Hau, ich habe Recht gesprochen! [DashCam-Nutzung]

g

Dem Taxiunternehmer wurde mangels geistiger Reife und der Tatsache, dass er psychisch nicht dazu geeignet ist, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen, dauerhaft die Fahrerlaubnis entzogen.
Fazit:
Fahrerlaubnis weg, Personenbeförderungsschein weg, Taxilizenz weg, 37 Taxifahrzeuge verkauft und alle Fahrer arbeitslos... eine Runde Mitleid... ooooooooh!


Und?Stolz aufs erreichte?:blink:

Manchmal hat man in D den Eindruck,das BEIDEN Seiten einige Charaktereigenschaften abhanden gekommen sind und sich die Menscheit seit Ära der 30 Silberlinge nicht wirklich nennenswert weiterentwickelt hat.
Einst für Geld..heute fürs Ego.

Geistige Reife bedeutet m.M.n.nicht nur sich an Regeln zu halten, sondern sich als Gegenseite nicht auch noch über jeden Rotz zu
echauffieren oder den selbsternannten Rächer und Gralshüter der StVO zu mimen.

Aber zugegeben,ich weiss mit meiner Freizeit auch besseres anzufangen,als jeden mir im Straßenverkehr bedrohlich erscheinenden Deppen,Prozess-
hanselartig vor den Kadi zu zerren.

Auch 'ne Art von Gelassenheit..

Verlangt übr.auch mein Brötchengeber von mir..den alltägl. Wahnsinn souverän,locker und gelassen hinzunehmen und dessen Überwachung und Ahnung Leuten zu überlassen,welche dazu den legitimierten Auftrag besitzen.

Als Pseudoerzieherischer Anzeigenheld,würde man nicht einmal die Probezeit überleben,
geschweige 30 Berufsjahre.
 
Bin seit über 30 Jahren als Berufskraftfahrer unterwegs, und habe mit Sicherheit schon mehrere millionen km dabei zurückgelegt, und auch so manches erlebt. Aber das ein Unternehmer seine Existenz verliert weil er einen anderen mit der lichthupe bedrängt hat??? und das nur durch die aufnahme einer dashcam "belegt"? Da müssen noch andere zeugenaussagen gewesen sein, oder/und derjenige muß bei Gericht wie ein Berseker gewütet haben!
 
Wenn dem so ist, dann passt ein selbsternannter Ordnungshüter mit einer Dashcam in der Heckscheibe dort bestens hin!

"Ordnungshüter" wäre übertrieben... nur ein besorgter Bürger, der auf gewisse Missstände hinweist und das macht, was eigentlich jeder andere Bürger auch machen müsste: Straftaten anzeigen... und wer Straftaten nicht zur Anzeige bringt, duldet die begangene Straftat und begünstigt damit die Straftäter.

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Bin seit über 30 Jahren als Berufskraftfahrer unterwegs, und habe mit Sicherheit schon mehrere millionen km dabei zurückgelegt, und auch so manches erlebt. Aber das ein Unternehmer seine Existenz verliert weil er einen anderen mit der lichthupe bedrängt hat??? und das nur durch die aufnahme einer dashcam "belegt"? Da müssen noch andere zeugenaussagen gewesen sein, oder/und derjenige muß bei Gericht wie ein Berseker gewütet haben!

Er hat die Fahrerlaubnis nicht verloren, weil er mich mit der Lichthupe genötigt hat, sondern weil er vor Gericht geäußert hat, ein Verkehrsteilnehmer, der sich korrekt nach StVO verhält, würde für ihn eine Verkehrsbehinderung darstellen.
Hätte er DAS nicht gesagt, dann hätte er vielleicht für sechs oder acht Monate den Führerschein abgeben müssen, hätte aber die Fahrerlaubnis behalten und wäre mit drei bis vier Monatsumsätzen Geldstrafe davon gekommen, hätte aber vielleicht seine Taxikonzession ebenfalls behalten dürfen

"Was ist Recht? Recht ist die Sammlung von Gesetzen, Verordnungen und anderen Texten, die ein friedliches Miteinander regeln sollen. Wer sich über geltendes Recht hinweg setzt, zeigt keinen Willen, mit anderen Menschen friedlich zusammen leben zu wollen."
(Christian Solmecke, Rechtsanwalt)
 
Zuletzt bearbeitet:
„Anwalts Liebling“

Nun, Anwalts Liebling kennen wir alle.

Und nun?

Da bekommt der Werbe-Slogan:

„Anwalts Liebling“

ja eine ganz neue Bedeutung!

#

Auch von Seiten der - endlich 'erwischten' broffenden 'Tätern'.

- :wub: -
.
 
@Komtur
Amtsgericht sagtest du?
Wir wissen beide,wie dürftig und desöfteren auch überhastet(der nächste Fall bitte da Zeitdruck und Überlastung) da nicht selten geurteilt wird.

Die Sache hätte mit einem durchschnittlich talentierten Verkehrsrechtler,ein wenig mehr schweigen und selbst Zweitinstanzlich auch durchaus anders ausgehen können.

Ok,hätte,hätte Fahrradkette..
Aber du sagst es ja selbst,das die Dashcam nicht das eigentliche und letztendliche K.O.bedeutete.

Womit wir aber wieder beim eigentlichen Problem wären..

@all

Wieso werden bei der Zulässgkeit von Aufnahmen,Löschung von Nebenkram,.Beweissicherung etc. faktisch zweierlei Maßstäbe angelegt?

Wieso lässt der Gesetzgeber diese Grauzonenregelung überhaupt zu?

Es ist und bleibt Wischiwaschi

Wer hier mal sachlich die Anforderungen im privaten Bereich,speziell die des Dashcam Gedöns,mit denen von offiziell dafür beaufragten Institutionen vergleicht,wird feststellen das für letztere praktisch strengere Datenschutz-wie auch Beweissicherungsanforderungen gelten.

Nahezu jeder Streifenwagen in D,verfügt über eine Frontcam am Innenspiegel,diese ist jedoch selbst bei offensichtlichen Temposündern nicht einsetzbar,wenn best.Kriterien nicht erfüllt werden können.

Könnte man besser eine Blumenwiese filmen..hätte zumindest was verwertbar
entspannendes

Nicht Anlassbezogene Dauerschleife?

Man wird sich hüten.
Zu Recht!

Multanova Radaranlage einen Tick falsch ausgerichtet,Laser auf den falschen Bezugpunkt ausgerichtet?PTBA Betriebserlaubnis verletzt..Bild bzw.Anhalten( im Falle des Nachprüfens)für den Rundordner sprich Tonne.

Aufnahme und Auswertung Anlassbezogen,regelm.technische Überprüfung der Hardware,Konkrete und Beweissichere Parameter, Schulung im Umgang mit Technik aber auch Datenschutz.


So..und bei den privaten Dashcams haben wir hinsichtlich o.g.Aspekte genau NICHTS !

Wenn ich dem mal als anderes Beispiel,das Pilotprojekt Polizeilicher Bodycams mit dessen strikten Regeln(soll auf BEIDEN Seiten für Sicherheit sorgen) gegenüberstelle,fasst man sich nur noch an den Kopf.

Irgendwas läuft da Grundverkehrt ab!

Über Vorratsdatenspeicherung bei Telekommunikation, brach zu Recht eine öffentliche wie auch polit.Empörung aus,sahen Gerichte übr.genau so und schoben zu forscher und zu üppiger Sammelwut den richtigen Riegel vor.

Dashcams dagegen,unterliegen momentan quasi keiner Kontrolle.

DAS ist doch das eigentliche Problem.

Jaja,wer nichts zu verbergen hat.
Sorry,das ist Bullshit..

George Orwell würde sich im Grabe umdrehen,wenn er diesen Überwachungsumkehrtrend
(nämlich vom Privatbereich ausgehend) mitbekommen würde.

Der Staat setzt sich selbst vernünftige Regeln,während man eine private Minderheit unkontrolliert Räuber und Gendarm per TRASHcam spielen lässt.Irgendwie krank,lächerlich und arm zugleich.

Der Dashcamfangemeinde ist da zwar kein direkter Vorwurf zu machen(hier müssten Gesetzesorgane mit genau definierten Regeln ran) aber Grauzone bleibt Grauzone.

Ich für meinen Teil,würde mir für die Dashcamthematik folgendes wünschen..nein einfordern,käme auch Nutzern zugute,welche sich nicht gleich bei jedem unberechtigten Furz dann Behördlicherseits zum Kasper machen würden :

Grundabnahme der Einrichtung inkl.regelm.Prüfintervalle.

Befüllung des 0,3 Pils bis zum Eichstrich scheint in Deutschland aber anscheinend wichtiger zu sein?

Genaue Regeln zum Erfassungs-
bereich.

Löschpflicht für Beiwerk in Zeitrahmen X

Was ist überhaupt relevant?
Sich genötigt zu fühlen,heisst nämlich noch lange nicht, auch tatsächlich genötigt zu werden.

Deutlich sichtbare Kennzeichnung des Fahrzeugs..wieso muss(!) eigentlich jedes Videoüberwachte ÖPNV Fahrzeug als solches auch
gekennzeichnet sein,während
Sorry-Hinz und Kunz in ihrer Privatkutsche unreglementiert "24 Std.Deutschland" spielen dürfen?

Kurzer und kurioser Nachtrag mit Nachdenkansatz..vor ca.einem halben Jahr gabs quasi vor der Haustür einen 0815 Bagatellunfall mit Pillepallecharakter,ein wenig Blech und Kunststoffschaden.
Beteiligte bestanden aber wohl auf Polizeil.Aufnahme.

Keine Versicherung, hätte sich damit auf irgendein Rechtsgleis begeben..zahlen und gut.

Aber des Menschen Wille, ist ja bekanntlich sein Himmelreich.

Die Helfer bemerkten dann nur pikanterweise,das die zum Wagen gehörende Digicam zwecks anderer Bildauswertung noch auf der Wache ruhte(man war in Eile:laugh:) und sie bei einer offiziellen und damit Polizeieigenen Unfallaufnahme NICHT selbst auf angebotene Zweithardware(kam gerade heim,hatte das zufällig mitbekommen und wollte meine Digi von daheim ausleihen) zurückgreifen dürfen.Wäre Beweistechnisch nur als Sekundärlösung für und durch die Beteiligten(oder mich) gestattet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
"Ordnungshüter" wäre übertrieben... nur ein besorgter Bürger, der auf gewisse Missstände hinweist und das macht, was eigentlich jeder andere Bürger auch machen müsste: Straftaten anzeigen... und wer Straftaten nicht zur Anzeige bringt, duldet die begangene Straftat und begünstigt damit die Straftäter.
Nun ja, da gibt es sicherlich verschiedene Sichtweisen. Fakt ist, dass nach aktueller Rechtsprechung das permanente private Überwachen des öffentlichen Straßenverkehrs nicht zulässig ist (siehe z.B. VG Ansbach 4. Kammer, Urteil vom 12.08.2014, AN 4 K 13.01634). Das schließt nicht aus, dass Gerichte (Oder immer nur ein bestimmtes Gericht?) dieses Material bisher zugelassen hat. Könnte man das Verhalten des dauerhaften und nicht anlassbezogen Aufzeichnens des Straßenverkehrs nachweisen wäre damit recht schnell Schluss und wahrscheinlich nicht nur das.
 
Wenn die Dashcam ihren Zweck erfüllt, die Perversionen, die im täglichen Straßenverkehr stattfinden, einzudämmen, dann ist mir der ganze Datenschutz Hype auch egal. Ich könnte genauso gut per Hand, sämtliche Kennzeichen, samt Autotyp notieren und da habe ich ja auch einige "analoge" Daten.

Gleiches gilt fürs Fotografieren, denn wenn ich als Mensch nichts Böses im Schilde führe, dann stelle ich auch nichts mit Bildern an, auf denen fremde Personen sind.

Gäbe es nicht so viele A-löcher, wäre der Hype unbegründet!

Aber zum Selbstschutz, natürlich Dash Cam!!!
 
dann ist mir der ganze Datenschutz Hype auch egal.



Gäbe es nicht so viele A-löcher, wäre der Hype unbegründet!

Ich weiss nicht so recht,bei welcher Gruppe ich diese fatale "der Zweck heiligt die Mittel" Einstellung schlimmer finde.

Verkehrsrowdys und selbsternannte Regelwächter mit zweifelhafter Objektivbewaffnung ,sind mental anscheinend gar nicht so weit voneinander entfernt?
 
Ich weiss nicht so recht,bei welcher Gruppe ich diese fatale "der Zweck heiligt die Mittel" Einstellung schlimmer finde.

Verkehrsrowdys und selbsternannte Regelwächter mit zweifelhafter Objektivbewaffnung ,sind mental anscheinend gar nicht so weit voneinander entfernt?


Ich weiß nicht so recht, warum sich unbescholtene Bürger, um eine offensicht notwendig gewordenen Selbstschutz, dermaßen sorgen?!

Alle lieben den Datenschutz und klauen doch so viel Musik/Videos und andere Daten, aus dem internet?!

Fragt doch mal Musiker, was die davon halten?

Gleiches Recht für Alle, aber das Meiste und Beste, immer für mich?!

Ich habe keine Probleme mit Dash Cams und Kameras, solange die nicht meinen Geschlechtsakt filmen.

Gäbe es keine Kameras, gäbe es viel weniger Überführungen von Straftätern!

Auch das tragen von Kameras bei Polizeieinsätzen, wird immer wichtiger, einfach um Alle zu schützen.

Und,wie gesagt, gäbe es nicht so viele A-löcher............

Nachdem mir eines Tages am Fahrzeug, einfach so der Spiegel, der Fahrerseite, während der Fahrt, weggerammt wurde (der Verursacher hat sich aus dem Staub gemacht), fuhr ich eine ganze Weile mit Dash Cam und ich mache das gelegentlich, wenn sich Schwingungen im Universum, negativ auf dumme Menschen auswirken. Das Gleiche mache ich auf´m Mopped (Helmkamera), um schöne Landschaftsaufnahmen zu machen. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
@Komtur
Amtsgericht sagtest du?
Wir wissen beide,wie dürftig und desöfteren auch überhastet(der nächste Fall bitte da Zeitdruck und Überlastung) da nicht selten geurteilt wird.

Die Sache hätte mit einem durchschnittlich talentierten Verkehrsrechtler,ein wenig mehr schweigen und selbst Zweitinstanzlich auch durchaus anders ausgehen können.

Ok,hätte,hätte Fahrradkette..
Aber du sagst es ja selbst,das die Dashcam nicht das eigentliche und letztendliche K.O.bedeutete.

Womit wir aber wieder beim eigentlichen Problem wären..

@all

Wieso werden bei der Zulässgkeit von Aufnahmen,Löschung von Nebenkram,.Beweissicherung etc. faktisch zweierlei Maßstäbe angelegt?

Wieso lässt der Gesetzgeber diese Grauzonenregelung überhaupt zu?

Es ist und bleibt Wischiwaschi

Wer hier mal sachlich die Anforderungen im privaten Bereich,speziell die des Dashcam Gedöns,mit denen von offiziell dafür beaufragten Institutionen vergleicht,wird feststellen das für letztere praktisch strengere Datenschutz-wie auch Beweissicherungsanforderungen gelten.

Nahezu jeder Streifenwagen in D,verfügt über eine Frontcam am Innenspiegel,diese ist jedoch selbst bei offensichtlichen Temposündern nicht einsetzbar,wenn best.Kriterien nicht erfüllt werden können.

Könnte man besser eine Blumenwiese filmen..hätte zumindest was verwertbar
entspannendes

Nicht Anlassbezogene Dauerschleife?

Man wird sich hüten.
Zu Recht!

Multanova Radaranlage einen Tick falsch ausgerichtet,Laser auf den falschen Bezugpunkt ausgerichtet?PTBA Betriebserlaubnis verletzt..Bild bzw.Anhalten( im Falle des Nachprüfens)für den Rundordner sprich Tonne.

Aufnahme und Auswertung Anlassbezogen,regelm.technische Überprüfung der Hardware,Konkrete und Beweissichere Parameter, Schulung im Umgang mit Technik aber auch Datenschutz.


So..und bei den privaten Dashcams haben wir hinsichtlich o.g.Aspekte genau NICHTS !

Wenn ich dem mal als anderes Beispiel,das Pilotprojekt Polizeilicher Bodycams mit dessen strikten Regeln(soll auf BEIDEN Seiten für Sicherheit sorgen) gegenüberstelle,fasst man sich nur noch an den Kopf.

Irgendwas läuft da Grundverkehrt ab!

Über Vorratsdatenspeicherung bei Telekommunikation, brach zu Recht eine öffentliche wie auch polit.Empörung aus,sahen Gerichte übr.genau so und schoben zu forscher und zu üppiger Sammelwut den richtigen Riegel vor.

Dashcams dagegen,unterliegen momentan quasi keiner Kontrolle.

DAS ist doch das eigentliche Problem.

Jaja,wer nichts zu verbergen hat.
Sorry,das ist Bullshit..

George Orwell würde sich im Grabe umdrehen,wenn er diesen Überwachungsumkehrtrend
(nämlich vom Privatbereich ausgehend) mitbekommen würde.

Der Staat setzt sich selbst vernünftige Regeln,während man eine private Minderheit unkontrolliert Räuber und Gendarm per TRASHcam spielen lässt.Irgendwie krank,lächerlich und arm zugleich.

Der Dashcamfangemeinde ist da zwar kein direkter Vorwurf zu machen(hier müssten Gesetzesorgane mit genau definierten Regeln ran) aber Grauzone bleibt Grauzone.

Ich für meinen Teil,würde mir für die Dashcamthematik folgendes wünschen..nein einfordern,käme auch Nutzern zugute,welche sich nicht gleich bei jedem unberechtigten Furz dann Behördlicherseits zum Kasper machen würden :

Grundabnahme der Einrichtung inkl.regelm.Prüfintervalle.

Befüllung des 0,3 Pils bis zum Eichstrich scheint in Deutschland aber anscheinend wichtiger zu sein?

Genaue Regeln zum Erfassungs-
bereich.

Löschpflicht für Beiwerk in Zeitrahmen X

Was ist überhaupt relevant?
Sich genötigt zu fühlen,heisst nämlich noch lange nicht, auch tatsächlich genötigt zu werden.

Deutlich sichtbare Kennzeichnung des Fahrzeugs..wieso muss(!) eigentlich jedes Videoüberwachte ÖPNV Fahrzeug als solches auch
gekennzeichnet sein,während
Sorry-Hinz und Kunz in ihrer Privatkutsche unreglementiert "24 Std.Deutschland" spielen dürfen?

Kurzer und kurioser Nachtrag mit Nachdenkansatz..vor ca.einem halben Jahr gabs quasi vor der Haustür einen 0815 Bagatellunfall mit Pillepallecharakter,ein wenig Blech und Kunststoffschaden.
Beteiligte bestanden aber wohl auf Polizeil.Aufnahme.

Keine Versicherung, hätte sich damit auf irgendein Rechtsgleis begeben..zahlen und gut.

Aber des Menschen Wille, ist ja bekanntlich sein Himmelreich.

Die Helfer bemerkten dann nur pikanterweise,das die zum Wagen gehörende Digicam zwecks anderer Bildauswertung noch auf der Wache ruhte(man war in Eile:laugh:) und sie bei einer offiziellen und damit Polizeieigenen Unfallaufnahme NICHT selbst auf angebotene Zweithardware(kam gerade heim,hatte das zufällig mitbekommen und wollte meine Digi von daheim ausleihen) zurückgreifen dürfen.Wäre Beweistechnisch nur als Sekundärlösung für und durch die Beteiligten(oder mich) gestattet.
Was redest Du da für einen Unsinn?
Prüfungen für Dashcams usw.

Dann kannst Du auch gleich Digitalkameras und Smartphones verbieten. Mit denen kann man nämlich auch Filmen.
Urlaubsfotos und Videos sind dann natürlich auch nicht, es könnte ja eine fremde Person auf dem Bild sein.
(In einigen ausländischen Städten ist es tatsächlich mittlerweile verboten).

Es geht hierbei nicht darum, dass Leute in ihren Fahrzeugen bei irgendwelchen “privaten Handlungen“ gefilmt werden. Auch lässt sich mit einer Dashcam keine Geschwindigkeitsmessung vornehmen.
Es geht lediglich darum eine Beweismöglichkeit gegen irgendwelche Pistenrowdies zu haben.

Dass dieses Material nicht im Netz veröffentlicht werden darf versteht sich von selbst.
 
Es geht hierbei nicht darum, dass Leute in ihren Fahrzeugen bei irgendwelchen “privaten Handlungen“ gefilmt werden. .

Konkretisiere DAS mal! :D

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Verkehrsrowdys und selbsternannte Regelwächter mit zweifelhafter Objektivbewaffnung ,sind mental anscheinend gar nicht so weit voneinander entfernt?

Es ist auch immer schön, wenn man sich selbst zur Mitte zählen kann, löblich! :D
 
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