Stimmt - aber nur im Strafrecht! Im Zivilrecht sieht das etwas anders aus. Hier gilt die Gefährdungshaftung. Wer eine Sache in Betrieb nimmt haftet für alle Schäden die daraus entstehen. Unabhängig von der Schuldfrage, und das ist das worauf sich die Versicherungen berufen. Kürzung der Schadensersatzansprüche, Verweigerung der Vollkasko, Kürzung Schadensfreiheitsrabatt usw. und das alles wegen grober Fahrlässigkeit. Also bei Unfall über 130 km/h unabhängig von der Schuldfrage - Mithaftung!!!
Dieser Punkt war mir zumindest nicht bekannt, ich habe eben deswegen etwas gegoogelt. Es gibt ein Urteil des einen Gerichtes, dann wieder ein Urteil, das gegenüber dem ersten Urteil etwas anderes urteilt. Also so ganz einfach und pauschal kann man nicht sagen, dass man das wohl nicht sagen, das man ab 130 km/h auf der AB automatisch eine Mitschuld bei einem Unfall hat. Es erhöht sich aber ab zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass man vor Gericht eine Mitschuld zu verantworten hat, wenn man bei Geschwindigkeiten über 130 km/h in einen Unfall verwickelt wird.
Was dem Grund der Geschwindigskeitsbegrenzung betrfft, nun die Sache ist ganz einfach: Geringere Geschwindigkeit = weniger Kraftstoffverbrauch = weniger CO² Ausstoss und damit günstigere Flottenwerte.
Daran dachte ich auch. Es gab dann aber einen Einwand, dass der Flottenverbrauch eines Herstellers nach WLTP gemessen wird, bei dem man keine so hohe Geschwindigkeiten erreicht. Das klingt nachvollziehbar. Unabhängig davon aber ist ein geringerer CO2 Ausstoss natürlich der Umwelt zuliebe wünschenswert.
Wir sind da alle keine Engel, mich eingeschlossen. Ich fahre jetzt einen Duster, also einen SUV. Die Aerodynamik ist zwar nicht ganz mit einer Schrankwand vergleichbar, aber natürlich höher als bei einem Kleinwagen. Dacia hat ziemlich viele Schrankwände im Programm, die Stepway Modelle werden gut verkauft. Der Trend lässt sich ja bei anderen Herstellern auch beobachten. Vor 20 Jahren hat keiner gedacht, dass SUV´s so einen Erfolg haben werden. Die 180 km/h Begrenzung trifft nunmal ja weniger die eher durchschnittlich motorisierten Dacia Fahrzeuge. Es gibt da auf dem Markt ja noch ganz andere Dickschiffe, für die eine Begrenzung auf 180 km/h eine echte Einschränkung wäre. Für Volvo Käufer ist es jedenfalls eine, Volvo ist in der oberen Mittelklasse oder Oberklasse zu Hause. Der typische Volvo Käufer ist aber wohl eher weniger ein Raser, das unterstelle ich jetzt einfach mal.
Ich persönlich finde es jedenfall unnötig, wenn ein 2 oder 2,5 Tonnen Monster über 200 km/h erreicht. Und Sportwagen braucht´s eigentlich nur für die Eisdiele oder Landstraße, nicht für die Autobahn. Und nur am Rande, ich fahre gerne schnell, ich bin kein Schleicher. Ich fuhr in den 90er Jahren einen Alfa Romeo 164 3,0 V6, der schaffte damals stolze 240 km/h. Ein klasse Motor, tolles Fahrzeug. Ich war zumindest manchmal der King der Autobahn. Aber es ist heute eine andere Zeit. Solche Autotypen sollten ins Museum wandern. Statt dessen aber war der Trend der letzten Jahrzehnte, dass immer mehr Autos sogar in der Mittelklasse solche Geschwindigkeiten erreichten.
Hersteller haben eine Gesamtverantwortung gegenüber der Allgemeinheit. Die Leute können nur das kaufen, was angeboten wird. Schön, dass es in den höheren Etagen von einem Autohersteller jetzt mal ein mutiger und vernünftiger Gedanke mit der 180 km/h Drosselung gefasst wird, viele Autokäufer sind nämlich alles andere als vernünftig. Denn was man hat nutzt man, was man nicht hat, kann man auch nicht nutzen.
(Und by the way, ich hoffe, ich habe jetzt nicht wieder falsch zitiert.)