DerKomtur
Mitglied Silber
- Fahrzeug
- Dacia Sandero Stepway II TCe90 Start&Stop (90 PS)
- Baujahr
- 2015
Und du sorgst für noch mehr Formulare!
So muss es sein: deutsche Gründlichkeit ;-)
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Und du sorgst für noch mehr Formulare!
g
Dem Taxiunternehmer wurde mangels geistiger Reife und der Tatsache, dass er psychisch nicht dazu geeignet ist, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen, dauerhaft die Fahrerlaubnis entzogen.
Fazit:
Fahrerlaubnis weg, Personenbeförderungsschein weg, Taxilizenz weg, 37 Taxifahrzeuge verkauft und alle Fahrer arbeitslos... eine Runde Mitleid... ooooooooh!
Wenn dem so ist, dann passt ein selbsternannter Ordnungshüter mit einer Dashcam in der Heckscheibe dort bestens hin!Falls Du es noch nicht gemerkt haben solltest, auf Deutschlands Straßen GEHT es wie im Irrenhaus zu.
Touche' [emoji122]Wenn dem so ist, dann passt ein selbsternannter Ordnungshüter mit einer Dashcam in der Heckscheibe dort bestens hin!
Wenn dem so ist, dann passt ein selbsternannter Ordnungshüter mit einer Dashcam in der Heckscheibe dort bestens hin!
Bin seit über 30 Jahren als Berufskraftfahrer unterwegs, und habe mit Sicherheit schon mehrere millionen km dabei zurückgelegt, und auch so manches erlebt. Aber das ein Unternehmer seine Existenz verliert weil er einen anderen mit der lichthupe bedrängt hat??? und das nur durch die aufnahme einer dashcam "belegt"? Da müssen noch andere zeugenaussagen gewesen sein, oder/und derjenige muß bei Gericht wie ein Berseker gewütet haben!
Nun ja, da gibt es sicherlich verschiedene Sichtweisen. Fakt ist, dass nach aktueller Rechtsprechung das permanente private Überwachen des öffentlichen Straßenverkehrs nicht zulässig ist (siehe z.B. VG Ansbach 4. Kammer, Urteil vom 12.08.2014, AN 4 K 13.01634). Das schließt nicht aus, dass Gerichte (Oder immer nur ein bestimmtes Gericht?) dieses Material bisher zugelassen hat. Könnte man das Verhalten des dauerhaften und nicht anlassbezogen Aufzeichnens des Straßenverkehrs nachweisen wäre damit recht schnell Schluss und wahrscheinlich nicht nur das."Ordnungshüter" wäre übertrieben... nur ein besorgter Bürger, der auf gewisse Missstände hinweist und das macht, was eigentlich jeder andere Bürger auch machen müsste: Straftaten anzeigen... und wer Straftaten nicht zur Anzeige bringt, duldet die begangene Straftat und begünstigt damit die Straftäter.
dann ist mir der ganze Datenschutz Hype auch egal.
Gäbe es nicht so viele A-löcher, wäre der Hype unbegründet!
Ich weiss nicht so recht,bei welcher Gruppe ich diese fatale "der Zweck heiligt die Mittel" Einstellung schlimmer finde.
Verkehrsrowdys und selbsternannte Regelwächter mit zweifelhafter Objektivbewaffnung ,sind mental anscheinend gar nicht so weit voneinander entfernt?
Was redest Du da für einen Unsinn?@Komtur
Amtsgericht sagtest du?
Wir wissen beide,wie dürftig und desöfteren auch überhastet(der nächste Fall bitte da Zeitdruck und Überlastung) da nicht selten geurteilt wird.
Die Sache hätte mit einem durchschnittlich talentierten Verkehrsrechtler,ein wenig mehr schweigen und selbst Zweitinstanzlich auch durchaus anders ausgehen können.
Ok,hätte,hätte Fahrradkette..
Aber du sagst es ja selbst,das die Dashcam nicht das eigentliche und letztendliche K.O.bedeutete.
Womit wir aber wieder beim eigentlichen Problem wären..
@all
Wieso werden bei der Zulässgkeit von Aufnahmen,Löschung von Nebenkram,.Beweissicherung etc. faktisch zweierlei Maßstäbe angelegt?
Wieso lässt der Gesetzgeber diese Grauzonenregelung überhaupt zu?
Es ist und bleibt Wischiwaschi
Wer hier mal sachlich die Anforderungen im privaten Bereich,speziell die des Dashcam Gedöns,mit denen von offiziell dafür beaufragten Institutionen vergleicht,wird feststellen das für letztere praktisch strengere Datenschutz-wie auch Beweissicherungsanforderungen gelten.
Nahezu jeder Streifenwagen in D,verfügt über eine Frontcam am Innenspiegel,diese ist jedoch selbst bei offensichtlichen Temposündern nicht einsetzbar,wenn best.Kriterien nicht erfüllt werden können.
Könnte man besser eine Blumenwiese filmen..hätte zumindest was verwertbar
entspannendes
Nicht Anlassbezogene Dauerschleife?
Man wird sich hüten.
Zu Recht!
Multanova Radaranlage einen Tick falsch ausgerichtet,Laser auf den falschen Bezugpunkt ausgerichtet?PTBA Betriebserlaubnis verletzt..Bild bzw.Anhalten( im Falle des Nachprüfens)für den Rundordner sprich Tonne.
Aufnahme und Auswertung Anlassbezogen,regelm.technische Überprüfung der Hardware,Konkrete und Beweissichere Parameter, Schulung im Umgang mit Technik aber auch Datenschutz.
So..und bei den privaten Dashcams haben wir hinsichtlich o.g.Aspekte genau NICHTS !
Wenn ich dem mal als anderes Beispiel,das Pilotprojekt Polizeilicher Bodycams mit dessen strikten Regeln(soll auf BEIDEN Seiten für Sicherheit sorgen) gegenüberstelle,fasst man sich nur noch an den Kopf.
Irgendwas läuft da Grundverkehrt ab!
Über Vorratsdatenspeicherung bei Telekommunikation, brach zu Recht eine öffentliche wie auch polit.Empörung aus,sahen Gerichte übr.genau so und schoben zu forscher und zu üppiger Sammelwut den richtigen Riegel vor.
Dashcams dagegen,unterliegen momentan quasi keiner Kontrolle.
DAS ist doch das eigentliche Problem.
Jaja,wer nichts zu verbergen hat.
Sorry,das ist Bullshit..
George Orwell würde sich im Grabe umdrehen,wenn er diesen Überwachungsumkehrtrend
(nämlich vom Privatbereich ausgehend) mitbekommen würde.
Der Staat setzt sich selbst vernünftige Regeln,während man eine private Minderheit unkontrolliert Räuber und Gendarm per TRASHcam spielen lässt.Irgendwie krank,lächerlich und arm zugleich.
Der Dashcamfangemeinde ist da zwar kein direkter Vorwurf zu machen(hier müssten Gesetzesorgane mit genau definierten Regeln ran) aber Grauzone bleibt Grauzone.
Ich für meinen Teil,würde mir für die Dashcamthematik folgendes wünschen..nein einfordern,käme auch Nutzern zugute,welche sich nicht gleich bei jedem unberechtigten Furz dann Behördlicherseits zum Kasper machen würden :
Grundabnahme der Einrichtung inkl.regelm.Prüfintervalle.
Befüllung des 0,3 Pils bis zum Eichstrich scheint in Deutschland aber anscheinend wichtiger zu sein?
Genaue Regeln zum Erfassungs-
bereich.
Löschpflicht für Beiwerk in Zeitrahmen X
Was ist überhaupt relevant?
Sich genötigt zu fühlen,heisst nämlich noch lange nicht, auch tatsächlich genötigt zu werden.
Deutlich sichtbare Kennzeichnung des Fahrzeugs..wieso muss(!) eigentlich jedes Videoüberwachte ÖPNV Fahrzeug als solches auch
gekennzeichnet sein,während
Sorry-Hinz und Kunz in ihrer Privatkutsche unreglementiert "24 Std.Deutschland" spielen dürfen?
Kurzer und kurioser Nachtrag mit Nachdenkansatz..vor ca.einem halben Jahr gabs quasi vor der Haustür einen 0815 Bagatellunfall mit Pillepallecharakter,ein wenig Blech und Kunststoffschaden.
Beteiligte bestanden aber wohl auf Polizeil.Aufnahme.
Keine Versicherung, hätte sich damit auf irgendein Rechtsgleis begeben..zahlen und gut.
Aber des Menschen Wille, ist ja bekanntlich sein Himmelreich.
Die Helfer bemerkten dann nur pikanterweise,das die zum Wagen gehörende Digicam zwecks anderer Bildauswertung noch auf der Wache ruhte(man war in Eile:laugh und sie bei einer offiziellen und damit Polizeieigenen Unfallaufnahme NICHT selbst auf angebotene Zweithardware(kam gerade heim,hatte das zufällig mitbekommen und wollte meine Digi von daheim ausleihen) zurückgreifen dürfen.Wäre Beweistechnisch nur als Sekundärlösung für und durch die Beteiligten(oder mich) gestattet.
Es geht hierbei nicht darum, dass Leute in ihren Fahrzeugen bei irgendwelchen “privaten Handlungen“ gefilmt werden. .
Verkehrsrowdys und selbsternannte Regelwächter mit zweifelhafter Objektivbewaffnung ,sind mental anscheinend gar nicht so weit voneinander entfernt?