lonely0563
Mitglied Bronze
- Fahrzeug
- Duster III Extreme TCE130 4x2
Da hast du ja recht....Dann warte geduldig aufs Auto und nicht hier auf eine Antwort, die dir bestätigt, dass du 5% Nachlass bekommst. Das wohl wäre tatsächlich möglich, wenn der Händler sich darauf einlässt, wovon man aber nicht ausgehen kann/muss. Andernfalls kommt es zu ggf. einem Rechtsstreit und u.U. darf das Auto wegen einer möglichen Schadensminderung nicht bewegt werden.
Bedenke auch: Nach einem Storno fängt ja dann auch noch die Suche nach einem anderen Fahrzeug an.
Wenn du glaubst, dass du "rechtlich sehr sicher auf sicheren Seite bist bzgl. unverbindlich", dann zieh alles durch und wundere dich nicht mehr, warum Dt, Gerichte überlastet sind.
Gefragt wurde aber nach der rechtlichen Seite, und da ist es eben mit 6-Wochenfrist und Schadenersatz "geregelt"... Ob man das machen muss? Vor allem mit einem Duster, welcher "Bugs" haben könnte? Ob das clever ist?
Trotzdem wäre der Ablauf: Schriftlich Frist setzen, Danach den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, Entschädigung verlangen (und vermutlich keine erhalten)
.
Danach müsste der Händler auf Einhaltung des Kaufvertrages klagen...
Gruß Dieter