Will der Neuwagenkäufer Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen, setzt dies eine Verbrauchsmessung unter Laborbedingungen auf einem akkreditierten Abgasprüfstand voraus. Weicht der dabei ermittelte Wert von den Angaben des Fahrzeugherstellers ab, so liegt grundsätzlich ein Fahrzeugmangel vor, der zu Sachmängelhaftungsansprüchen (Nachbesserung, Herabsetzung des Kaufpreises, Rückgängigmachung des Kaufvertrages bzw. Schadensersatz) führen kann.
Nicht jeder erhöhte Kraftstoffverbrauch führt jedoch zwangsläufig zu einem Rücktrittsrecht (Fahrzeug-Rückgabe). Unterhalb 10 % Mehrverbrauch (gemessen auf dem Prüfstand!) kommt i. A. lediglich eine Kaufpreisminderung in Betracht. Aber auch bei der Kaufpreisminderung könnten Gerichte zu dem Ergebnis kommen, dass ein gewisser Mehrverbrauch aufgrund von Fertigungstoleranzen und unvermeidbaren Ungenauigkeiten hinzunehmen ist und mit einer derartigen Begründung eine Herabsetzung des Kaufpreises versagen. Hierzu liegt bisher jedoch keine obergerichtliche Rechtsprechung vor.
Bevor man das relativ teure Gutachten für eine Kraftstoffverbrauchsmessung – entsprechend dem Aufwand muss mit Kosten ab ca. 1.500 Euro gerechnet werden – in Auftrag gibt, sollte die Werkstatt folgende Prüfungen durchführen:
Auslesen des Fehlerspeichers des Motormanagements. Wenn keine Fehlermeldung abgespeichert ist, dann:
ausführliche Motordiagnose einschließlich Messung des Kompressionsdrucks mit einem Testsystem des Fahrzeugherstellers. Die relevanten Betriebsdaten sollten als Protokoll zusammen mit den Sollwerten ausgedruckt werden. Liegen keine wesentlichen Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Werten vor, dann:
Leistungsmessung auf dem Prüfstand mit Messdiagramm, etwa in einem ADAC Prüfzentrum oder über den ADAC Info-Service Telefonnummer 0800 5101112. Alternativ kann selbst überprüft werden, ob das Fahrzeug die Höchstgeschwindigkeit laut Herstellerangaben erreicht. Dies ergibt annäherungsweise auch eine Aussage darüber, ob der Motor volle Leistung bringt. Andernfalls liegt ein Mangel vor, der sich gegebenenfalls auf den Verbrauch auswirken kann. Sofern auch hier keine Abweichungen von den Sollwerten festzustellen sind, dann
Messung auf einem akkreditierten Abgasprüfstand nach vorgegebener Norm