Harmloser als übernachten ist es, an Autobahnraststätten einfach nur mal eine Pause einzulegen, doch leider ist hier für Reisemobilisten nicht immer alles klar geregelt. Wo stellt man sich hin, wenn nur Pkw- und Lkw-Parkplätze ausgeschildert sind? Wer ein Reisemobil mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fährt, darf in diesem Fall nirgendwo legal parken. Also entweder heißt es weiterfahren oder möglichst platzsparendauf einem Pkw-Parkplatz parken. Etwas anders sieht es bei Reisemobilen über 3,5 Tonnenaus, die die ausgeschilderten Lkw-Parkplätze nutzen dürfen.
also mit Dachzelt ist man gegenüber einem Reisemobil klar im Vorteil