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OK dann wird das wirklich kaum ne Rolle spielen.@Meckel1984: Meinst du damit, dass mehr als 30 Tage zwischen Bestell- und Fertigungsdatum Einfluss auf die Widerrufsfrist hätte? Ich habe die Differenz (Fertigungsdatum-Bestelldatum) mal gerade für die 129 Besteller ausgewertet mit folgenden Einschränkungen :
1) von den bisher ausgelieferten 78 D3s haben alleine 17 mir kein Fertigungsdatum angegeben
2) von den verbliebenen 129-78 = 51 noch nicht ausgelieferten D3s sind 26 noch nicht gefertigt
3) Ich habe somit 86 Differenzwerte (78-17=61 ausgelieferten D3s und 51-26=25 noch nicht ausgelieferten D3s)
4) Von diesen 86 sind 13 unter "30 Tage" und 73 über "30 Tage"
Mein Fazit aus der Auswertung: Wenn die Widerrufsfrist von 30 Tagen relevant wäre, würden nicht 13, also ca 15% , darunten liegen. Was sollte es den Firmen auch bringen, die Fertigung wegen der Widerrufsfrist zurückzuhalten, denn man will die Fertigung ja möglichst schnell über die Bühne bekommen, um die Anzahl der Verkäufe zu steigern. Selbst eine Fertigung vor dem Verstreichen des Widerrufsfrist wäre für Dacia kein Porblem, da der D3 sicher kein Ladenhüter ist. Der Mittelwert der verstrichenen Tage zwischen Bestellung und Fertigung liegt übrigens bei 77 Tagen, also mehr als doppelt so viel wie die besagten 30 Widerspruchstage, sodass es da aus meiner Sicht sicher keinen Zusammenhang gibt!
Das kommt immer darauf an, wie der Vertrag gestaltet ist. Die 14-tägige Widerrufsfrist hat man immer, wenn online etwas bestellt wurde (Fernabsatzgesetz). Dabei gilt der Beginn der Frist bei Dienstleistungen meist ab Vertragsabschluss, bei Kaufverträgen meist ab Erhalt der Ware (Quelle).Widerrufsfrist gilt aber eigentlich erst nach Erhalt des Fahrzeugs?
Ja, macht Sinn aber gilt doch nur bei Onlinebestellungen. Alles andere ist doch Kulanz der Händler, sofern es nicht explizit als besondere Geschäftsbedingungen angezeigt ist.Widerrufsfrist gilt aber eigentlich erst nach Erhalt des Fahrzeugs? So kenn ich das von Tesla... Macht ja auch Sinn. der Gesetzgeber räumt 14 Tage Zeit ein, um das Produkt zu testen, dass man online bestellt hat und nicht wie im "vor Ort" Kauf im Vorfeld anschauen könnte. Da bringen einem die 14 Tage nach Bestellung nichts.
Das stimmt so nicht. Das Widerrufsrecht gilt nur für Fernabsatzgeschäfte. Sie dient nicht dem 'Testen'. Sie dient allein dem Käuferschutz. Damit soll verhindert werden, dass der Käufer durch die neuen Medien oder am Telefon überrumpelt wird.Widerrufsfrist gilt aber eigentlich erst nach Erhalt des Fahrzeugs? So kenn ich das von Tesla... Macht ja auch Sinn. der Gesetzgeber räumt 14 Tage Zeit ein, um das Produkt zu testen, dass man online bestellt hat und nicht wie im "vor Ort" Kauf im Vorfeld anschauen könnte. Da bringen einem die 14 Tage nach Bestellung nichts.
Nein hat es nicht. Steht weiterhin auf den 12.09.2024Schau mal in der JSON nach, ob sich dein Flex_End-Datum geändert hat.