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Aber dran denken den Gaswarner nicht unter die Decke hängen
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Nee, das ist klar! Der kommt auf 10cm Höhe zum boden
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Aber dran denken den Gaswarner nicht unter die Decke hängen
das ist nur solange gut wenn du da bist und bei Alarm sollten alle wissen das es kein Wecker , sonder Gasalarm , dann ist er sinvollDanke für eure Antworten!
Ich werde mir in die Garage einen gaswarnmelder einbauen, damit fühle ich mich sicherer!
Ist doch bei Rauchmeldern nicht anders. Und wer verwechselt den denn noch mit einem Wecker?das ist nur solange gut wenn du da bist und bei Alarm sollten alle wissen das es kein Wecker , sonder Gasalarm , dann ist er sinvoll
Es geht hier doch nur um eine simple Frage.Nachbarn haben fast keinen Kontakt untereineinder ,
Ohne jetzt danach zu suchen, gibt es die sicherlich auch mit Zentral- bzw. (heutzutage) App - anbindung.das ist nur solange gut wenn du da bist und bei Alarm sollten alle wissen das es kein Wecker , sonder Gasalarm , dann ist er sinvoll
Ich mach mal OT weiter.Jo gibt es, dann weiste aber immer noch nicht , ob was passiert ist , und jedesmal Feuerwehr etc. rufen ???
Wenn du dann die Parksituation vor Ort kennst, können wir uns ja nochmal unterhalten bevor du hier sonnigen Quark von dir gibst..Hier kann ich mal nur wieder mit dem Kopf schütteln......
so einen Menschen sollte man einfach den Führerschein nehmen.....
wo ist das Problem wo anders zu parken.....und dann so etwas hier im Forum zu schreiben....nee nee.
Welcher Schaden entsteht denn?Dir sollte schon bewusst sein das deine Autoversicherung im Schadensfall nichts zahlt bzw. Regress bei Dir nimmt.....
Ne, weil kein Vorsatz zum Schaden besteht, sondern zum ggf. Hausfriedensbruch, weil das die Konsequenz aus dem Gasverbot sein.Danke der Nachfrage......ich schlafe immer sehr gut Logi......
Es gibt unter den Versicherern ein Regressverzichtsabkommen( Gebäude-KFZ Versicherung und anderen Sparten), dieses greift aber nicht bei Vorsatz......
Wenn jemand mit einen Gasfahrzeug trotz Verbotsschild in einer Tiefgarage parkt, dann ist das nicht mehr grobe Fahrlässigkeit sondern Vorsatz.....
Da wird erstmal spannend, ob die Gebäudeversicherung überhaupt den Schaden beziffern könnte, der mehr entstanden ist. Ist aber alles ziemlich viel Hypothese für ziemlich wenig juristisches Verständnis im Zivilrecht.das bedeutet die Gebäudeversicherung stellt Ansprüche an die KFZ Versicherung und diese holt sich das Geld beim Versicherungsnehmer wieder.....
ich habe so einen Fall schon gehabt in meiner Kundschaft......naja bei fast 35 Jahren im Versicherungsaußendienst erlebt man einiges.....
LG Thomas
sondern zum ggf. Hausfriedensbruch
Pass auf, dass Du da nichts durcheinanderwirfst. Hausfriedensbruch und Zivilrecht passt nicht zueinander.wenig juristisches Verständnis im Zivilrecht