Bei Dunkelheit und nasser Fahrbahn grundsätzlich Nebelscheinwerfer an?!

Wenn jeder gegen diese Regeln verstößt, wo kommen wir denn da hin?

Meine Meinung.
Ich habe da eine andere Meinung. Die Nebelscheinwerfer nützen ja eh nur bei geringen Geschwindigkeiten, da sie nicht weit voraus strahlen und eher seitlich ausleuchten.
Aber genau das mache ich mir täglich im Bus zu Nutze, wenn ich die Haltestellen anfahre. Da ist die Geschwindigkeit sogar sehr gering und ich sehe besser den ganzen Haltestellenbereich am Boden, so dass ich noch dichter an den Bordstein heranfahre, um meinen Fahrgästen den Ausstieg zu erleichtern. Natürlich ist das für mich auch ein Sicherheitsaspekt, da ich so niemanden über die Füße fahre. Denn die Schüler morgen weichen keinen Millimeter, die sind zu sehr mit ihren Smartphones beschäftigt.

Abgesehen davon hast du wie viele andere auch Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte in einen Topf geworfen, wie dir @logi im Beitrag zuvor ausführlich geschildert hat.
Denn die Nebelscheinwerfer blenden nicht wirklich. Nerven tut nur die Nebelschlussleuchte
 
Darf ich mal zusammenfassen?

Wenn man mal von Verkehrserziehung und trotziger "ich habe aber Recht"-Menthalität absieht, damm:

Korrekt eingestellte Scheinwerfer blenden nicht (Nebler schon garnicht, weil zu tief und zu schwach).

Eine Blendung tritt eventuell ein, wenn die automatische Leuchtweitenregulierung zu langsam reagiert.

Eine Blendung tritt eventuell ein, wenn durch Reflexion auf regennasser Fahrbahn zu viele Lichtpunkte erscheinen.

Das menschliche Auge ist in seiner Adaptionsfähigkeit begrenzt. Gerade auch dem Dunkel heraus ist eine starke Helligkeit extrem störend.
Die Lichtbrechung von Projektionsscheinwefern und die Lichtfarbe von LED-Licht unterstützen das.

Verkehrserziehung mittels Lichthupe oder Ählichem führt zu Gegenreaktion, beide Verkehrsteilnehmer sehen fast nichts mehr und die Wildsau zwischen beiden grunzt ihr letztes Gebet.

Und noch eine Anmerkung meinerseits
Auf unseren modernen Straßenbelägen wird das Fahrzeuglicht nur noch unzureichend reflektiert (Belag ist zu dunkel und die Markierungen durch Sparmaßnahmen selten gescheit zu sehen).
 
Weil die Wildsau so nicht schmeckt, die sieht ja was auf sich zukommen, schüttet alles an Panik aus, was sie hat, dieser Hormoncocktail bleibt im Fleisch zurück und macht es weniger schmackhaft, als sauber erschossen.

Übrigens, wo wir gerade bei den Gesetzten sind.
eine frisch umgefahrene Wildsau nicht mitnehmen, - das ist dann Wilderei und auch verboten :-)
 
Wilderei...
Hab mal nen 4-ender 'erlegt'.
Den Jäger hat es gefreut, war gerade Schonzeit.
Als Belohnung gab es einen ordentlichen Braten. War suuuper lecker.
Bei 100Km/h hatte der wahrscheinlich keine Zeit Stress/Hormone zu produzieren. :badgrin:
 
Dat Problem hab ick nich.
Ick hab ne spezial Anfertigung ein Zappen Duster.
Und mit den kann ick auch im ganz Dunklen fahren
:doh::showa::prost:
 
Redet doch bitte nur von euren eigenen Fahrzeugen und nicht immer von anderen. :angry:
prinzipiell richtig,
nur ich sehe ja nicht, ob ich jemand anderes blende.
Bei anderen Fahrzeugen schon. Und die Realität ist, dass mir schon einige entgegenkommen, mit Nebelscheinwerfern die sehr wohl blenden können.
Kann ja sein, dass die ihre Scheinwerfer selbst eingestellt haben:veryangry:
Korrekt eingestellte Nebler werden kaum blenden. Ich sehe auch keinen Grund, Nebelscheinwerfer zweckentfremdet einzusetzen.
Dann lieber mal die Scheinwerfer generell einstellen lassen und gut ist. Hat denn heute keiner mehr die Zeit, seine Fahrweise den Sichtverhältnissen anzupassen.
 
Ich möchte mal zur Diskussion stellen und empfehlen, was ich seit geraumer Zeit selbst praktiziere: Bei Dunkelheit und nasser Fahrbahn grundsätzlich Nebelscheinwerfer einschalten.

Na danke.

Ich bin ja dafür, dass Nebelscheinwerfer komplett verboten werden. Leider aber scheint es legal zu sein: "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein." (StVO §17.3). Mit "erheblich" ist "weniger als 50m Sichtweite" gemeint.

Mir gehen Nebelscheinwerfer-Fahrer gehörig auf die Nerven und die sind mein Grund, wieso ich einen automatisch abblendenden Innenspiegel eingebaut habe.
 
Dusti ist nun mein "ichweissnichtwievieltes" Auto mit serienmässigen Nebescheinwerfern und ebenso serienmässiger Nebelschlussleuchte.
Ich gestehe, dass ich diese Einrichtungen (ausser mal kurzzeitig bei der HU) noch nie benötigt oder benutzt habe!

Georg
 
Na danke.

Ich bin ja dafür, dass Nebelscheinwerfer komplett verboten werden. Leider aber scheint es legal zu sein: "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein." (StVO §17.3). Mit "erheblich" ist "weniger als 50m Sichtweite" gemeint.


...und das mit den 50m steht da wo im Satz? Eigene Schätzung Deinerseits? Unter 50m Sichtweite darf die Nebelschlussleuchte eingeschalten werden. Mehr steht da nicht.

Richtig eingestellte Nebelscheinwerfer leuchten etwa die ersten 10m vor dem Fahrzeug aus, weiter nicht. Da kann nix blenden, außer Du fährst mit Ohr auf der Straße liegend durch die Gegend. Nebelscheinwerfer stören also den Gegenverkehr nicht die Bohne, helfen aber bei Blendung/Spiegelung der Straße durch den Gegenverkehr die Straßenführung selber besser zu erkennen über die bessere seitliche Ausleuchtung der ersten 10m.

Mir gehen Nebelscheinwerfer-Fahrer gehörig auf die Nerven und die sind mein Grund, wieso ich einen automatisch abblendenden Innenspiegel eingebaut habe.
Auch hier nochmal dazu: Wenn richtig eingestellt sehen die Nebelscheinwerfer von vorne betrachtet aus wie Standlichter, nicht heller. Da blendet NIX! Klar, falsch eingestellte Lichter sind ein Graus, erst recht wenn es Xenon oder LED Scheinwerfer sind. Leider wird das seitens der Polizei viel zu lasch gehandhabt. Wenn´s an den Geldbeutel geht würde das anders aussehen. Meist sind das aber die Abblendlichter die schon nicht stimmen und zu hoch sind oder bei denen eine Glühlampe nicht richtig in der Fassung steckt und somit Uhu´s im Baum ausgeleuchtet werden aber nicht die Straße. Erschwerend bei Nebelscheinwerfer kommt hinzu, daß selbst viele Werkstätten unfähig sind die richtig einzustellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
...und das mit den 50m steht da wo im Satz? Eigene Schätzung Deinerseits? Unter 50m Sichtweite darf die Nebelschlussleuchte eingeschalten werden. Mehr steht da nicht.
Das steht nicht im Gesetzestext, habe ich in einer anderen Quelle gerade bei der Recherche gefunden. Aber wie das so ist, gibt leider immer wieder andere Auslegungen.
 
Das steht nicht im Gesetzestext, habe ich in einer anderen Quelle gerade bei der Recherche gefunden. Aber wie das so ist, gibt leider immer wieder andere Auslegungen.
das die 50m nicht für die Nebelscheinwerfer gelten können ergibt sich schon aus der Tatsache, dass für die Nebelschlußleuchte explizit von 50m geschrieben wird, für die Nebelscheinwerfer aber von einer "erheblichen Sichtbehinderung". Das muss also eine Sichtweite über 50m sein.
Es wäre natürlich interessant zu wissen, wie die juristisch korrekte Beschreibung der deutschen Steigerungsform für "erheblich" aussieht, also für die Sichtweite unter 50m ;)
 
Ich sag´s mal so: FÜR MICH sind Nebelscheinwerfer sinnvoll und ich schalte sie ein, wenn ich bei Nebel oder schlechter Sicht durch z.B. starken Regen bei Dunkelheit eine Verbesserung der Sichtverhältnisse erziele. Ist für mich um sicherer unterwegs zu sein somit gerechtfertigt. Behindern tu´ ich durch die (richtig eingestellten) Nebelscheinwerfer auch niemand, also wer sollte was dagegen haben? Doch nur jemand mit ner´ "Nebelscheinwerferblendungszwangsneurose" - und derjenige darf die für sich behalten!
 
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