Eco G in Garage im Keller parken

DARF MAN MIT EINEM GASFAHRZEUG / AUTOGAS FAHRZEUG IN DIE TIEFGARAGE?
Mit „gasgetriebenen Fahrzeugen“ – egal ob Autogas oder Erdgas darf man nicht in die Tiefgarage...

Diese Behauptung stimmt nicht und ist ein Autogas Irrtum. Mit einem gasgetriebenen Fahrzeug in die Tiefgarage zu fahren ist längst erlaubt.

Die entsprechenden Garagenverordnungen der Bundesländer wurden bereits ab Mitte der 90-er Jahre des vorigen Jahrhunderts entsprechend geändert. Schon damals hatte sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Betrieb von Gasautos sogar sicherer ist, als der von Autos, die mit Benzin betrieben werden. Schließlich ist der unter Druck stehende Gastank ein geschlossenes System, während ein Benzintank relativ offen ist.

Als Relikt aus alten Tagen findet sich allerdings noch an mancher Tiefgarage ein Verbotsschild, das einfach nur vergessen wurde oder aus Unkenntnis noch immer dort hängt. Es ist aber erst einmal wie jedes andere Verkehrsschild verbindlich. Doch ein kurzer Hinweis an den Betreiber mit Verweis auf die geänderte Verordnung dürfte meist helfen die Erlaubnis zu bekommen mit seinem Gasfahrzeug in die Tiefgarage zu fahren – er will ja Kunden gewinnen und nicht vergraulen.

Ich finde der Hinweis das ein Verkehrszeichen zu beachten ist egal ob es jetzt erlaubt ist oder nicht als wichtig denn das gilt auch erstmal für die Hausordnung. Wenn es dort drin steht muß man es erstmal beachten und es mit der Verwaltung klären um diesen Passus aus der Hausordnung zu löschen. Eigenständiges handeln kann auch nach hinten los gehen.
Wer ein Einfamilienhaus Haus hat mit Tiefgarage/Garage im Keller kann eh machen was er will soweit die Garage auch im Grundbuch eingetragen ist damit sie auch versichert ist oder zu mindestens bei der Versicherung gemeldet sein.
 
Also teilweise ist das echt eine Korinthen*piep*serei...
Wenn jemand Hausrecht besitzt, dann kann er bestimmen, was hingestellt wird, logisch. Wenn jemand nur rote Autos in der Tiefgarage parken lässt, dann lässt er halt nur rote Autos dort parken. Früher wurde es akzeptiert, heutzutage rennt man mit dem Banner der Gleichberechtigung für alle auf die Straße, weil man ein blaues Auto fährt, dafür nicht diskriminiert werden will und sich ein Recht auf die Einfahrt erstreiten will.

Um das Hausrecht geht es aber gar nicht, sondern um die eigenen Bedenken, und da sollte man mal ehrlich zu sich selbst sein:
Lasse ich alle 2 Jahre meine gesamten elektrischen Leitungen im Haus prüfen? Oder alle 2 Jahre meine Wasserleitungen?
Die wenigsten, wenn sie nicht gerade an einer Angststörung leiden, werden dies mit Ja beantworten und leben trotzdem noch.
Der Gastank, der unter dem Jogger sitzt wird jedoch jedes Jahr sichtgeprüft, bzw. spätestens beim TÜV angeschaut. Es ist also eins der best überprüften Dinge, die man dann quasi in der Garage zu stehen hat und somit ist das Risiko minimiert.
Sorgen würde ich mir da eher machen, wenn es eine 15 Jahre alte Bastelbude ist, in der jemand fragwürdig "fachmännisch" etwas nachgerüstet hat.
 
Ich parke Wochentags immer in einer Kellergarage.
Kein Problem. Weder Gasgeruch, noch ein schlechtes Gefühl sind zu bemerken. Der Arbeitgeber hat das ausdrücklich erlaubt.
Inzwischen (seit wenigen Wochen) dürfen sogar E-Autos rein ;) und geladen werden.
 
Wir hatten selber einen Wagen mit Autogasanlage die etwas größer ist als die bei Dacia verbauten unsere hatte 90L und saß in der Reserveradmulde und hat sogar einen Heckaufprall überlebt. Die Dinger sind schon sehr sicher. Achso die Anlage ist 15jahre alt geworden und wurde immer vernünftig geprüft( abschnüffeln) und gewartet (filterwechsel).
 
DARF MAN MIT EINEM GASFAHRZEUG / AUTOGAS FAHRZEUG IN DIE TIEFGARAGE?
Mit „gasgetriebenen Fahrzeugen“ – egal ob Autogas oder Erdgas darf man nicht in die Tiefgarage...

Diese Behauptung stimmt nicht und ist ein Autogas Irrtum. Mit einem gasgetriebenen Fahrzeug in die Tiefgarage zu fahren ist längst erlaubt.

Die entsprechenden Garagenverordnungen der Bundesländer wurden bereits ab Mitte der 90-er Jahre des vorigen Jahrhunderts entsprechend geändert. Schon damals hatte sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Betrieb von Gasautos sogar sicherer ist, als der von Autos, die mit Benzin betrieben werden. Schließlich ist der unter Druck stehende Gastank ein geschlossenes System, während ein Benzintank relativ offen ist.

Als Relikt aus alten Tagen findet sich allerdings noch an mancher Tiefgarage ein Verbotsschild, das einfach nur vergessen wurde oder aus Unkenntnis noch immer dort hängt. Es ist aber erst einmal wie jedes andere Verkehrsschild verbindlich. Doch ein kurzer Hinweis an den Betreiber mit Verweis auf die geänderte Verordnung dürfte meist helfen die Erlaubnis zu bekommen mit seinem Gasfahrzeug in die Tiefgarage zu fahren – er will ja Kunden gewinnen und nicht vergraulen.

Ich finde der Hinweis das ein Verkehrszeichen zu beachten ist egal ob es jetzt erlaubt ist oder nicht als wichtig denn das gilt auch erstmal für die Hausordnung. Wenn es dort drin steht muß man es erstmal beachten und es mit der Verwaltung klären um diesen Passus aus der Hausordnung zu löschen. Eigenständiges handeln kann auch nach hinten los gehen.
Wer ein Einfamilienhaus Haus hat mit Tiefgarage/Garage im Keller kann eh machen was er will soweit die Garage auch im Grundbuch eingetragen ist damit sie auch versichert ist oder zu mindestens bei der Versicherung gemeldet sein.
So ein blödsin mach dich mal sachkundig
Dann schreib
 
Dem Ersteller ging es darum das er in seinen Keller eine Garage hat und nun ein LPG Fahrzeug und er wissen wollte wie gefährlich es sein könnte ein solches Fahrzeug dort stehen zuhaben. Und ehrlich gesagt kann ich ihn vollkommen verstehen. Hab früher bevor ich selber einen hatte auch allerlei Horror Geschichten gehört wegen LPG z.b. der Motor geht schneller kaputt oder der Tank könnte explodieren usw.
 
Dem Ersteller ging es darum das er in seinen Keller eine Garage hat und nun ein LPG Fahrzeug und er wissen wollte wie gefährlich es sein könnte ein solches Fahrzeug dort stehen zuhaben. Und ehrlich gesagt kann ich ihn vollkommen verstehen. Hab früher bevor ich selber einen hatte auch allerlei Horror Geschichten gehört wegen LPG z.b. der Motor geht schneller kaputt oder der Tank könnte explodieren usw.
Wurde doch längst beantwortet....
"Abstellen von Fahrzeugen mit Autogas-Antrieb nur, wenn sichergestellt ist, daß austretendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann."
 
  • Danke
Reaktionen: DM_
"Abstellen von Fahrzeugen mit Autogas-Antrieb nur, wenn sichergestellt ist, daß austretendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann."
Ohne jetzt über irgendwelche rechtlichen Themen zu spekulieren, die ich nicht beurteilen kann:
Wenn die Garage einen Wasserablauf hat "fließt" das Gas in die Kanalisation ab, es ist deutlich schwerer als Luft, das ist eine physikalische Gewissheit, geht halt relativ langsam vonstatten.
Warum man einen solchen Defekt (Undichtigkeit) allerdings nicht schon lange vor dem Abstellen merken sollte erschließt sich mir nicht, das riecht ja schon recht deutlich.
 
Wenn die Garage einen Wasserablauf hat "fließt" das Gas in die Kanalisation ab, es ist deutlich schwerer als Luft, das ist eine physikalische Gewissheit, geht halt relativ langsam vonstatten.
Das widerspreche ich dann mal. Jeder Abfluss hat einen Siphon. Der ist durch das darin stehende Wasser gasdicht.

Aber egal. Ich halte die Empfehlung von @sandero3 für zwar sicher, aber überzogen. Die Systeme sind sicher und da tritt nichts aus. Eher explodiert ein E-Bike in der Garage, als dass am KFZ Gas austritt. (Meine Meinung)
 
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