Wild campen oder übernachten - Gibt es auch Freisteher?

  • Ersteller Ersteller Rubi2000
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Seht doch bitte nicht alles so unglaublich ernst.
Sicher ist es nicht in Ordnung, wenn jemand tagelang neben seinen Stellplatz pinkelt. Wer im urbanen Raum über Nacht steht, sollte ein passendes Behältnis wählen. Wenn es aber mal aus der Not heraus und unter Berücksichtigung evtl. Belästigungen anderer Menschen passieren muss, dann dürfte es kein Drama sein.
Irgendwo hat doch bestimmt schon jeder von uns mal.....
Einfache Regel, man benimmt sich so, wie man es von anderen Menschen in seinem Umfeld auch erwartet.

Etwas Humor zum Abschluss:

Der Lattenzaun
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du da echt eine Woche in die Büsche geschifft hast, bist du in meinen Augen ein ****peep*** und ich bedauere zutiefst, dass man dir nicht noch ein Bussgeld aufgebrummt hat.
So etwas ist einfach nur eklig und ich distanziere mich deutlich von so einem Verhalten.
Hunde können nicht auf Toiletten gehen, vernunftbegabte und rücksichtsvolle Menschen hingegen schon.

Sagt eine Hundebesitzerin...
LOL

Ein wenig Urin wirst Du nicht riechen, zumal ich zu 99% auf öffentlichen Toiletten war und die Büsche eben nur eine Notlösung sind.
Hast Du eigentlich auch Kinder oder nur Hunde?
Was hast du gemacht, als die klein waren, aus dem Windelalter gerae raus, und nun zu unpassender Gelegenheit ganz dringend mal mussten, weit und breit keine Toilette in Sicht?
Lässt Du Sie dann in die Hose machen?

LOL...

Ich kann es steuern wo, wann , wie ich etwas "ablasse" als Mann und niemand muss mich dabei sehen.
Deine Hunde machen einfach irgendwo hin.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Seht doch bitte nicht alles so unglaublich ernst.
Sicher ist es nicht in Ordnung, wenn jemand tagelang neben seinen Stellplatz pinkelt. Wer im urbanen Raum über Nacht steht, sollte ein passendes Behältnis wählen. Wenn es aber mal aus der Not heraus und unter Berücksichtigung evtl. Belästigungen anderer Menschen passieren muss, dann dürfte es kein Drama sein.
Irgendwo hat doch bestimmt schon jeder von uns mal.....
Einfache Regel, man benimmt sich so, wie man es von anderen Menschen in seinem Umfeld auch erwartet.

Etwas Humor zum Abschluss:

Der Lattenzaun

Sie hat eben eine ein wenig verquere Logik.
Einmal urinieren ist ok, weil dass die Dame ja schon selber gemacht hat.
Zweimal ist dann Igitt und stinkt.

Wenn man ein mal irgendwo in ein Gebüsch pinkelt, finde ich das nicht dramatisch. War bei mir auch schon mal nötig.
Erst die Wiederholung, wenn man zum Beispiel mehrere Tage dort steht, finde ich wirklich eklig.
Genau wie Corax es beschrieben hast handhabe ich das.
Öffentliche Toiletten und nachts wenn im Notfall Pinkelflasche oder unauffällig draussen.
Und auch nicht an eine Mauer oder einen Zaun, was die Hunde von Frau Küstennebel sicherlich auch so handhaben werden, gell???

Oder ist es da mal wieder etwas ganz anderes?

Wenn natürlich Rentner Karl zufällig mal nachts um drei mit der Halogenlampe aus dem Fenster leuchtet und mich beim wildurinieren erwischen sollte, muss er diesen Anblick eben ertragen und kann gerne die Polizei zu einem nächtlichen Einsatz rufen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sagt eine Hundebesitzerin...
LOL

Ein wenig Urin wirst Du nicht riechen, zumal ich zu 99% auf öffentlichen Toiletten war und die Büsche eben nur eine Notlösung sind.
Hast Du eigentlich auch Kinder oder nur Hunde?
Was hast du gemacht, als die klein waren, aus dem Windelalter gerae raus, und nun zu unpassender Gelegenheit ganz dringend mal mussten, weit und breit keine Toilette in Sicht?
Lässt Du Sie dann in die Hose machen?

LOL...

Ich kann es steuern wo, wann , wie ich etwas "ablasse" als Mann und niemand muss mich dabei sehen.
Deine Hunde machen einfach irgendwo hin.
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Sie hat eben eine ein wenig verquere Logik.
Einmal urinieren ist ok, weil dass die Dame ja schon selber gemacht hat.
Zweimal ist dann Igitt und stinkt.


Genau wie Du es beschrieben hast handhabe ich das.
Öffentliche Toiletten und nachts wenn im Notfall Pinkelflasche oder unauffällig draussen.
Und auch nicht an eine Mauer oder einen Zaun, was die Hunde von Frau Küstennebel sicherlich auch so handhaben werden, gell???

Oder ist es da mal wieder etwas ganz anderes?

Wenn natürlich Rentner Karl zufällig mal nachts um drei mit der Halogenlampe aus dem Fenster leuchtet und mich beim wildurinieren erwischen sollte, muss er diesen Anblick eben ertragen und kann gerne die Polizei zu einem nächtlichen Einsatz rufen...

Dein Verhalten ist so wie ich es erwartet hatte.
Du nimmst dir Freiheiten heraus wie wochenweise parken auf Privatgelände, benutzt dort die Botanik als Toilette und bügelst das hier nonchalant als Kleinigkeit ab.
Wird dein Fehlverhalten hier kritisiert gehst du sofort beleidigend und verächtlichmachend in die Offensive.

Eigentlich sollte dieser Thread geschlossen werden...
 
zu Post # 60


Ich bin nicht nur von unserem Planeten, sondern auch aus unserem Land.
Also ich kenne keine einzige Straße zwischen Rostock und Kiefersfelden im zusammenhängendem Straßenverkehr,
welche von einem Bordstein gequert wird.

Naja, bei uns gibt es dutzende öffentliche Parkplätze, bei denen es über einen abgesenkten Bordstein geht.
Da stand auch mein Auto wochenlang, weil ich meinen Privatparkplatz noch durch mein abgemeldetes Altauto belegt hatte. Du scheinst also noch nicht weit herumgekommen zu sein.

Und ein großer freier Platz neben einer Kirche suggeriert jedem Mitdenkenden: "das ist der Kirchenparkplatz."
Und es steht ja auch nicht an jedem Privatgrund ohne Zaun ein Schild "Privatgrund". Und man erkennt das trotzdem.

Wo habe ich etwas von einem grossen freien Platz vor einer Kirche geschrieben?
Der Besucherparkplatz dieser Kirche befindet sich an einer ganz anderen Stelle...


Hast Du den Terminkalender, wann diese Kirche eine Beerdigung oder eine Jahresgedenkmesse hat ?
Dann brauchen die ihren Platz für ihre eigenen Gäste!

Frau Schlaumeierin, Beerdigungen finden auf dem Friedhof statt, in der Regel.
Kennst Du die Situation um diese Kirche?
PArkplätze gibt es da noch und nöcher, nebendran ist z.b. eine Schule...

Oder sind dir die Begriffe Betriebshaftpflicht und Immobilienhaftpflicht ein Begriff ?
Wildcamper sind da wohl eher nicht eingeschlossen.

Ach gottchen, geht es vieleicht noch eine Spur hysterischer und lächerlicher?
Wenn dem guten Küster seine "Betriebshaftpflict" so wichtig ist, warum bringt er dann kein Schild an?
Um Wildcamper ging es nicht, ich habe eine einheimische Nummer, der Küstrr dachte einfach, ich parke dort eben mein Auto...

Auf was hätten die lieben Gäste aus dem Ösiland Rücksicht nehmen sollen ?
Auf einen leeren oder auf einen beladenen Kastenwagen im LKW-Design ? :badgrin::badgrin::badgrin:
Auf ein Wohnmöbil hätten die bestimmt Rücksicht genommen ! ;)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Mache ich Ihnen einen Vorwurf?
Nein, es war eben nur kurios, was die für eine Rangiererei dort betrieben hatten und für ein Geklapper. Aufgeregt habe ich mich deswegen nicht...

Und am Sonntag dürfen alle an Deinem Gestank vorbei laufen. :kotz2:

Das nächste mal darfst Du bei mir Trüffelschwein spielen, lieber Katzenfisch.
Wenn Du am nächsten Tag in der Lage bist, die Stelle zu erschnüffeln, auf die ich in der Nacht hingeseicht habe, zahle ich Dir 1000 Euro, andernfalls Du mir 1000 Euro.
Müsste ja ein leichtes sein, in Folge des furchtbaren Gestankes.

Bist Du dabei bei der Wette?
Leicht verdientes Geld für Dich, oder?
 
Mal als Mod:

(danke für die Beitragsmeldung)

letztiger Beitrag vor mir ergab eine "Zeit zum Nachdenken über sein Handeln".
Thema "Pi...en am Stellplatz" interessiert mich hier jetzt weniger (auch wenn ich dazu eine persönliche Meinung habe).

Was mich aber interessiert, sind persönliche Angriffe. Löschen tu ich auch nix, bleibt mal zum Zwecke der Transparenz stehen. Den Link zur Netiquette hat ich schon oft reingestellt. Die, die es lesen müssten, klicken leider nicht drauf. <_<

Habt unterschiedliche Meinungen, geht aber die anderen nicht persönlich an. Man kann den physikalischen, chemischen, biologischen und moralischen Aspekt des "Vernotdurftens" auch gemeinsam diskutieren ohne eines personlichen Angiffes. -_-
 
Man muss aber auch sagen dass auf dem Pinkelthema etwas zu viel herumgeritten wurde teils in sehr angriffigem Ton. Das hätte man auch nach dem ersten Post gut sein lassen können . Ich denke ohne die örtlichen Gegebenheiten zu kennen kann man da nix sagen. Wenn der Parkplatz mitten im dicht verbauten Ortsgebiet war ist das "freie" pinkeln schon daneben, wenn ein Wald angrenzend war, wo man ein Stück reingeht, warum nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum denn nicht?
Warum unnötig herumfahren wenn man einen guten Platz gefunden hat?
Weil man da in die Büsche pinkeln kann?
Sollen wir das Thema jetzt hier breit treten?
Was hast du gemacht, als die klein waren, aus dem Windelalter gerae raus, und nun zu unpassender Gelegenheit ganz dringend mal mussten, weit und breit keine Toilette in Sicht?
In den drei Zitaten zusammen erkennt man sehr deutlich den Unterschied zwischen Kleinkindernotdurft und rücksichtslosen erwachsenen, "dunklen Gesellen".

Frau Schlaumeierin, Beerdigungen finden auf dem Friedhof statt, in der Regel.
Kennst Du die Situation um diese Kirche?
Wieso Frau Schl... ?
Viele Kirchen werden vom Friedhof umringt und du hast es auch nicht näher beschrieben.

Das nächste mal darfst Du bei mir Trüffelschwein spielen, lieber Katzenfisch.
Wenn Du am nächsten Tag in der Lage bist, die Stelle zu erschnüffeln, auf die ich in der Nacht hingeseicht habe,
Ich denke ohne die örtlichen Gegebenheiten zu kennen kann man da nix sagen. Wenn der Parkplatz mitten im dicht verbauten Ortsgebiet war ist das "freie" pinkeln schon daneben
Mich braucht man nicht erst am nächsten Tag - ein Schulweg ging auch über den Platz.
Da wars wohl eher noch frisch.

Ich würde nach umgesetzten EU-Recht keine Gästetoiletten mehr für die Gaststätte benötigen, dann könnten/müssten die Gäste ihr Geschäft woanders verrichten.
Es gibt bestimmt noch ein paar andere EU-Rechte, die nicht zu begrüßen sind.
An diese Kneipen sollte man Dauerpolizeiaufstellung praktizieren und Wildpinkeln bestrafen damit diese unvollständigen Gruselkneipen vergrault werden.
 
Mal als Mod:

Die Beitragszusammenfassung war jetzt auch nicht nötig.... -_-
Jeder der den Faden aufmerksam komplett gelesen hat, hatte die Gelegenheit sein eigenes Bild über jeden Beitragsschreibenden zu machen.

Da ich in dem bisher Geschriebenen keine Zukunft für ein paar Samenkörner namens "Friedfertigkeit" und "Diskusionskultur" in diesem vergiffteten Boden sehen, bleibt der Thread geschlossen.
 
Gerade in Zeiten von Corona und den damit verbundenen Reisebeschränkungen, erfährt das Campen in Deutschland einen kaum zu bewältigen Boom.

Die Stell- und Campingplätze sind voll und ohne eine Reservierung bekommt man selbst für einen Minicamper a la Dokker oder Lodgy kaum noch ein Plätzchen am Urlaubsort.

Was liegt da näher, als einfach wild zu Campen?

Jetzt beginnt zunächst die Diskussion darüber was campen oder übernachten ist.

Um das Ganze abzukürzen, versuche ich hier einmal ein paar Informationen zusammen zu tragen, die nicht auf hören-sagen, sondern auf Vorschriften, Gesetzen und Urteilen basieren und bitte diese Informationen gerne zu ergänzen:

Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 681/2003 vom 04.08.2003

Übernachten im Wohnmobil
Das Nutzen oder Übernachten in einem Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum auf Reisen zum Zwecke der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit kann erlaubter Gemeingebrauch sein. Dient das Abstellen allerdings in erster Linie dem Wohnen, so liegt nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des schleswig-holsteinischen OLG (Beschluß vom 17.07.2002 -1 Ss OWi 33/02( 52/02), NZV 2003, S. 347 ff.) kein Gemeingebrauch mehr vor, so daß nicht die Vorschriften der StVO Anwendung finden.

In dem beurteilten Fall hatte der Kläger sein Wohnmobil (Größe ist egal) zum Parken auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt und sodann in einer Gaststätte mehrere Gläser Wein getrunken. Er fühlte sich darauf hin nicht mehr fahrtüchtig und übernachtete in dem Wohnmobil zur Wiederherstellung seiner Fahrtüchtigkeit.

Damit diente das Übernachten im Wohnmobil nach Einschätzung des Gerichts zwar - auch - der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, weil der Betroffene Alkohol getrunken hatte, nachdem er das Wohnmobil auf dem Parkplatz abgestellt hatte. Ein einmaliges Übernachten in einem Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum stellte aber selbst dann, wenn es der Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit diente, keinen Gemeingebrauch eines zulässigen Parkens im Sinne von § 12 StVO dar, wenn der Fahrer bei Fahrtunterbrechung noch fahrtüchtig sei und sich erst während des Parkens durch Alkoholkonsum fahruntüchtig machte. Eine die Weiterfahrt verbietende Fahruntüchtigkeit sei nur dann geeignet, einen zulässigen Gemeingebrauch zu begründen, wenn diese Fahruntüchtigkeit selbst unmittelbare Folge der Teilnahme am Straßenverkehr sei, etwa wegen Ermüdung nach Ausschöpfung der gesetzlich vorgeschriebenen oder individuellen Fahrzeiten des Fahrzeugführers.

Diese sehr restriktive Beurteilung des schleswig-holsteinischen OLG bestätigt die seit langem von der Geschäftsstelle vertretene Rechtsauffassung, wonach das Übernachten in Wohnmobilen auf öffentlichen Straßen im Regelfall (unzulässiges) Camping und kein Parken und damit Gemeingebrauch an der Straße ist. Zum dem Gemeingebrauch unterfallenden ruhenden Verkehr zählt das Parken, insbesondere das Abstellen auf einem Parkplatz, soweit kein Campingbetrieb entfaltet wird (Herausstellen von Tischen, Stühlen usw.). Auch das Übernachten zum Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit fällt - wie oben bestätigt - unter gewissen Voraussetzungen darunter. Erfolgt hingegen die Unterbrechung nicht nur für eine Nacht oder nicht zum Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, liegt keine Teilnahme am ruhenden Verkehr mehr vor, sondern Camping. Dieses darf nach nordrhein-westfälischem Recht grundsätzlich nur auf einem zugelassenem Campingplatz stattfinden.
Az.: 470-56

Schleswig-Holstein hat diesbezüglich ihre Sichtweise noch verschärft.

Hier lässt sich noch etwas Hintergrundwissen und Strafmaße nachlesen.
Wild Campen verboten - aktueller Bußgeldkatalog 2020

Hier ein interessanter Bericht, weil es hier tatsächlich um das übernachten in einem Auto geht.
Landesnaturschutzgesetz in Schleswig-Holstein: Übernachten auf öffentlichen Plätzen verboten.

Ein Camper berichtete dieses hier:
In Kägsdorf ist übernachten verboten. Tagsüber kostet der Parkplatz für Autos, in denen man schlafen kann 15€.. 22:00 Uhr gibts ein Ticket unter den Scheibenwischer vom Ordnungsamt und früh gegen 8:00 eine Anzeige wegen illegalem Übernachten im Naturschutzgebiet für 75€.
Die meinen das wirklich ernst mit dem Übernachtungsverbot.
So werden nach und nach alle Stellplätze "verbrannt", an denen das Übernachten bis vor kurzem noch geduldet wurde.

Ich habe hierzu zwar die Quelle, aber noch keine Rechtsunterlagen. Nur diesen Link: Strandparkplatz: Übernachten verboten
Der die Quelle auch legitimiert.

Was in einem Industriegebiet in NRW vielleicht noch hingenommen wird, sieht an Deutschlands Küsten ganz anders aus. Hier kann es schnell teuer werden, denn die Gemeinden wehren sich tatkräftig gegen das übernachten im Auto - egal wie groß es auch sein mag.
Die Küstenstreifen werden alle als Landschafts- oder sogar Naturschutzgebiete ausgewiesen, was insbesondere hier eine andere rechtliche Handhabe möglich macht.


Es wäre schön, wenn hier weitere Erfahrungen zusammengetragen werden könnten.
Das es immer Fälle gibt, bei denen man eben nicht "erwischt" wurde, ist für den Betroffenen zwar toll, kann aber einem Ratsuchenden nicht helfen.

LG Carsten
 
Mod-Hinweis:
Da heute ein neues Thema eröffnet wurde, habe ich den Beitrag in dieses passende, aber bis jetzt geschlossene Thema verschoben.
Ich öffne das Thema wieder, weise aber bereits jetzt darauf hin, dass es bei unerwünschten Regelverstößen schnell wieder geschlossen sein wird.

Bemüht euch bitte um angemessene Beiträge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bemüht euch bitte um angemessene Beiträge.
Danke dafür!

Auch ich hatte schon darauf hingewiesen, dass es mir in erster Linie um Fakten in Form von Urteilen, Vorschriften und belegbaren Informationen zu Thema geht.

Hier geht es nicht um eine persönliche Meinung zum Thema!
Was man daraus macht, soll jeder für sich entscheiden.

Danke!

LG Carsten
 
Was in einem Industriegebiet in NRW vielleicht noch hingenommen wird, sieht an Deutschlands Küsten ganz anders aus. Hier kann es schnell teuer werden, denn die Gemeinden wehren sich tatkräftig gegen das übernachten im Auto - egal wie groß es auch sein mag.
Die Küstenstreifen werden alle als Landschafts- oder sogar Naturschutzgebiete ausgewiesen, was insbesondere hier eine andere rechtliche Handhabe möglich macht.

In den bayerischen Alpen kann es im Naturschutzgebiet auch schnell sehr teuer werden.

Ein Onkel von mir betreibt einen Bauernhof und der liegt zwar nahe der Berge, aber nicht im Naturschutzgebiet, der hat so etwas wie dieses Jahr noch nie erlebt, da werden einfach massenweise Wiesen zugeparkt und vermüllt und als Eigentümer ist es lästig und schwer etwas dagegen zu machen.

Mein Onkel denkt ernsthaft darüber nach Gräben auszuheben um die Zufahrt unmöglich zu machen, allerdings muss er mit seinen Maschinen ja auch da drauf können, Schranken helfen nicht, die werden einfach kanllhart aufgebrochen. Bürgermeister und Gemeinde sind ratlos, Camper die Strafe zahlen müssen weil sie auf gesperrten Parkplätzen stehen grinsen den Kontrolleur nur frech an und entgegen "Trotzdem billiger als auf dem Campingplatz".

Ich kann meinen Onkel da schon verstehen, dass er da den ein oder anderen Armierungsstahl mal im hohen Gras "vergisst", spontan mal zwischen Campern und der Straße die Wiese pflügt und sich eine Strafe von 1.000 € und mehr für solche rücksichtslosigkeiten wünscht.

In Bayern hat man bei sowas einen sehr, sehr, kurzen und extrem dünnen Geduldsfaden, wenn das nächstes Jahr nicht besser wird, werden wohl neue und vor allem hohe Strafen für wildcampen eingeführt.
 
Wohnmobil: Wann ist übernachten erlaubt? - Bußgelder 2020

Es ist eine rechtliche Grauzone, in der viel nach dem Motto wo kein Kläger - da kein Richter läuft.
Je unauffälliger ich mich verhalte und je weniger ich "hinterlasse" (s.o.) desto weniger Ärger bekomme ich und eventuelle "Nachsteher".

Ich habe schon x-mal im In- und Ausland vor Supermärkten geparkt und mir meine Mahlzeit im Fahrzeug zubereitet und noch nie Probleme bekommen, wenn ich aber an den gleichen Orten das Fahrzeug quer über 4 Parkflächen stelle und dann Tische, Stühle und Heckauszüge raus krame bekomme ich Ärger, egal in welchem Land. Wer es nicht glaubt kann das ja mal bei seinem ALDI vor Ort ausprobieren.

Es gibt in manchen Ländern schöne Picknick-Plätze mit Parkplätzen, das sind aber keine Campingplätze, auf denen man den Rollrasen und die Gartenzwergkolonie ausbreitet und Parkmöglichkeiten und Wege für andere Besucher blockiert.
Selbst auf ausgewiesenen Womo-Stellplätzen ist das so. In Frankreich hab ich mal nasse Handtücher über ein Geländer gehängt und bin kurz zur Toilette gegangen. Bis ich zurückkam hat der Platzwart die abgehängt, auf die Motorhaube gelegt und mich freundlich darauf hingewiesen, dass dies kein Campingplatz sei. Wohnanhänger werden auf Stellplätzen normalerweise nicht toleriert, selbst wenn hundert Plätze frei sind. Auch in D ist auf einem Womo-Stellplatz kein Camping erlaubt, das sind 2 verschiedene Sondernutzungsformen. Also nix mit Markise und Biertisch-Garnitur samt Weber-Grill raus und los weil man das darf.
Das gilt natürlich erst recht für andere öffentliche Parkflächen.

Beim Übernachten ist es genauso.
Mitten in der Ortschaft stehen und die Anlage voll aufdrehen oder sich bierseelig die besten Jugenderlebnisse zubrüllen. Und bei Nacht trägt der Schall weit. Oft vom Platz am Waldrand zur kleinen Siedlung in 1-2 km Entfernung.
Wir ernten oft, was andere gesät haben.

Edit: dieser Post wurde aus einem anderen Trööt hierher verschoben, passt evtl nicht 100%.
 
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