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Nun, die Versicherung haftet für Schäden, die durch das Fahrzeug entstehen. Sollte es also zu einem "Ereignis" kommen, wird als erstes der Hauseigentümer fragen, warum das Fahrzeug da stand und dann die Versicherung den Fahrzeugeigentümer. Die Kaskoversicherung verweigert die Regulierung komplett und die Haftpflichtversicherung stellt Regressforderungen und kündigt dann den Vertrag.Was hat denn bitte die Autoversicherung damit zu tun, wenn der Besitzer gegen Hausrecht verstößt?
Dann machst du die Fahrertür auf und wehe der Schalter für die Innenbeleuchtung ist nicht gasdicht und zieht einen Funken.....In einer Kellergarage, vielleicht 20 m^2 entsprechend mehr natürlich, wäre dann ein halber Meter
Vorsatz gibt es aber nur, wenn gegen Gesetze verstoßen wird. Dieser Begriff greift wohl nicht, wenn ich gegen eine Hausordnung verstosse, die wiederum eine Verordnung auf den Kopf stellt. Ich wäre da entspannt…dieses greift aber nicht bei Vorsatz......
Wie kommst du jetzt aufs Dach?Wusste nicht das eine Tiefgarage auf dem Dach ist
In meinem Fall hat das den Versicherungsnehmer fast 100000 Euro gekostet.....Vorsatz gibt es aber nur, wenn gegen Gesetze verstoßen wird. Dieser Begriff greift wohl nicht, wenn ich gegen eine Hausordnung verstosse, die wiederum eine Verordnung auf den Kopf stellt. Ich wäre da entspannt…