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Auch hier nochmal dazu: Wenn richtig eingestellt sehen die Nebelscheinwerfer von vorne betrachtet aus wie Standlichter, nicht heller.
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Richtig eingestellte Nebelscheinwerfer leuchten etwa die ersten 10m vor dem Fahrzeug aus, weiter nicht. Da kann nix blenden, außer Du fährst mit Ohr auf der Straße liegend durch die Gegend. Nebelscheinwerfer stören also den Gegenverkehr nicht die Bohne, helfen aber bei Blendung/Spiegelung der Straße durch den Gegenverkehr die Straßenführung selber besser zu erkennen über die bessere seitliche Ausleuchtung der ersten 10m.
Aucph hier nochmal dazu: Wenn richtig eingestellt sehen die Nebelscheinwerfer von vorne betrachtet aus wie Standlichter, nicht heller. Da blendet NIX!
In Deutschland werden Gesetzestexte immer so formuliert das es jeder Anwaltskanzelei oder Versicherung möglich ist auf "ihre" Kosten zu kommen. Denkt an die korrekte Wortwahl bei der Winterreifenreglung. und und und...Das steht nicht im Gesetzestext, habe ich in einer anderen Quelle gerade bei der Recherche gefunden. Aber wie das so ist, gibt leider immer wieder andere Auslegungen.
...Es wäre natürlich interessant zu wissen, wie die juristisch korrekte Beschreibung der deutschen Steigerungsform für "erheblich" aussieht, also für die Sichtweite unter 50m
Dudu...ach ne der hat sich ja ausgeklingt. Also Du willst doch nicht schlafende Hunde wecken. Wobei die Hunde zur Zeit hellwach sind. Ich bin für generelles Nachtfahrverbot, dann ist das mit der Blenderei auch vorbei. Oder alle fahren mit aktivem Nachtsichgerät. Mal Spaß beiseite. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen von Nebelleuchten geblendet zu werden wenn diese der StVO entsprechen. Das die Coolen Typen der 3er Modelle das mal gern anders sehen macht aber nicht die Masse aus wie hier der Eindruck erweckt wird. Übrigens: Gegen Blenden habe ich schon immer die Heckscheiben getöhnt und lassen sich nicht alle Innenspiegel mit einem Klick abblenden? Kommt mir jetzt nicht mit freier Sicht nach hinten. Kein LKW oder fast kein Transporter kann durch seine Rückwände schauen. Dafür gibts die Außenspiegel !!!Wäre doch eigentlich eine interessante Aufgabe für die DUH nachdem sie ja nun schon das Dieselfahrverbot durch hat. Nicht das denen die Arbeit ausgeht....
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2. Nebelschlussleuchte:
...darf die Nebelschlussleuchte ausschließlich bei Nebel eingeschaltet werden und auch nur dann, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt – so will es die Straßenverkehrsordnung (StVO). Beträgt die Sicht mehr als 50 Meter, muss die Leuchte wegen Blendgefahr aus bleiben. Als Hilfe bei der Abschätzung der Sichtweite können Sie sich an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren. Auf Landstraßen und Autobahnen stehen die nämlich in der Regel alle 50 Meter.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt 50 km/h – auch auf der Autobahn! Wenn möglich, sollten Sie diese schon vor einem Nebelfeld reduzieren und der Sichtweite anpassen. Denn meist geht dichter Nebel einher mit einer feuchten Fahrbahn, die letztlich den Bremsweg Ihres Wagens verlänger
1. Nebelscheinwerfer:
Im Unterschied zu Nebelschlussleuchten dürfen Sie Nebelscheinwerfer in Kombination mit dem Standlicht oder dem Abblendlicht bei starkem Regen, Nebel oder Schneefall einschalten. Die StVO nennt hier zwar eine "erhebliche Sichtbehinderung" als Vorgabe, jedoch ist das Wort "erheblich" gesetzlich nicht definiert. Schaut man allerdings auf Entscheidungen der Rechtsprechung, so liegt eine erhebliche Sichtbehinderung dann vor, wenn:
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Kein Regen?
Kein Nebel?
Kein Schneefall?
...... keine Nebelscheinwerfer!
...Jeder Nebelscheinwerfer-BLENDER sollte mal bei Regen mit den Motorrad fahren, dann weis er was ich meine.
Gruß Georg.