Diesel MCV Ph II 86PS absolut ungeeignet für derzeitiges Winterwetter !!!?

Die StVZO regelt folgendes:

§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei

1.

Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2.

Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3.

Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.

(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.

(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.



Dieser § setzt also u.a. die Grenzen des gezogenen tatsächlichen Gesamtgewichts, die vom Hersteller im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung in aller Regel noch wesentlich enger gesteckt sind.

Kein Polizist darf nach Gutdünken mal so eben aus dem Stegreif ein Bußgeld verhängen, weil ihm ein Gewicht zu hoch erscheint. Wenn er einen Verdacht hat, dann wird entweder mittels einer mobilen Waage das Gewicht vor Ort ermittelt oder es geht ab zur nächsten Wiegestation.

Gruß, Datenzwerg
 
Amen...:huh:

Also eigentlich sollte das doch jedem klar sein ohne das man hier irgendwelche Paragrafen zitieren muss...
 
Und um sich in diesem Paragraphendschungel zurechtzufinden muss man sich aber schon recht viel Zeit nehmen.
Die Leute, die diese Texte verfassen haben ja auch monatelang Zeit, dieses schön zu formulieren. :D
 
Und um sich in diesem Paragraphendschungel zurechtzufinden muss man sich aber schon recht viel Zeit nehmen.
Die Leute, die diese Texte verfassen haben ja auch monatelang Zeit, dieses schön zu formulieren. :D

Was nur leider nie der Verständlichkeit zu gute kommt....:lol:
 
Bei der Zulassung meines Hängers (1300kg z.GG.) im Jahr 2002 hat ein Mitarbeiter der Zulassungsbehörde darauf hingewiesen, dass ich den Hänger eigentlich nicht mit meinem Auto (1000 kg zul. Anhängelast) ziehen darf, auch nicht, wenn er so beladen ist, dass er tatsächlich nur 1000 kg wiegt (was er ja tut mit 300 kg Eigen- und 700 kg Bootsgewicht). Damals bin ich auch in diversen Bootsforen auf Erlebnisberichte gestoßen, wo Gespannfahrer genau aus diesen Gründen zur Kasse gebeten worden sind. Deshalb frage ich mich, ob die StVZO -zuletzt geändert im April 2009- in einer früheren Version diese Regelung drin hatte. Ansonsten hätten ja gleich mehrere Amtsträger die Formulierung "gezogenes Gewicht" falsch interpretiert. Oder es gibt, wie so oft, noch weitergehende EU-Richtlinien.
 
Hallo MCV'ler,
na klar, bei -15 bis 0 Grad C beim (eis) kalten Auto nach 500-600 m warme Luft aus den Düsen ( und dann auch noch beim Diesel).
Das erzählt mal jemanden der die Hosen mit der Beißzange anzieht !!!
Bitte nicht übertreiben erst recht nicht die Dieselfahrer, es genügt schon das mit den Verbrauch auf 100 KM auf unter 4,5 Liter/100 geflunkert wird.
MfG Rabbit

Recht hast Du, bei meinem draussen geparkten 86 PS-Diesel muß ich mindestens 2-3 km Landstrasse fahren, bis man von warmer Luft reden kann und bis der Wagen dann richtig durchgewärmt ist, sind es bestimmt weitere 2-3 km ... Gebläsestufe 2, Heizung auf volle Kraft voraus. Dabei wird der Fussraum (Fahrerseite) in Gebläse-Stellung 1-2 nie richtig warm, auch nicht in Lüftungsrichtung "Fussraum". Da half das überstehende Stück Teppich wegschneiden auch nur minimal, leider.

Was den Verbrauch angeht ... im Winter verbraucht mein Diesel übrigens ca. 5,5 Liter/100 km, im Sommer 5,0 Liter/100km. Fahre überwiegend Landstrasse und 2.000 km/Monat. Das ist vermutlich mal "normaler" Schnitt.^_^
 
Bei der Zulassung meines Hängers (1300kg z.GG.) im Jahr 2002 hat ein Mitarbeiter der Zulassungsbehörde darauf hingewiesen, dass ich den Hänger eigentlich nicht mit meinem Auto (1000 kg zul. Anhängelast) ziehen darf, auch nicht, wenn er so beladen ist, dass er tatsächlich nur 1000 kg wiegt (was er ja tut mit 300 kg Eigen- und 700 kg Bootsgewicht). Damals bin ich auch in diversen Bootsforen auf Erlebnisberichte gestoßen, wo Gespannfahrer genau aus diesen Gründen zur Kasse gebeten worden sind. Deshalb frage ich mich, ob die StVZO -zuletzt geändert im April 2009- in einer früheren Version diese Regelung drin hatte. Ansonsten hätten ja gleich mehrere Amtsträger die Formulierung "gezogenes Gewicht" falsch interpretiert. Oder es gibt, wie so oft, noch weitergehende EU-Richtlinien.

Ob und wann dies geändert wurde, weiss ich nicht. Aber Du hast ja selbst geschrieben, es heisst "1000kg zulässige Anhängelast" und das ist nun mal nicht zul. GG sondern eben die kg die dranhängen dürfen.
Sollte der Anhänger natürlich 450 kg Leergewicht haben und ein Autochen darf nur 400 kg ziehern, somit wäre dieser Anhänger tabu.
 
Dass die StVZO das derzeit so regelt, stelle ich nicht infrage, sondern ich frage nach einer anderen gesetzlichen Fundstelle, die weitergehende Regelungen trifft oder in der Vergangenheit traf. Es muss ja einen Grund dafür geben, dass diese zGG-Regelung bzgl. Anhänger häufig in Foren und sogar vonseiten der Behörden zitiert wurde.
Wenn man sich z.B. diesen Fred hier anschaut: https://www.dacianer.de/forum/offtopic-ecke/2842-anhaenger-festgefroren.html wird man feststellen, dass viele verschiedene Regelungen und Verwaltungsgerichtsurteile zum Abstellen von Anhängern existieren.
Und das ist nur ein Beispiel dafür, dass man sich bei rechtlichen Dingen anscheinend nicht nur auf eine gesetzliche Fundstelle, wie z.B. die StVZO, verlassen kann. Obwohl mir das natürlich sehr entgegen kommen würde, denn dann müsste ich mein Gespann nicht länger „mit Bauchschmerzen“ bewegen.
 
Man sollte das nicht mit einem anderen Sachverhalt verwechseln, wo ausschließlich die zulässigen Gesamtgewichte ausschlaggebend sind: Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers über der zulässigen Anhängelast des Autos liegt, darf er nicht von diesem Auto bewegt werden, auch nicht, wenn das tatsächliche Gewicht des Anhängers unter der zulässigen Anhängelast liegt. Möglich ist das nur, wenn der Hänger abgelastet wird (oder falls möglich, das Auto aufgelastet wird).

Hallo,
ist zwar hier etwas off toppic, aber trotzdem: Es geht nach den zulässigen Gesamtgewichten.So stehts in meinen Papieren. Wenns klappt, ist die PDF Datei dabei.
Helmut9999
 

Anhänge

Hi, ich hab zwar den "warmen Benziner" aber wenn ich den Diesel hätte, würde ich ernsthaft über einen Standheizer nachdenken, Eberspächer oder Webasto. Leute die es haben sind immer am Schwärmen "Nie mehr ein Auto ohne!"
 
@ Ranger
genierst Du Dich nicht? "Ranger" heissen und kalt haben im Diesel! Na sowas!
;):huh:
 
@ Ranger
genierst Du Dich nicht? "Ranger" heissen und kalt haben im Diesel! Na sowas!
;):huh:
da verstehst was falsch.
echte ranger fahren benziner wie auch der oben genannte.

wenn im winter die kiste nicht gut heitzt gibts einen kleinen trick aus alten zeiten der hilft immer.
ein stück pappe vor den kühler einschieben so das nicht der ganze kühler verdeckt ist und staunen wie schnell das auto warm wird.
man muß austesten wieviel man am kühler freilassen sollte.
aber normal reichen ca 10cm aus die offen sind.
probierts aus und ihr werdet nie wieder frieren und eure scheiben werden frei sein.

MfG
Jürgen;)
 
Also angesprungen ist der erste wie der zweite 86Ps Diesel stets problemlos (hat er vielleicht bei AH-seitiger fester Anhängerkupplung stärkere Batterie,das war so beim 89er 90PS VW-Jetta). Und das auch wenn total vereist, da im Erzgebirge draußen geparkt (sonst darf der kleine Vampir in die Garage :-) Und auch letztens bei -15 Grad draußen gestanden immer brav.:):):) Und die Scheiben werden auch einigermaßen schnell genug frei (ich mache aber auch alles von außen frei). Die Innenraumheizung, na ja die Töchter beschweren sich schon; aber mein erstes Auto war 59er Käfer (mit großem Faltdach) und da hat man sommers wie winters geheizt, um den Motor zu entlasten ... Erst das Pferd, dann der Cowboy, deshalb mache ich immer noch auf den letzten Kilometern die Verbraucher aus und die Heizung an.
Was mich aber viel mehr stört, ist die kleine Tür, da sieht man oft gar nix, obwohl ich es auch sauber wische. Überhaupt die Übersicht...
Ansonsten gönne ich jedem nach gefühlten 500 metern die gefühlte wohlige Wärme. Aber ich erwarte für 15,5tausend inkl. 7-Sitze AHK usw. einfach nicht den Komfort und die Leistung einer E-klasse.
Und: was fehlt ist halt ein Schiebedach, also das Cabrio des kleinen Mannes.:D
Aber Frage, wie nutzt man denn die hinteren Ausstellfenster optimal bzw. überhaupt, bisher, nach einem guten Jahr und gesamt 70.000 km, habe ich damit primär Regenwasser in den hinteren Becherablagen gesammelt.:o
Zu Kälte, Zugluft, Regen usw. (vor allem bzgl. der karosserie (erst das Pferd, s.o.), hat jemand schon Erfahrungen damit, daß beim Modell von Okt09 ggü. dem vom Jahresende08 die ganzen Gummiabdeckungen eingespart wurden?
(der erste hatte übrigens nicht nur die Kabel, sondern auch schon die Lautsprecher drin (da war die Fertigungskontrolle noch etwas lascher).
 
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