Es gibt klare Normen!
Die 35 cm sind nur im vollbeladenen Zustand von Fahrzeug und Anhänger zulässig! Dafür gibt es ja den Spielraum von 35 - 42 cm.
Es soll ja Leute geben die den Kofferraum randvoll beladen und vorne nur 50 Kg auf den Fahrersitz bringen, Zusätzlich noch die komplette Stützlast ausnutzen und dann los wollen...
Ich habe meinem Händler so viele Fakten geliefert wie ich konnte (Din Schreiben, TÜV Aussagen, Gesprächsprotokolle mit dem Werk, usw.) Darauf hin haben wir zusammen mit Zollstock die höhe der Kugel über dem Boden gemessen, er hat noch ein paar Fotos gemacht und gut. (Als ich mich beim fotografieren mit dem Zollstock auf die Kofferraumkante gesetzt hatte war auch nur noch 32 cm ab zu lesen
110 kg sind eben 110kg)
Ein paar Wochen und viele Anfragen von mir später kam er von selbst auf mich zu und bot mir an das ich eine X-beliebige aus dem Netz oder wo auch immer kaufen soll (ohne E-Satz) und er nimmt mir meine zum kompletten Neupreis ohne Einbau zurück und tauscht diese im gleichen Zug bei mir aus.
Gesagt, getan... alles in Butter!! Mein Händler hat das für mich zufriedenstellend gelöst und gut ist es...
Wie er sich mit dem Werk geeinigt hat oder ob meine alte Kupplung jetzt an einem anderen Fahrzeug hängt weiß ich nicht, ist mir aber auch egal...
Immer dran bleiben!!! Dich trift keine Schuld, du bist nur der Kunde... Schriftlich Fristen setzten hilft auch manchmal!!
Grüße Rainer