Verbandskasten mit Verfallsdatum!

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Im Prinzip würde jeder instinktiv das Richtige tun:)

Nein, das ist leider nicht so. Sobald die Erinnerung an den EH Kurs verblasst, helfen viele aus Angst etwas falsch zu machen gar nicht oder das was sie tun ist zum Haare raufen.
Irgendwann mal gehört, dass es eine Beatmung gibt, also erst mal beatmen, egal ob nötig oder nicht. Kommt durchaus vor.
Aber testen wir uns mal:
Wie war das noch gleich mit einer Schocklage beim Herzinfarktpatienten?
Helm auf oder immer ab beim Motorradunfall oder vielleicht nur manchmal?
Stabile Seitenlage, wann brauche ich die? Immer oder vielleicht bei manchen Verletzungen nicht?
Wo fühlt man noch gleich den Puls?
Wer sich bei einer der Fragen oben unsicher ist, sollte mal wieder einen Kurs machen.

LSM - Lebensrettende Sofortmaßnahmen:
In diesem Lehrgang werden nur grundlegende Maßnahmen aus der Ersten Hilfe vermittelt. Der Teilnehmer kann nach der Absolvierung des Lehrganges als Sofort- / Ersthelfer an einer Unfallstelle handeln. Die Teilnahme ist in Deutschland Pflicht für den Erwerb der Führerscheinklassen A, A1, B, BE, L, M, S und T.
Alternativ reicht auch ein DLRG-Rettungsschwimmabzeichen in Silber.

Erste-Hilfe-Lehrgang:
In diesem Lehrgang kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von vital bedrohten Betroffenen erlernen. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für nahezu alle Notfälle, die sich jederzeit im privaten und beruflichen Umfeld ereignen können, gut gerüstet. Hierbei geht es zu einem großen Teil um Notfälle bezüglich Atmung und Kreislauf. Auch die Versorgung von z. B. Verletzungen oder Verbrennungen sowie Vergiftungen wird gelehrt. Ein besonderer Schwerpunkt ist der lebensbedrohliche Zustand Schock. Die Dauer umfasst acht Doppelstunden à 90 Minuten.
Der Kurs ist in Deutschland Pflicht für die LKW-und Bus-Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E, sowie für die Wiedererteilung der alten Klassen 2 und 3, für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins und für die Zulassung zum Physikum. Die Berufsgenossenschaften schreiben eine Wiederholung im Zeitraum von zwei Jahren vor, wobei die Wiederholungsausbildung für betriebliche Ersthelfer 4 Doppelstunden umfass.

Gruß
Francis
 
Kontrollieren darf die Polizei, auch wenn der Kasten eingeschweißt ist, die Folie kann ja jeder rummachen. Die dürfen alles zählen, wie es im Inhaltsverzeichniss steht.:rolleyes:

Der Bruder war nicht damit einverstanden, weil er der Meinung war das ja Alles drin sein müßte - da noch Original eingeschweißt.
Die Polizisten waren aber der Meinung - das ja trotzdem (ab Werk) was fehlen könnte.
Damals war gerade die Zeit wo die Einweghandschuhe eingeführt wurden...

Meine Meinung: Ohne Folie ist er im Ernstfall schneller einsatzbereit. Allerdings ist meistens der Aufkleber mit dem Haltbarkeitsdatum ja auf der Folie drauf geklebt.


Also Liebelein, ich weiß was ich darf und was nicht;) und man möge es mir nachsehen das ich in meinem studium nicht alle verdammten gesetze auswendig gelernt habe die es in Bürokratiedeutschland gibt:rolleyes:

Aber eins in dem Zusammenhang: Wenn ich in einer Situation mit dem Bürger bin, die für mich unklar, dann scheue ich mich ganz sicher nicht entsprechenden Gesetzestext hervorzukramen um nachzulesen;)


Das war auch nicht böse gemeint !


Ich behaupte einfach - das es keinen Polizisten geben kann - der alle Gesetzestexte kennt, - von den vielfältigen Situationen - mit denen er im Berufs-Alltag konfrontiert wird.

Ich habe Gestern mit einem Arbeitskollegen gesprochen der zu Ritterlichen Veranstalltungen fährt. Er wurde auf dem Weg von Belgien nach Deutschand,
in Deutschland kontrolliert.
Er sollte den Kofferraum öffnen.
Er sagte den Polizisten das sie nicht erschrecken sollen, weil er "eine Stange mit Griff" im Kofferraum hat (ein Freund von ihm ist Polizist - und sagte das es so - in der Form definiert wird... laut "Gesetz").
Die Polizisten verstanden nicht.... er öffnete den Kofferraum - und drin lag sein 1,5m Schwert. Da dessen Schneiden für Schaukämpfe aber föllig stumpf sind, - kann es wohl als "Stange mit Griff" oder "Wandschmuck" (dort hängt es sonst) bezeichnet werden.
Er hatte aber einige Probleme damit, da die Polizisten mit sowas wohl etwas überrumpelt wurden....


Wie hättest Du reagiert Freya37 ?

... ich könnte noch etwas über einen Baseballschläger auf der Hutablage eines Granada meines Bruders und der Polizei... der keiner Fliege was zu leide tuen kann... erzählen.... wo eine Kordel am Griff des Schläger schon fast zur Schikane wurde - weil der Schläger dadurch zur Waffe mutierte ... und am Ende der Polizist die Kordel abschnitt - und meinem Bruder eine gute fahrt wünschte... obwohl es vorher noch mit Kordel nach Strafanzeige aussah ...


...aber lassen wir das ...


mfg - Andy B)
 
Als ehemaliger Betrieblicher Ersthelfer...

Aber testen wir uns mal:
Wie war das noch gleich mit einer Schocklage beim Herzinfarktpatienten?
Flach auf den Boden Beine hoch.
Helm auf oder immer ab beim Motorradunfall oder vielleicht nur manchmal?
Immer runter,am besten zu zwei,einer zieht der andere streckt+fixiert.
Stabile Seitenlage, wann brauche ich die? Immer oder vielleicht bei manchen Verletzungen nicht?
Wenn die Person Bewusstlos ist aber atmet
Wo fühlt man noch gleich den Puls?
Mit zwei Finger an der Schlagader am Hals.
Wer sich bei einer der Fragen oben unsicher ist, sollte mal wieder einen Kurs machen.

Gruß
Francis

Zusatfrage:
Wie wird Beatmet ?
Atem Kontrollieren,Keine Atmung-Atemwege kontrollieren-wenn frei Kopf überstrecken,am Kinn Mund zuhalten,Blickrichtung Brustkorb durch den Mund 2xbeatmen, 15 x Herzmassage (zwei Finger unter Brustkorb) mit gestreckten Armen direkt drüber.
Besser zu zu zweit !


1.Eigensicherung
2.Notruf absetzen
3.Bergung wenn nötig
4.Lebenserhaltende Maßnahmen
5.Warten bis Einsatzkräfte kommen

So mal rein spontan aus der Erinnerung.

Gruß Klaus
 
Niemand ist Perfekt - Niemand !

Aber die Sachen, die gängig sind, glaub mir, die weiß jeder Polizist:rolleyes:
Finde das ganz schön anmaßend sich darüber als Nichtpoli ein Urteil erlauben zu wollen über das Können und das nicht Können der Kollegen. Das sind die Leute, die meinen mir erzählen zu müssen wie ich meinen Job zu machen habe:angry: und die kann ich nicht ab solche Schlauberger:D

Glaub mir, ein Arzt hat sicher in Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit auch noch nicht alle Krankheiten gehabt an seinen Patienten:rolleyes:;)

Ich habe nur einen einzigen Arzt kennen gelernt der auch mal zu gegeben hat etwas nicht zu wissen und nicht irgendwelche Vermutungen ins blaue machte.
Leider hat der sich zu Tode gesoffen.

Und jeder macht mal Fehler,jeder auch ein Polizist ist da nicht vor geimpft.
Leider gibt es aber überall Menschen in allen Positionen die glauben Sie wüssten alles oder sein unantastbar.
Solche Exemplare habe ich auch kennen lernen dürfen.(Nicht nur Polizisten)
Ich habe Respekt vor unseren Ordnungskräften und ich möchte nicht mit Ihnen tauschen (doch manchmal aber nur für den einen Moment).
Sie riskieren täglich Ihr Leben und Ihre Arbeit wird zu wenig gewürdigt.
Und die Gesetze machen Ihre oft mühsame Arbeit in Minuten zu nichte.
 
genau darum verstehe ich diese Diskusion nicht wirklich :-(

Wo eigentlich liegt das Problem, den Inhalt des Sanikastens regelmäßig zu ergänzen???

Da hast DU 100 % RECHT !!
Ist doch wie bei einen Feuerlöscher musst auch überprüfen lassen
aber wenn Du das Ding mal brauchst biste froh wenns geht. ODER ??
 
Ich denke,es kommt nicht nur auf einen frischen Kurs an, vielmehr ist es wichtig mit der Schocksitation umgehen zu können! Sicher ein kleiner Unfall, ei dem man vielleicht mal nen Pflaster verteilen muss dürfte kein Problem sein, aber ein "richtiger" Unfall mit Opfern die Gliedmaßen verloren haben, bzw. z.B. einfach mit viel Blut, offenen Brüchen o.ä., da wird mancher einfach icht helfen KÖNNEN, da er eben zu schockiert ist. Beim EH lernt man zwar WAS zu tun ich, aber man sitzt in einem schicken Raum und ein vollkommen unverletzter "Mitschüler" oder eine Puppe simulieren den Patienten.
Ich hatte das Glück damals in der ehrenamtlichen Jugendarbeit tätig zu sein, so bekam ich meinen ("richtigen", 2-tägigen, nicht "Sofortmaßnahmen am U.-ort") EH-Kurs für lau... Seitdem habe ich das Wissen (Gott sei Dank) nicht anwenden müssen, denke aber, dass ich das Wesentliche noch weiß. Zudem ist meine bessere Hälfte ja ne kranke Schwester, zur Not wird die angebimmelt ^_^... Warum ich in der Zwischenzeit keinen EH-Kurs zum Auffrischen mehr gemacht habe? Keine Ahnung! Sicher auch zum Einen aus Bequemlichkeit, um Anderen aber auch, weil ich - zugegebenermaßen - bis zu diesem Thread nicht drüber nachgedach habe...
 
Ich gehe noch weiter und fordere die Kontrolle des Haltbarkeitsdatums des Verbandkastens bei jedem Tüv Besuch.....Wundert mich das es in D sowas nicht gibt.....:huh:
 
Fakt ist...

...das es etwas kostet, wenn einen die Polizei mit einem abgelaufenen Verbandskasten erwischt! Ich bin deswegen schon verwarnt worden. Fakt ist auch, dass das selbst so manches "Streifenhörnchen" nicht weiß.

Das Verfallsdatum hat schon seinen Grund. Ich möchte z. B. keinen Blutenden mit porösen Schutzhandschuhen anfassen, oder plötzlich feststellen müssen, dass meine Pflaster nicht mehr kleben.
Denn wenn das alles egal wäre, dann macht ja auch der Verbandskasten keinen Sinn mehr, oder? Ein nicht "funktionierender" Verbandskasten ist so gut wie kein Verbandskasten.
Außerdem verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Die halten doch einige Jahre. Und wenn er abgelaufen ist, dann kauft man sich halt einen neuen. Wenn ich sehe, was hier so mancher in sein Auto investiert, dann werden wohl diese paar Euro auch noch für einen Verbandskasten drin sein. Die kosten doch nicht mehr viel. Die gibt's sogar schon im Discounter.

Und dann sollte man sich immer noch vor Augen halten, wie es ist, wenn man mal selber blutend im Straßengraben liegt und ein Helfer faßt einen z. B. mit porösen Gummihandschuhen an.
 
Lösen wir auf:

Wie war das noch gleich mit einer Schocklage beim Herzinfarktpatienten?
Kardiogener Schock in Folge von Herzinfarkt ist ganz klar ein Hinweis auf Lagerung mit leicht erhöhtem Oberkörper. Schocklage mit Beinen nach oben kann den Patienten in diesem Fall töten.

Helm auf oder immer ab beim Motorradunfall oder vielleicht nur manchmal?
Der Helm kann dort bleiben wo er ist, wenn der Notfallpatient bei Bewusstsein ist und keine lebensbedrohliche Störung vorliegt. Dann ist es seine Entscheidung. Wird er bewusstlos oder setzen Atmung und Kreislauf aus, muss der Helm runter. Am besten zu zweit, wobei zumindest einer wissen sollte, was wie zu tun ist.

Stabile Seitenlage, wann brauche ich die? Immer oder vielleicht bei manchen Verletzungen nicht?
Wenn die Person bewusstlos ist aber atmet ist die Seitenlage angezeigt. Hier sind auch Wirbelveletzungen beim Drehen eher zweitrangig, da es hier um eine Überlebenslage geht. Bei Verletzungen am Brustkorb immer auf der verletzten Seite lagern.

Wo fühlt man noch gleich den Puls?
Als Ersthelfer gar nicht mehr. Es wird seit Jahren schon nur noch die Atmung kontrolliert.


Zusatfrage:
Wie wird Beatmet ?
Atem Kontrollieren,Keine Atmung-Atemwege kontrollieren-wenn frei Kopf überstrecken,am Kinn Mund zuhalten,Blickrichtung Brustkorb durch den Mund 2xbeatmen, 15 x Herzmassage (zwei Finger unter Brustkorb) mit gestreckten Armen direkt drüber.
Besser zu zu zweit !

Das ist sicherlich ok und wird den Patienten nicht töten. Seit 2005 wird allerdings auf Grund neuer Erkenntnisse gelehrt, dass wir zunächst 30 Herzkompressionen durchführen und dann 2 mal beatmen sollen und dann immer so weiter 30:2 und nicht mehr 2:15.
Das Auffinden des Druckpunktes ist ebenfalls vereinfacht worden. Hier wird nur noch "Mitte der Brust im unteren Drittel des Bustbeins" angegeben. Das ist meistens zwischen den Brustwarzen. Die Formulierung "zwei Finger unter Brustkorb" ist übrigens nicht ganz sinnvoll bzw. war sicher nicht so gemeint, denn da fängt ja schon der Magen an. Zwei Finger über Brustbein war früher richtig.

Gruß
Francis
 
Zuletzt bearbeitet:

Das war auch nicht böse gemeint !


Ich behaupte einfach - das es keinen Polizisten geben kann - der alle Gesetzestexte kennt, - von den vielfältigen Situationen - mit denen er im Berufs-Alltag konfrontiert wird.

Wie hättest Du reagiert Freya37 ?

... ich könnte noch etwas über einen Baseballschläger auf der Hutablage eines Granada meines Bruders und der Polizei... der keiner Fliege was zu leide tuen kann... erzählen.... wo eine Kordel am Griff des Schläger schon fast zur Schikane wurde - weil der Schläger dadurch zur Waffe mutierte ... und am Ende der Polizist die Kordel abschnitt - und meinem Bruder eine gute fahrt wünschte... obwohl es vorher noch mit Kordel nach Strafanzeige aussah ...


...aber lassen wir das ...


mfg - Andy B)

Is ja gut, glaub ich ja auch das du es nicht böse gemeint hast;) und ich habe ja auch gesagt das man eben anhand der Flut der Gesetze in D nicht alles wissen kann und muss;)
Ich muss nicht wissen was in der Hackfleischverordnung steht und bekomme doch in der Ausbildung nen "Streifschuss" davon:rolleyes::lol:

Ich kann dir sage was ich mit deinem Bruder gemacht hätte, er hätte von mir ne Anzeige wegen unzureichender Ladungssicherung bekommen:lol: Denn wenn das Teil bei nem Unfall von hinten nach vorne sausst, möchte ich nicht vorn sitzen;) Das dazu:D

Aber wir schweifen ganz schön ab:o

Fakt ist, Gaffer hin oder her (ich liebe sie im Übrigen ganz besonders:angry:) wenn man nix tut ist es dennoch schlimmer als wenn man das Falsche tut. So bekommen wir das zumindest gelernt bzw. so sagt man uns das. Für mich gilt daher eine Ausrede: "Ich kann das nicht" gar nicht;) Jeder kann was tun und sei es nur den Notruf wählen oder den Verletzten in Sicherheit ziehen oder, oder , oder. Wenn Leute dastehen und gaffen, werden die grundsätzlich sofort von mir zu einer "Arbeit" eingeteilt:D was glaubst wie schnell die anderen die nix tun wollen weg sind:lol:;)

Ich denke trotzdem das viele Leute sicherer wären wenn die abgeleisteten Kurse nicht schon so lange her wären.

Und: Wer nen eingeschweißten Verbandskasten mitführt, der würde von mir nen Text bekommen was das soll und den würde ich das Ding ganz sicher auch aus der Verschweißung holen lassen:rolleyes: Der Inhalt ist mir dabei wie gesagt völlig schnuppe, dann wäre doch das Ablaufdatum interessant denn das sagt mir ausreichend darüber aus ob der Inhalt noch aktuell;)

In diesem Sinne, ein unfallfreies Wochenende:D

LG Anett
 
...das es etwas kostet, wenn einen die Polizei mit einem abgelaufenen Verbandskasten erwischt! Ich bin deswegen schon verwarnt worden. Fakt ist auch, dass das selbst so manches "Streifenhörnchen" nicht weiß.

Fakt ist ...wenn du für einen abgelaufenen Verbandskasten Geld bezahlst, kannst du mir auch was überweisen:D
 
...das es etwas kostet, wenn einen die Polizei mit einem abgelaufenen Verbandskasten erwischt! Ich bin deswegen schon verwarnt worden. Fakt ist auch, dass das selbst so manches "Streifenhörnchen" nicht weiß.

Da würde mich jetzt aber schon mal ganz brennend die Quelle im Bußgeldkatalog interessieren, nach welcher du verwarnt worden bist:D Is ganz einfach, denn dann verwarne ich das in Zukunft nämlich auch:lol:

Du bist vielleicht verwarnt worden weil du den Verbandskasten gar nicht hattest:rolleyes: aber sicher nicht weil abgelaufen, bitte:rolleyes:
 
Da würde mich jetzt aber schon mal ganz brennend die Quelle im Bußgeldkatalog interessieren, nach welcher du verwarnt worden bist:D Is ganz einfach, denn dann verwarne ich das in Zukunft nämlich auch:lol:

Bei uns nach dem da:

335124

Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift
über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb.
Verletzte Vorschrift:
§§ § 35h Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 206.2 BKat
Verwarnungsgeld: 5 Euro


Bis letztes Jahr das Innenministerium eingeschritten ist und per Weisung dieses verbot.
 
Bei uns nach dem da:

335124

Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift
über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb.
Verletzte Vorschrift:
§§ § 35h Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 206.2 BKat
Verwarnungsgeld: 5 Euro


Bis letztes Jahr das Innenministerium eingeschritten ist und per Weisung dieses verbot.

Wie jetzt???
Bezahlen oder nicht? Oder doch scheinbar Ländersache *grübel*
 
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