Hau, ich habe Recht gesprochen! [DashCam-Nutzung]

Ganz genau... aber da ich als "normal sterblicher" Bürger die Gerichtsbarkeit in Deutschland nicht ausüben darf, bediene ich mich den dafür befugten Menschen und Institutionen: Anwalt, Polizei, Staatsanwaltschaft, Justiz, etc. :-D

Und das auch nur, weil Dein Name nicht genannt wird!

Wir nennen so jemanden "Einer der die Sonne gern im Wasser scheinen sieht".
 
.. und wie jeder andere arbeitende Mensch hat auch ein Anwalt das Recht, für seine Arbeit bezahlt zu werden; dabei kann er in Deutschland auch keine horrenden Honorare erheben, sondern ist an die BRAGO (Bundes - RechtsAnwalts - Gebühren - Ordnung) gebunden.


Na wenn der Anwalt auf solche Maßnahmen zur eigenen Geldbeschaffung zurückgreifen muß, scheint er entweder Geldgierig zu sein oder nicht genügend eigene Kunden zu haben :D
 
.. und wie jeder andere arbeitende Mensch hat auch ein Anwalt das Recht, für seine Arbeit bezahlt zu werden; dabei kann er in Deutschland auch keine horrenden Honorare erheben, sondern ist an die BRAGO (Bundes - RechtsAnwalts - Gebühren - Ordnung) gebunden.


Na wenn der Anwalt auf solche Maßnahmen zur eigenen Geldbeschaffung zurückgreifen muß, scheint er entweder Geldgierig zu sein oder nicht genügend eigene Kunden zu haben :D

:-):-)
Das ist doch auch evtl. eine clevere Lösung etwas Geld nebenbei zu verdienen?
Und der Anwalt kann mit seinem Auftraggeber auch Honorararbeit / Stundenlohn vereinbaren :-)
 
Was mir so insgesamt auffällt ...

Ich überlege dahingehend ....

der Komtur ist mit seinem Wagen unterwegs (wahrscheinlich nicht 24 Stunden täglich) und läßt eine Kamera laufen und erhält dadurch mindestens einen Fall von gerichtswürdiger Verkehrsgefährdung PRO Woche, die ja hinter seinem Wagen abläuft!

Das gibt mir zu denken!

Wo fährt der eigentlich? Da muß es ja auf den Straßen wie im Irrenhaus zugehen!!!!

Also ich habe mal alle paar Wochen einen, der mich z.B. wie ein Bekloppter überholt ...

Jetzt ist ein Mathematiker gefragt, der die prozentuale Wahrscheinlichkeit eines solchen Vorkommens bei mir und bei Komtur mal ausrechnet. :D
 
Moin

Wo fährt der eigentlich? Da muß es ja auf den Straßen wie im Irrenhaus zugehen!!!!

Also ich habe mal alle paar Wochen einen, der mich z.B. wie ein Bekloppter überholt ...

Wenn er so defensiv fährt wie beschrieben, würde ich ihn als Verkehrshindernis (auch eine Nötigung...) beschreiben. Das würde einiges erklären....
Dicht auffahren passiert mir eigentlich nur wenn mal wieder jemand meint auf der A3 mit 110kmh die Linke Spur nutzen zu müssen, wobei man dort mit 130-150kmh am besten im Verkehr mitschwimmen kann. Solche Leute waren auch schon oft genug Unfall Verursacher (ausscheren ohne seine Geschwindigkeit anzupassen).
Mmn. Sollte man denen auch den Führerschein wegnehmen.

Lg
Cassie
 
Man kann auch Aufkleber nutzen:
Entschuldigung, dass ich so dicht vor Ihnen herfahre.
Bitte Abstand halten so gut kennen wir uns ja nicht.
Rentner im Fahrstress, nicht hupen.
Neuer Schutzengel gesucht - meiner ist nervlich am Ende.
110 Pferde, ein Esel

Da hab ich noch was dazu zu geben;

Überholen sie mich ruhig, an der nächsten Ampel/Stau treffen wir uns wieder

Überholen sie ruhig ich, kaufe ihren Schrott

Überholen sie ruhig, wir schneiden sie frei, ihre freiwillige Feuerwehr aus...

Überholen sie ruhig, wir übernehmen ihre Beerdigung, ihr Bestattungsunternehmen in...

Alles schon irgend wann mal gelesen!
Mit dem Stau und der roten Ampel kann Jeder selbst ausprobieren, es funktioniert meist zu 90% und für den Rest gibt es dann die restlichen durchaus berechtigten Sprüche! :lol::lol:

Früher gab es so was mal an Tankstellen und manchmal vermisse ich es richtig.
 
......Dicht auffahren passiert mir eigentlich nur wenn mal wieder jemand meint auf der A3 mit 110kmh die Linke Spur nutzen zu müssen, wobei man dort mit 130-150kmh am besten im Verkehr mitschwimmen kann. Solche Leute waren auch schon oft genug Unfall Verursacher (ausscheren ohne seine Geschwindigkeit anzupassen).
Mmn. Sollte man denen auch den Führerschein wegnehmen.

Lg
Cassie

Wo ist da das Problem?

110km/h sind von der Richtgeschwindigkeit genauso weit entfernt wie 150 km/h. Falls es sich noch nicht rumgesprochen hat, die Mindestgeschwindigkeit liegt bei 61 km/h. Trotzdem können Fahrzeuge an Steigungen durchaus langsamer fahren, ohne das dies verboten wäre.

Ein bischen Toleranz hat schon manche Situation entschärft.
 
Falls es sich noch nicht rumgesprochen hat, die Mindestgeschwindigkeit liegt bei 61 km/h.

Wird gerne fehlinterpretiert bzw verwechselt..es gibt in D keine generelle Mindestgeschwindigkeit.
Muss durch Beschilderung(VZ 275) extra angezeigt werden.

Sofern du im Geltungsbereich der Bauartbedingten(!) Mindest-
geschwindigkeit(gültig auf BAB,Kraftfahrstrassen)
niemanden behinderst,dürftest du selbst mit 40 auf einer BAB dahertuckern, solange die Fzg.Papiere eine Bauartbedingte Vmax von mehr als 60 km/h
bescheinigen.:blink:
 
Wird gerne fehlinterpretiert bzw verwechselt..es gibt in D keine generelle Mindestgeschwindigkeit.
Muss durch Beschilderung(VZ 275) extra angezeigt werden.

Sofern du im Geltungsbereich der Bauartbedingten(!) Mindest-
geschwindigkeit(gültig auf BAB,Kraftfahrstrassen)
niemanden behinderst,dürftest du selbst mit 40 auf einer BAB dahertuckern, solange die Fzg.Papiere eine Bauartbedingte Vmax von mehr als 60 km/h
bescheinigen.:blink:

Genau das habe ich geschrieben, bitte den kompletten Beitrag lesen
 
Na wenn der Anwalt auf solche Maßnahmen zur eigenen Geldbeschaffung zurückgreifen muß, scheint er entweder Geldgierig zu sein oder nicht genügend eigene Kunden zu haben :D

:-):-)
Das ist doch auch evtl. eine clevere Lösung etwas Geld nebenbei zu verdienen?
Und der Anwalt kann mit seinem Auftraggeber auch Honorararbeit / Stundenlohn vereinbaren :-)


Soo viel verdient mein Abi-Kollege an der ganzen Sache nicht. Da bei solchen Angelegenheiten der fiktive Streitwert auf € 100,-- festgelegt ist, erhält er laut BRAGO für die ganze Arbeit eine Pauschale von € 84,32 plus € 30 Auslagenpauschale. Darin inbegriffen sind die Beratung, die ganze Sichtungsarbeit, das Verfassen der Anzeige und die Kosten für die Teilnahme an der ersten Instanz der Hauptverhandlung.

Wie Ihr seht, so lohnend ist das für den Anwalt nicht, zumal sich der ganz Prozess von der Sichtung des Videomaterials bis zur Verurteilung oft über 10 bis 18 Monate hinziehen kann.

Die Anwälte für Verkehrsrecht verdienen das meiste Geld an Sachen, wo der Streitwert in die Zehntausende, Hunderttausende oder gar Millionen geht.

Wo fährt der eigentlich? Da muß es ja auf den Straßen wie im Irrenhaus zugehen!!!!

Also ich habe mal alle paar Wochen einen, der mich z.B. wie ein Bekloppter überholt ...

Jetzt ist ein Mathematiker gefragt, der die prozentuale Wahrscheinlichkeit eines solchen Vorkommens bei mir und bei Komtur mal ausrechnet. :D


Falls Du es noch nicht gemerkt haben solltest, auf Deutschlands Straßen GEHT es wie im Irrenhaus zu.
Das sehe ich z.B. auf meinem täglichen Weg zur Arbeit; dort gibt es 20km Autobahn auf denen eine maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gilt.
Ich persönlich kann da schön gemütlich mit 120 km/h auf der rechten -und vielleicht auch manchmal für wenige Sekunden auf der mittleren- Fahrspur cruisen, während sich der Rest Deutschlands auf der mittleren und linken Fahrspur einen Kleinkrieg liefert :-D.

Da hab ich noch was dazu zu geben;

Überholen sie mich ruhig, an der nächsten Ampel/Stau treffen wir uns wieder

Überholen sie ruhig ich, kaufe ihren Schrott

Überholen sie ruhig, wir schneiden sie frei, ihre freiwillige Feuerwehr aus...

Überholen sie ruhig, wir übernehmen ihre Beerdigung, ihr Bestattungsunternehmen in...

Alles schon irgend wann mal gelesen!
Mit dem Stau und der roten Ampel kann Jeder selbst ausprobieren, es funktioniert meist zu 90% und für den Rest gibt es dann die restlichen durchaus berechtigten Sprüche! :lol::lol:

Früher gab es so was mal an Tankstellen und manchmal vermisse ich es richtig.


Bei meinem besten Freund klebt hinten auf Aufkleber auf dem Wagen:

"Fahren Sie ruhig dichter auf; vielleicht sehen Sie da Ihre Tochter auf meinem Rücksitz."

Moin



Wenn er so defensiv fährt wie beschrieben, würde ich ihn als Verkehrshindernis (auch eine Nötigung...) beschreiben. Das würde einiges erklären....
Dicht auffahren passiert mir eigentlich nur wenn mal wieder jemand meint auf der A3 mit 110kmh die Linke Spur nutzen zu müssen, wobei man dort mit 130-150kmh am besten im Verkehr mitschwimmen kann. Solche Leute waren auch schon oft genug Unfall Verursacher (ausscheren ohne seine Geschwindigkeit anzupassen).
Mmn. Sollte man denen auch den Führerschein wegnehmen.

Lg
Cassie



Wer defensiv und nach STVO fährt, ist niemals eine Behinderung.

Im August habe ich einmal meinen Abi-Kollegen zu Gericht (ich meine, es war das AG Hagen gewesen) begleitet, dort wurde ein Fall eines Taxiunternehmers aus Köln (37 Taxen, Kölns zweitgrößter Taxiunternehmer) verhandelt, der mir irgendwo auf der A1 zu dicht aufgefahren ist und die Lichthupe betätigt hat.
Bei seiner Befragung meinte er, ich wäre (obwohl ich bei erlaubten 120 km/h auch tatsächlich 120 km/h gefahren bin) eine Behinderung gewesen.
Urteil:
Dem Taxiunternehmer wurde mangels geistiger Reife und der Tatsache, dass er psychisch nicht dazu geeignet ist, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen, dauerhaft die Fahrerlaubnis entzogen.
Fazit:
Fahrerlaubnis weg, Personenbeförderungsschein weg, Taxilizenz weg, 37 Taxifahrzeuge verkauft und alle Fahrer arbeitslos... eine Runde Mitleid... ooooooooh!
 
Zuletzt bearbeitet:
:]
Dem Taxiunternehmer wurde mangels geistiger Reife und der Tatsache, dass er psychisch nicht dazu geeignet ist, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen, dauerhaft die Fahrerlaubnis entzogen.
Fazit:
Fahrerlaubnis weg, Personenbeförderungsschein weg, Taxilizenz weg, 37 Taxifahrzeuge verkauft und alle Fahrer arbeitslos... eine Runde Mitleid... ooooooooh!

Jetzt übertreibst Du. Der Taxiunternehmer braucht für das Betreiben des Unternehmens weder einen Persbefschein, noch eine Fahrerlaubnis.
Das ist blanker Unsinn.
 
Jetzt übertreibst Du. Der Taxiunternehmer braucht für das Betreiben des Unternehmens weder einen Persbefschein, noch eine Fahrerlaubnis.
Das ist blanker Unsinn.

Au contraire, die Städte und Gemeinden verlangen eine gültige Fahrerlaubnis UND einen Personenbeförderungsschein, sowie ein einwandfreies Führungszeugnis als Voraussetzung:

Beispiel:

Amt24 -  Verfahren & Dienstleistungen
 
Au contraire, die Städte und Gemeinden verlangen eine gültige Fahrerlaubnis UND einen Personenbeförderungsschein, sowie ein einwandfreies Führungszeugnis als Voraussetzung:

Beispiel:

Amt24- Verfahren & Dienstleistungen
Ok......
Das wusste ich nicht und ist mir auch relativ unverständlich.
Seit wann muss der Besitzer eines Unternehmens irgendwelche Vorraussetzungen erfüllen?

Der Besitzer eines Meisterbetriebes muss ja auch keinen Meistertitel haben.

Aber gut, nehme ich meine Zweifel zurück.
 
Ok......
Das wusste ich nicht und ist mir auch relativ unverständlich.
Seit wann muss der Besitzer eines Unternehmens irgendwelche Vorraussetzungen erfüllen?

Der Besitzer eines Meisterbetriebes muss ja auch keinen Meistertitel haben.

Aber gut, nehme ich meine Zweifel zurück.


Du weißt ja, wie das bei uns in Deutschland geregelt ist:

"Von der Wiege bis zur Bahre,
Formulare, Formulare" :D
 
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