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Dann würde ich mich fragen was ich auf der mittleren Spur zu suchen habe wenn ich vorsichtig fahren möchteMan sollte auf schneeglatter Fahrbahn auch annehmen, dass vorsichtig gegahten wird.
Ich bin in so einer Situation schon mal links UND GLEICHZEITIG rechts überholt worden.
Witzig. Das wirklich lustige war, dass da gar keine mittlere Fahrspur war, nur EINE in jede Richtung.Dann würde ich mich fragen was ich auf der mittleren Spur zu suchen habe wenn ich vorsichtig fahren möchte
Außerorts, ohne Sachbeschädigung und ohne Gefährdung: 1 Punkt, 100 Euro, Kein Fahrverbot. Angaben ohne Gewähr. Geht noch, finde ich
Das mit der Gefährdung dürfte man allerdings sehr schnell am Hals haben da es ja bekanntlich Ansichtssache der Rennleitung istAußerorts, ohne Sachbeschädigung und ohne Gefährdung: 1 Punkt, 100 Euro, Kein Fahrverbot. Angaben ohne Gewähr. Geht noch, finde ich
...Wenn sie mal da sind.Das mit der Gefährdung dürfte man allerdings sehr schnell am Hals haben da es ja bekanntlich Ansichtssache der Rennleitung ist
zur korrekten Anwendung der STVO?Nebenscheinwerfer bei Sichtweiten von unter 50 Metern und bei einer Geschwindigkeit von unter 50 km/h. Das ist die Rechtliche Regelung. Punkt.
Wenn jeder gegen diese Regeln verstößt, wo kommen wir denn da hin?
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.