Also mein Auto stand im öffentlichen Straßenverkehr, allerdings viel Weiter weg als ein paar Querstraßen. es stand 4,5 km weiter in einem anderen Stadtteil.
Wer München kennt weiß, das sie das Auto durch zwei Industriegebiete und etliche Wohneinheiten weiter weg gestellt haben.
Anscheinend sind sie nun darauf gekommen das viele erst einmal die Umgebung absuchen, und so ihr Auto selbstständig finden.
Und es sind vorher viele Möglichkeiten ein Fahrzeug legal abzustellen.
Tengelmann vergibt den Auftrag an die Abschlepper sich um die Parkplätze zu kümmern. Die stellt dann die Schilder auf, und schleppt darauf hin ab.
Also ist mein Ansprechpartner der Abschlepper, die haben das Schild aufgestellt, und die haben den Auftrag gegeben das einer kommt und mein Auto an den Haken nimmt.
Das sind also die Leute die mittelbar den mir entstandenen Schaden verursacht haben. Das dieses Schild nur einen Parklatz abdeckt, da sind denke ich alle von überzeugt.
Sie hätten dieses Schild ja nur an jeden Parkplatz schrauben müssen und es wäre gut gewesen.
Die Firma Tengelmann, hat nachdem Sie Kenntnis davon genommen hat was passiert ist das ganze schnell und zu meinen Vorteilen geregelt, weil Sie diese Art mit Kunden umzugehen sicher nicht richtig fanden. Aus welchen Gründen Sie es tun ist letztendlich egal, ich denke Sie haben hier das richtige getan mir nicht noch mehr Schaden zuzufügen. Sie hätten das ganze ja auch auf dem zivilrechtlichen Weg austragen können, was Sie aber nie auch nur im Ansatz erwähnt haben.
Ich wende mich mit meinen Mühen nun an den Abschlepper, und am Montag spreche ich dann noch mal mit meiner Anwältin. Am Dienstag rede ich dann noch mal mit der Dame vom Finanzamt... die hat mir am letzten Dienstag schon sehr nett zu gehört.....
Dann werden wir noch ein paar andere Dinge prüfen, weil es in meinen Augen nicht sein kann, das die Behörden, sprich die Polizei und die Ordnungsämter in diesen Situationen nur in Sichtweite umsetzen dürfen. Selbige sind auch dazu verpflichtet, meine Daten aufzunehmen, all das müsste doch dann auch für die privaten gelten.