Richtig!!!!!
Die Stützlast nennt sich Stützlast weil es genau "das Gewicht, die Last ist", mit der die Anhängerzugvorrichtung auf den Kugelkopf der Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges aufliegt!
Und das bei hochgekurbeltem Stützrad!
Da darf es wie wir hier erfahren haben die 75 Kg. nicht überschreiten!
"Muss" es auch nicht. Es kann weniger sein als 75 Kg., es aber darf auf keinen Fall durch falsches Beladen des Anhängers dazu kommen, dass das Zugfahrzeug an der Kupplung "angehoben" wird.
Faustregel: Die Auflagelast der Anhängerkupplung sollte mindestens 60% der höchstmöglichen Auflagelast der möglichen Auflagelast betragen. Damit lässt sich ein Gespann ruhig bewegen.
Gruß DECO