Frage ob in der Anbringung der Schilder nicht sogar eine Absicht mit dem Ziel Sondereinnahmen zu generieren liegt. In dem Fall habe ich nicht einmal eine Fehler gemacht, sondern wurde Opfer.

Aber das wiederum müssen die Gerichte klären.

Über das Urteil hat mich meine Anwältin informiert.
 
Wenn ich vor Ort das Geld bezahle, bekomme ich keine Rechnung, auch keine Quittung. Bei Antenne Bayern haben gestern sehr viele Leute angerufen die auch keine Quittung bekommen haben.

Die Rechnung wird laut Aussage der Firma Parkräume KG an den Auftraggeber geschickt. Also in meinem Fall die Firma Tengelman, diese nimmt die Rechnung dann zu ihren Akten.

Da Sie das Geld und die MwSt. ja gar nicht bezahlt haben(das machen ja die Opfer), frage ich mich wie buchen die das. Nach Rücksprache mit den Sachbearbeitern die sich auskennen müsste rein rechtlich dann eine Rechnung von den Auftraggebern (in meinem Fall Tengelmann) an die Opfer erfolgen.

Gestern bei Antenne Bayern hat niemand eine Rechnung nachträglich erhalten.
Und das geht gar nicht. Selbst, wenn ich einen Verkehrsverstoß begehe und die Polizei mir vor Ort ein Verwarnungsgeld, und seien es nur 5,-€, abknöpft, erhalte ich eine Quittung. Nur so kann ich beweisen, dass ich auch bezahlt habe.

Geld geben ohne eine Quittung zu bekommen würde ja bedeuten, dass Tengelmann mir die Abschleppkosten nachträglich noch einmal als Schadensersatz abverlangen könnte, da laut Unterlagen Tengelmann ja die Kosten bezahlt hat.

Viele Grüße
Roman
 
Gemäß Radiomeldung heute morgen, ermittelt nun auch das Finanzamt wg. Steuerhinterziehung gegen das Abschleppunternehmen, da dieses keine ordentlichen Rechnungen ausstellt.


Ich stelle hier auch noch mal die Frage, woran bin ich Schuld?

Erwähnte ich doch in dem Beitrag - Du, an überzogener Parkzeit ...... zunächstmal.

Das das Dir aber im Sinne einer Provokation mit anschließender Beweismanipulation nicht zur Last gelegt werden kann, hab ich doch ebenfalls geschrieben.

Es wurden offensichtlich Fußangeln gelegt (nicht einsehbares Hinweisschild) in der Hoffnung, dadurch Umsatz zu generieren.
 
Das ist hier in München laut den Hörern von Antenne Beyern leider so Gang und Gebe...... Und ja die könnten ein zweites mal kassieren

---------- Post added at 10:56 ---------- Previous post was at 10:55 ----------

Gemäß Radiomeldung heute morgen, ermittelt nun auch das Finanzamt wg. Steuerhinterziehung gegen das Abschleppunternehmen, da dieses keine ordentlichen Rechnungen ausstellt.




Erwähnte ich doch in dem Beitrag - Du, an überzogener Parkzeit ...... zunächstmal.

Das das Dir aber im Sinne einer Provokation mit anschließender Beweismanipulation nicht zur Last gelegt werden kann, hab ich doch ebenfalls geschrieben.

Es wurden offensichtlich Fußangeln gelegt (nicht einsehbares Hinweisschild) in der Hoffnung, dadurch Umsatz zu generieren.

Sorry dann hatte ich das falsch aufgefasst, mein Nervenkostüm ist gerade etwas voll mit Adrenalin.....
 
Gemäß Radiomeldung heute morgen, ermittelt nun auch das Finanzamt wg. Steuerhinterziehung gegen das Abschleppunternehmen, da dieses keine ordentlichen Rechnungen ausstellt.

Wie geil ist das denn, wo hast du das denn gehört? :D :D :D :D
 
Goose du hat da wohl eine riesen Lawine los getreten. Und da sich so viele beim Radio gemeldet haben wirds auch fürs Finanzamt genug Zeugen geben, daß da ohne Beleg kassiert wurde.
Hoffe jetzt nur, dass du dein Auto schnell wieder bekommst, oder findest.
 
finanzamt-rechnung (grober daumen;)):

5 abgeschleppte fahrzeuge/werktag a knapp 300 euro ohne rechnung......
die woche hat 6 werktage, d.h. im jahr also insg. 52 wochen a 6 werktage
ergeben 312 werktage, abzgl. der feiertage, die in bayern bundesweit
am meisten betragen :lol:

ergibt über 400tsd euros mal eben so bar am finanzamt vorbei :o
 
auch den oberschlaumeier al capone haben sie letztlich über die steuer dran gekriegt ... ;) :D :rotate:

Manchmal ist das FA -- bei dem ich jahr für jahr wegen schnarchzapfentum und/oder willkür einspruch einlegen muss und dann meistens zum großteil erfolg habe (warum nicht gleich, ihr schikaneure?) *) -- halt doch zu 'was nutze ... ;)

[OT]
*) und am ungerechtesten find' ich dabei, daß der steuerpflichtige, der NICHT für das erstellen und bearbeiten von erklärungen und bescheiden bezahlt wird, sprich: besseres zu tun hat und diesen sch... mehr oder weniger in seiner freizeit bearbeiten muss, für widersprüche u.dgl. gerade 'mal einen monat zeit hat, während das FA, dessen job es ist und das dafür bezahlt wird, sich über alle maßen zeit lassen kann.

Beispiel gefällig: im september habe ich einen einspruchsbescheid für das jahr 2004 (!) bekommen **), den ich zigmal angemahnt hatte UND in dem meinem einspruch zu 100% entsprochen wurde. Die zinsen, die man als ausgleich erhält, sind ja schön und gut, dennoch sind solche bearbeitungszeiten eine frechheit.

PS: ich weiß, daß es das rechtsmittel der untätigkeitsklage gibt, aber das war mir bisher dann doch immer zu blöd. Nur ist es halt so, daß ich in den vielen jahren meiner erwerbstätigkeit noch so gut wie immer eine erstattung erhalten habe und da nervt das zeit-lassen seitens des FA schon ...

**) verbunden mit meinem ersten mal ;) . Nämlich dem ersten schreiben des FA, das NICHT den eindruck erweckte, der bürger sei für das FA da (statt umgekehrt).

[/OT]
 
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