Decoybird
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- NISSAN Qashqai 1,2 Acenta CVT-Automatik Connect
- Baujahr
- 2015
Nur mal so als Lektüre ohne Kommentar!!!
III. Begriff des Winterreifens
Die alte Regelung enthielt in § 2 Abs. 3a StVO a.F. keine Definition des Begriffs des Winterreifens (vgl. dazu Burhoff VRR 2006, 168; ders. VA 2006, 88; Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., 2009, § 2 StVO Rn. 72a). Eine entsprechende konkrete Regelung enthält aber auch die Neufassung der Vorschrift nicht. In der Literatur wird allerdings vertreten, dass in § 36 Abs. 1 S. 3 StVZO eine Legaldefinition des Begriffs enthalten ist (vgl. Schubert DAR 2006, 116 zur alten Regelung).
§ 2 Abs. 3a StVO verweist wegen der erforderlichen Beschaffenheit der verwendeten Reifen nur auf den Anhang II 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG. Aber auch dort ist aber nicht definiert, was unter einem „Winterreifen“ zu verstehen ist, sondern lediglich beschrieben, was sog. „M+S Reifen“ sind. Nach derzeitigem EU-Recht gilt:
„M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzenden Schnee bessere Fahrleistungen gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Laufflächen der M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“
Auf der Grundlage können als „Winterreifen“ i.S. der Neuregelung angesehen/benutzt werden:
M+S-Reifen, die als solche verkauft und mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet sind,
Reifen, die das sog. Bergpitkogramm mit Schneeflocke aufweisen (vgl. das Schubert DAR 2006, 112),
Ganzjahresreifen, die den Eigenschaften der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen und mit einem M+S-Symbol versehen sind (vgl. BR-Drucks. 699/10, S. 5).
Tipp/Hinweis
In der BR-Drucks. 699/10, S. 5 heißt es ausdrücklich: „… als Winterreifen .. verkauft“ werden. Das bedeutet, dass auch Reifen genutzt werden können, die zwar als M+S-Reifen gekennzeichnet sind, aber dennoch keine ausreichende Wintertauglichkeit aufweisen (s. auch BurhofF/Egggert VA 2011, 25 f.; Deutscher VRR 2011, ). Dabei kann es sich z.B. auch Ostasien stammende Importe handeln.
III. Begriff des Winterreifens
Die alte Regelung enthielt in § 2 Abs. 3a StVO a.F. keine Definition des Begriffs des Winterreifens (vgl. dazu Burhoff VRR 2006, 168; ders. VA 2006, 88; Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., 2009, § 2 StVO Rn. 72a). Eine entsprechende konkrete Regelung enthält aber auch die Neufassung der Vorschrift nicht. In der Literatur wird allerdings vertreten, dass in § 36 Abs. 1 S. 3 StVZO eine Legaldefinition des Begriffs enthalten ist (vgl. Schubert DAR 2006, 116 zur alten Regelung).
§ 2 Abs. 3a StVO verweist wegen der erforderlichen Beschaffenheit der verwendeten Reifen nur auf den Anhang II 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG. Aber auch dort ist aber nicht definiert, was unter einem „Winterreifen“ zu verstehen ist, sondern lediglich beschrieben, was sog. „M+S Reifen“ sind. Nach derzeitigem EU-Recht gilt:
„M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzenden Schnee bessere Fahrleistungen gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Laufflächen der M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“
Auf der Grundlage können als „Winterreifen“ i.S. der Neuregelung angesehen/benutzt werden:
M+S-Reifen, die als solche verkauft und mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet sind,
Reifen, die das sog. Bergpitkogramm mit Schneeflocke aufweisen (vgl. das Schubert DAR 2006, 112),
Ganzjahresreifen, die den Eigenschaften der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen und mit einem M+S-Symbol versehen sind (vgl. BR-Drucks. 699/10, S. 5).
Tipp/Hinweis
In der BR-Drucks. 699/10, S. 5 heißt es ausdrücklich: „… als Winterreifen .. verkauft“ werden. Das bedeutet, dass auch Reifen genutzt werden können, die zwar als M+S-Reifen gekennzeichnet sind, aber dennoch keine ausreichende Wintertauglichkeit aufweisen (s. auch BurhofF/Egggert VA 2011, 25 f.; Deutscher VRR 2011, ). Dabei kann es sich z.B. auch Ostasien stammende Importe handeln.