Eco G in Garage im Keller parken

Ich hab doch einen link dazu geschrieben
E , Gas , und Wasserstoff
Da wurde mir gesagt das wurde nicht gefragt , anscheinend noch Referendare obwohl nicht gefragt
Danke für eure Antworten!
Ich werde mir in die Garage einen gaswarnmelder einbauen, damit fühle ich mich sicherer!
das ist nur solange gut wenn du da bist und bei Alarm sollten alle wissen das es kein Wecker , sonder Gasalarm , dann ist er sinvoll
 
Genug manche interessiert das überhaupt nicht, denn die Nachbarn haben fast keinen Kontakt untereineinder ,
Wer geht den schauen , wenn eine autoalarmsnlage losgeht oder Einbruch am Haus, fast keiner , ist die Polizei da müssen alle schauen .
Das sind Fakten und Tatsachen
 
das ist nur solange gut wenn du da bist und bei Alarm sollten alle wissen das es kein Wecker , sonder Gasalarm , dann ist er sinvoll
Ohne jetzt danach zu suchen, gibt es die sicherlich auch mit Zentral- bzw. (heutzutage) App - anbindung.
 
Jo gibt es, dann weiste aber immer noch nicht , ob was passiert ist , und jedesmal Feuerwehr etc. rufen ???
 
Dann zusätzlich web cam. Wenn ein Alarm los geht über web cam schauen was passiert ist
 
Kann man alles machen , wenn man Sicherheit haben will bzw besser schlafen kann
 

Miamüsli, schrieb doch das ein Gasmelder schon ein gutes Gefühl gibt. Reicht doch. Nicht wieder zerreden.


Grüße
earn
 
@Miamüsli

Undichtigkeiten sind eigentlich unheimlich selten bei LPG Fahrzeugen.

Im Rahmen des TÜV wird die Dichtheit auch geprüft und bei Arbeiten im Rahmen von Wartung/Reparatur wird danach auch zumindest in dem Bereich wo gearbeitet wurde überprüft.

Der Umfang ist aber kleiner wie die Prüfung die im Rahmen der Hauptuntersuchung stattfindet.

Diese größere GAP,dafür hatte ich in der Werkstatt immer knapp unter 30 Euro bezahlt und die wurde dort von einem unabhängigen Mitarbeiter des TÜV vorgenommen.

Wenn der Wagen unter dem Haus steht und Dir die paar Euro nicht wehtun hat deine Werkstatt sicher kein Problem damit so eine Prüfung immer vornehmen zu lassen wenn was an der Anlage geöffnet wurde.
 
Jo gibt es, dann weiste aber immer noch nicht , ob was passiert ist , und jedesmal Feuerwehr etc. rufen ???
Ich mach mal OT weiter.
In meinem Prüfdokument für den LPG-Tank steht: Betriebsdruck 2MPa, Prüfdruck 3MPa und 2,5mm Wandstärke. Da bin ich ganz entspannt.
Und sollte jetzt ein Ventil oder eine Leitung wirklich mal undicht werden, Dann hört man das Zischen und an der undichten Stelle bildet sich sowas wie ein Eiszapfen und am Boden darunter ein Eisberg. Bis die 60l den Tank verlassen haben, hat es 2Tage gedauert.
Das hab ich vor 4 Wochen mit eigenen Augen gesehen, war zwar keine TG aber eine Normale auf Straßenniveau.
Das Erlebnis wird in einer TG auch nicht anders sein. Um mit dem Fahrzeug aus der TG rauszufahren bleibt da genügend zeit.
(War ein Sandero von 2010 mit nachgerüsteter Gasanlage)
OT aus!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier kann ich mal nur wieder mit dem Kopf schütteln......
so einen Menschen sollte man einfach den Führerschein nehmen.....:D
wo ist das Problem wo anders zu parken.....und dann so etwas hier im Forum zu schreiben....nee nee.
Wenn du dann die Parksituation vor Ort kennst, können wir uns ja nochmal unterhalten bevor du hier sonnigen Quark von dir gibst..
Dir sollte schon bewusst sein das deine Autoversicherung im Schadensfall nichts zahlt bzw. Regress bei Dir nimmt.....
Welcher Schaden entsteht denn?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Danke der Nachfrage......ich schlafe immer sehr gut Logi......;)

Es gibt unter den Versicherern ein Regressverzichtsabkommen( Gebäude-KFZ Versicherung und anderen Sparten), dieses greift aber nicht bei Vorsatz......
Wenn jemand mit einen Gasfahrzeug trotz Verbotsschild in einer Tiefgarage parkt, dann ist das nicht mehr grobe Fahrlässigkeit sondern Vorsatz.....
Ne, weil kein Vorsatz zum Schaden besteht, sondern zum ggf. Hausfriedensbruch, weil das die Konsequenz aus dem Gasverbot sein.
das bedeutet die Gebäudeversicherung stellt Ansprüche an die KFZ Versicherung und diese holt sich das Geld beim Versicherungsnehmer wieder.....
Da wird erstmal spannend, ob die Gebäudeversicherung überhaupt den Schaden beziffern könnte, der mehr entstanden ist. Ist aber alles ziemlich viel Hypothese für ziemlich wenig juristisches Verständnis im Zivilrecht.
ich habe so einen Fall schon gehabt in meiner Kundschaft......naja bei fast 35 Jahren im Versicherungsaußendienst erlebt man einiges.....:)

LG Thomas
 
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