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Achja hab da noch eine Persönliche Frage: Wann habt ihr denn den Verbindlichen Liefertermin bekommen?
Persönliche Antwort: Garnicht!
Wenn ich am 29.07. beim AH einen Vertrag unterschreibe, in dem ich mich verpflichte, ein Auto zum Preis von X ab zu nehmen. mit ein "unverbindlicher Termin" bis "Ende September", dann habe ICH mich zu etwas verpflichtet, denn ich kann aus diesem Vertrag nicht einfach raus.
Am 15.08. nachgefragt. Aussage: "Garkein Problem, da habe ich sogar noch eine Sicherheitsspanne eingeplant."
Am 01.09. Nachgefragt... "Wird leider Ende Oktober...."
Am 01.10. Nachgefragt... "Wir werden erst in der KW 52 von Dacia beliefert..."
KW 52= Mo. 23.12. - So 29.12.
Sorry, wenn ich keine Ahnung habe, wann ich beliefert werde, dann sage ich das entweder oder ich halte komplett die Klappe.
Entweder ist dieser Händler komplett Unfähig eine Lieferzeit zu benennen... oder aber er hat diese benannt um mich einen Vertrag unterschreiben zu lassen, aus dem ich dann nicht mehr rauskomme, er sich aber aussuchen "darf", wann er denn gedenkt mich zu beliefern.
Was das Gesetz bzw. die Gerichte wohl etwas anders sehen.
Da ist von max. 6 Wochen über eine Unverbindliche Lieferfrist die Rede.
2 Monate zugesagt... 5 Monate daraus gemacht also "unbedeutenden" 250%
Das ist Unfähigkeit oder Absicht....
Mir entstehen durch diese.... hmmm... "Missverständnis" zusätzliche Kosten.
Wenn dem Autohaus daran gelegen ist, einen "Fehler" aus zu wetzen, dann hat es an mich heran zu treten und ich nicht als Bittsteller dort auf zu treten.
Mein "Fehler" war es lediglich, einer Aussage zu vertrauen.
Ach ja... auf den "Anruf" mit dem man diese Sache mit mir nach dem erst Nachfragen klären wollte (Aussage am 01.08.), warte ich bei Heute...