DARF MAN MIT EINEM GASFAHRZEUG / AUTOGAS FAHRZEUG IN DIE TIEFGARAGE?
Mit „gasgetriebenen Fahrzeugen“ – egal ob Autogas oder Erdgas darf man nicht in die Tiefgarage...
Diese Behauptung stimmt nicht und ist ein Autogas Irrtum. Mit einem gasgetriebenen Fahrzeug in die Tiefgarage zu fahren ist längst erlaubt.
Die entsprechenden Garagenverordnungen der Bundesländer wurden bereits ab Mitte der 90-er Jahre des vorigen Jahrhunderts entsprechend geändert. Schon damals hatte sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Betrieb von Gasautos sogar sicherer ist, als der von Autos, die mit Benzin betrieben werden. Schließlich ist der unter Druck stehende Gastank ein geschlossenes System, während ein Benzintank relativ offen ist.
Als Relikt aus alten Tagen findet sich allerdings noch an mancher Tiefgarage ein Verbotsschild, das einfach nur vergessen wurde oder aus Unkenntnis noch immer dort hängt. Es ist aber erst einmal wie jedes andere Verkehrsschild verbindlich. Doch ein kurzer Hinweis an den Betreiber mit Verweis auf die geänderte Verordnung dürfte meist helfen die Erlaubnis zu bekommen mit seinem Gasfahrzeug in die Tiefgarage zu fahren – er will ja Kunden gewinnen und nicht vergraulen.
Ich finde der Hinweis das ein Verkehrszeichen zu beachten ist egal ob es jetzt erlaubt ist oder nicht als wichtig denn das gilt auch erstmal für die Hausordnung. Wenn es dort drin steht muß man es erstmal beachten und es mit der Verwaltung klären um diesen Passus aus der Hausordnung zu löschen. Eigenständiges handeln kann auch nach hinten los gehen.
Wer ein Einfamilienhaus Haus hat mit Tiefgarage/Garage im Keller kann eh machen was er will soweit die Garage auch im Grundbuch eingetragen ist damit sie auch versichert ist oder zu mindestens bei der Versicherung gemeldet sein.
Mit „gasgetriebenen Fahrzeugen“ – egal ob Autogas oder Erdgas darf man nicht in die Tiefgarage...
Diese Behauptung stimmt nicht und ist ein Autogas Irrtum. Mit einem gasgetriebenen Fahrzeug in die Tiefgarage zu fahren ist längst erlaubt.
Die entsprechenden Garagenverordnungen der Bundesländer wurden bereits ab Mitte der 90-er Jahre des vorigen Jahrhunderts entsprechend geändert. Schon damals hatte sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Betrieb von Gasautos sogar sicherer ist, als der von Autos, die mit Benzin betrieben werden. Schließlich ist der unter Druck stehende Gastank ein geschlossenes System, während ein Benzintank relativ offen ist.
Als Relikt aus alten Tagen findet sich allerdings noch an mancher Tiefgarage ein Verbotsschild, das einfach nur vergessen wurde oder aus Unkenntnis noch immer dort hängt. Es ist aber erst einmal wie jedes andere Verkehrsschild verbindlich. Doch ein kurzer Hinweis an den Betreiber mit Verweis auf die geänderte Verordnung dürfte meist helfen die Erlaubnis zu bekommen mit seinem Gasfahrzeug in die Tiefgarage zu fahren – er will ja Kunden gewinnen und nicht vergraulen.
Ich finde der Hinweis das ein Verkehrszeichen zu beachten ist egal ob es jetzt erlaubt ist oder nicht als wichtig denn das gilt auch erstmal für die Hausordnung. Wenn es dort drin steht muß man es erstmal beachten und es mit der Verwaltung klären um diesen Passus aus der Hausordnung zu löschen. Eigenständiges handeln kann auch nach hinten los gehen.
Wer ein Einfamilienhaus Haus hat mit Tiefgarage/Garage im Keller kann eh machen was er will soweit die Garage auch im Grundbuch eingetragen ist damit sie auch versichert ist oder zu mindestens bei der Versicherung gemeldet sein.