Klaus Tirol
Mitglied
- Fahrzeug
- Dacia Dokker blue dci 95
- Baujahr
- 2020
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Im Wartungsprogramm, welches @HensUp! nun von seinem Händler schriftlich angefordert hat, steht auf den Tag genau der Garantiebeginn für die Fahrgestellnummer, für die es ausgedruckt wurde. Das ist der gleiche Datensatz, der da zum Ausdruck dient, auf den auch die My Renault-App zugreift, nur eben halt mit Stempel und Unterschrift des Händlers, der das Fahrzeug übergeben hat - und damit nicht mehr nachträglich änderbar. Wie das bei Vertragsdokumenten üblich ist.Bei myRenault steht sogar genau das Monat für de Service.
Ist vielleicht keine Übergabeinspektion gemacht worden oder bei der Eingabe der Daten ein Tippfehler?Ich hab hier mal ne Frage, habe mich mit meinem (Dezember) 2020er Lodgy gerade bei Myrenault angemeldet und den KM Stand 622 Km angegeben.
Jetzt steht da, daß ich im Januar 2021 folgenes im Autohaus machen lassen sollte :
JAN, 2021
Geplante Wartung
Wie kann das sein, bei einem Neufahrzeug ? Den Lodgy hat das System anhand der FGN erkannt.
- Austausch des Ölfilters
- Austausch des Luftfilters
- Austausch des Zahnriemens der Motorsteuerung und der Rollen
- Austausch der Aggregate-Rillenriemen und Rollen
- Austausch der Kühlflüssigkeit
- Austausch des Kraftstofffilters
- Austausch der Bremsflüssigkeit
- Austausch des Motoröls
- Kontrolle und Entstauben der Trommelbremsbeläge
- Dacia B-Service
Nein, das kann nicht sein. Ist ein Fehler im System.Geplante Wartung
Wie kann das sein, bei einem Neufahrzeug ? Den Lodgy hat das System anhand der FGN erkannt.
- Austausch des Ölfilters
- Austausch des Luftfilters
- Austausch des Zahnriemens der Motorsteuerung und der Rollen
- Austausch der Aggregate-Rillenriemen und Rollen
- Austausch der Kühlflüssigkeit
- Austausch des Kraftstofffilters
- Austausch der Bremsflüssigkeit
- Austausch des Motoröls
- Kontrolle und Entstauben der Trommelbremsbeläge
- Dacia B-Service
Das fängt schon damit an, dass es eine 2-jährige EU Garantie nicht gibt sondern nur eine 2-jährige gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung des VERKÄUFERS. Auch ist sicherlich nicht der Grenzübertritt für die Garantie entscheidend, sondern der Eintrag des Garantiebeginns in das System. Das sollte eigentlich der Tag der Erstzulassung sein, kann bei EU Fahrzeugen aber abweichen. Und schliesslich kann man natürlich auch für EU Fahrzeuge innerhalb des ersten Jahres nach Garantiebeginn eine Garantieverlängerung abschliessen. Zumindest kenne ich das so. Da wäre also morgen noch Zeit zu. Allerdings nützt das nichts, wenn die vorgeschriebene Wartung dann nicht morgen noch durchgeführt wurde. Meines Erachtens nach ist das aber das Verschulden des Verkäufers, der darauf hätte hinweisen müssen.Zu dem Thema ein aktueller Beitrag von mir....
Seit ca. einer Woche bin auch ich stolzer Besitzer eines Dusters II. Es ist ein weißes EU-Fahrzeug mit Tageszulassung im Dezember 2020. Soweit so gut.
Nach der Registrierung auf MyRenault stellte ich nun vor kurzem fest, dass die erste Wartung im Februar 2021 für das Fahrzeug fällig ist. Die Rückfrage bei dem Händler, bei dem ich das Fahrzeug erworben habe ergab die Auskunft, dass dieser sich ziemlich wundert, und er bei einem Renault Händler nachfragt.
Die Antwort am nächsten Tag (gestern Abend...): Ja, der Service sollte sicherheitshalber gemacht werden, ich soll am Besten zu einem Renault Händler direkt. Wenn er den Service macht, verliere ich die Herstellergarantie, da er kein Renault Händler ist, ich würde nur die EU-Neuwagengarantie von 2 Jahren ab Erstzulassung behalten.
Heute, am Samstag und letzten Werktag des Monats habe ich die Fahrt zu einem Renault - Händler in der nächst größeren Stadt angetreten. Ich habe dem Händler meine Situation geschildert, den Fahrzeugschein vorgelegt und ihm gesagt, dass es mir auf 200 € nicht ankommt, ich sicherheitshalber den Service machen lassen würde, um die Herstellergarantie nicht zu verlieren. Das Fahrzeug hat aktuell 850 km auf dem Tacho. Daraufhin bekam ich die Auskunft, dass der 1. Service, der in der App angezeigt wird, keinen Sinn mehr macht, da das Fahrzeug sowieso 1 Jahr alt ist und somit die ursprünglich 3-jährige Herstellergarantie für mein Fahrzeug nur noch 2 Jahre andauert. Bei dem Fahrzeug handele es sich um ein Exportmodell nach Frankreich, es hätte am 29.02.2020 die Grenze nach Frankreich überschritten, somit würde ab dem Tag die Herstellergarantie laufen. Ich habe davon unabhängig aber ja immer noch die 2-jährige Neuwagengarantie nach EU-Recht.
Auf meine Frage, ob ich denn nun eine Garantieverlängerung erwerben könne, erklärte mir der Renault Händler, dass dies bei solchen EU-Neufahrzeugen von Dacia nicht gemacht wird und ich auch nicht auf Kulanz hoffen könnte. Ehrlich, ich bin gerade etwas sauer. Scheinbar wollen Renault - Händler nur Neuwagen verkaufen und nicht an Kunden Geld verdienen, die ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen?
Den ersten Service noch im Februar durchführen zu lassen schaffe ich nun nicht mehr. Ich habe nun über die Homepage von Dacia eine Anfrage gestellt, wie sich das nun konkret bei dem von mir erworbenen Fahrzeug verhält. Ob ich eine Anschlußgarantie noch nachträglich innerhalb der ersten 12 Monate nach dem im Fahrzeugschein angegebenen Tag der Erstzulassung erwerben kann, wie es auf der deutschen Homepage von Dacia beworben wird oder ob ich den Anspruch auf eine Herstellergarantie schon in der ersten Woche nach dem Erwerb des Fahrzeuges verwirkt habe.
Grüße...
Die Auskunft ist ziemlich sinnfrei. Wenn Du jetzt nicht die erste Inspektion machst, hast Du keine Garantie mehr. Wie hier schon so oft geschrieben, bei EU-Fahrzeugen beginnt die Garantie mit Auslieferung vom Werk an den Zwischenhändler.Zu dem Thema ein aktueller Beitrag von mir....
Seit ca. einer Woche bin auch ich stolzer Besitzer eines Dusters II. Es ist ein weißes EU-Fahrzeug mit Tageszulassung im Dezember 2020. Soweit so gut.
Daraufhin bekam ich die Auskunft, dass der 1. Service, der in der App angezeigt wird, keinen Sinn mehr macht, da das Fahrzeug sowieso 1 Jahr alt ist und somit die ursprünglich 3-jährige Herstellergarantie für mein Fahrzeug nur noch 2 Jahre andauert. Bei dem Fahrzeug handele es sich um ein Exportmodell nach Frankreich, es hätte am 29.02.2020 die Grenze nach Frankreich überschritten, somit würde ab dem Tag die Herstellergarantie laufen
Das fängt schon damit an, dass es eine 2-jährige EU Garantie nicht gibt sondern nur eine 2-jährige gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung des VERKÄUFERS.
Verschulden des Verkäufers, der darauf hätte hinweisen müssen.