Mein nächster wird sicher ein elektrischer

Zu Hause wird PV-Strom geladen. Knallt die Sonne fließen 11 kWh in den Akku. Ladezeit spielt keine Rolle. Oder im Bedarfsfall aus dem Speicher entnommen.

Unterwegs wird DC geladen. Je nach Akkuthemperatur und Füllstand können 125 kW fließen. Macht bei unserem E-Fahrzeug so 20 bis 35 Minuten aus um weitere 350 Kilometer fahren zu können. Mit Anhänger sind gesichert immer 200 Kilometer möglich.

Noch einige Tage warten bis das dritte E-Fahrzeug bei uns eintrifft. Der kann bis 175 kW laden, hat einen 77 kW Akku und eine Reichweite von 450 Kilometer. Andere E-Fahrer die das gleiche Fahrzeug auf das wir warten, berichten von über 500 Kilometer. Einer schafft mit Anhänger 400 Kilometer mit einer Akkuladung.
 
Reichweitenangst ist zwar technisch inzwischen unbegründet, aber leider in den Köpfen der Menschen fest verankert.

Vorurteile abzubauen dauert immens lange.
Stammtischgeschwurbel hält sich wie Kleister in den Haaren.

Erst waren es die verpönten Sicherheitsgurte: "Da verbrennst Du bei lebendigen Leib!" über "Downsizing-Motoren", die keine 50.000Km mehr halten, trotzdem mit 200.000Km auf der Uhr verkauft werden und jetzt eben die blöden Elektroautos, welche insbesondere im Winter nur von der Stube in die Küche kommen.

Ach ja, der BIGSTER ist mit 140PS vollkommen untermotorisiert!
Das wissen insbesondere die Menschen, welche den Wagen bisher nur auf Bildern gesehen haben ganz genau!

Aber die Medien und selbst unsere Regierung trägt eine gewisse Mitschuld und Verantwortung auf diesem Gebiet.

Wenn ich meinen mobilen "Ladeziegel" alle zwei-drei Tage an die Steckdose im Carport einstecke und das Auto lade, muss ich dies dem Netzbetreiber anmelden!
(Relativ neue Verordnung.)
Denn damit wird es schon zur regelmäßigen Nutzung!
Eine Abnahme und Beantragung hat durch einen Elektriker zu erfolgen.
Einen Heizlüfter mit gleicher Leistung dürfte ich aber an gleicher Steckdose ohne Anmeldung betreiben.

So arbeitet man auch gegen die Nutzung.

Da passt im Detail so einiges noch nicht.

LG Carsten
 
Wenn ich meinen mobilen "Ladeziegel" alle zwei-drei Tage an die Steckdose im Carport einstecke und das Auto lade, muss ich dies dem Netzbetreiber anmelden!
(Relativ neue Verordnung.)
naja, so neu auch wieder nicht.
Die Niederspannungsanschlussverordnung ist von 2016, die letze Änderung von 2022 betraf nicht den §19, der den Gebrauch von Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge regelt.
Interessant: Netzbetreiber müssen seit 01.01.2024 eine Anmeldung per Webseite ermöglichen. Bei meinem Netzbetreiber laufe ich dabei ins Leere. Aber es gibt ja zumindest ein Kontaktformular…
Ich finde es jetzt nicht so dramatisch, dass die Ladeeinrichtungen angemeldet werden müssen. Sie bleiben ja genehmigungsfrei. 11kw Heizlüfter im Privatbereich dürften eher die Ausnahme sein, die regelmäßige Nutzung ebenfalls. Wenn irgendwann 100 Haushate in einer Straße eine 11 kW Ladeeinrichtung betreiben muss der Netzbetreiber sicher irgendwann über eine Ertüchtigung seines Netzes nachdenken. Dieser Sinn steckt da sicher hinter.
 
In Deutschlang herrscht FREIE Martwirtschaft. Jedes Unternehmen gestaltet seine Preis/Dienstleistungen selbst.
mal am Rande, um dich aufzuschlauen: in D herrscht eine SOZIALE Marktwirtschaft, und das Bilden von Preiskartellen und Oligopolen wird eigentlich streng geregelt, bzw. verboten. Wie man bei dem Gebahren der Kraftstoffanbieter auf Mechanismen der Marktwirtschaft kommen kann ist mir ein Rätsel. Das gleuben auch nur Leute, die sich die Hose mit der Kneifzange anziehen…
 
@logi

Ich glaube er meint mit Ladeziegel das 230V Notladekabel, welches bei den meisten Herstellern auf 2,3 kw bzw. 10A beschränkt ist….

Gruß Dieter
Genau, dass meinte ich.
Wir laden mit 10A. Also nur vergleichbar mit einem 2kW Heizlüfter.
Schließen wir das Auto an, müssten wir, rein rechtlich, einen Elektriker bestellen, der die Anlage abnehmen muss und ein Formular an den Netzbetreiber schickt. Ob als Papier oder elektronisch spielt ja keine Rolle.
Aber vielleicht sind meine Informationen ja auch schon wieder veraltet?

Es hat sich da schon sehr viel getan.

LG Carsten
 
Die Google KI sagt folgendes:

"Ja, die Anmeldung einer Ladeeinrichtung für ein Elektroauto beim Netzbetreiber ist auch bei einer Leistung von 2,3 kW erforderlich. Es ist jedoch nicht genehmigungspflichtig, sondern lediglich anmeldepflichtig.

Erklärung:
  • Anmeldepflicht:
    Alle Ladeeinrichtungen für Elektroautos müssen vor der Installation beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden.

  • Genehmigungspflicht:
    Ladeeinrichtungen mit einer Leistung über 11 kW sind zusätzlich genehmigungspflichtig.

  • 2,3 kW Ladeleistung:
    Diese Leistung wird durch eine normale Haushaltssteckdose bereitgestellt.

  • Anmeldepflicht, aber keine Genehmigung:
    Da eine 2,3 kW Ladeeinrichtung unter der 11 kW Grenze liegt, ist sie lediglich anmeldepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig.
Zusammenfassend: Auch wenn die Ladeleistung von 2,3 kW vergleichsweise niedrig ist, muss die Ladeeinrichtung (z.B. ein Notladekabel mit ICCB oder ein Adapter für die Steckdose) beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Anmeldung ist kostenlos. "

Jetzt könnte man darüber streiten, ob das einstecken eines Schukosteckers eine "Installation" ist...

Gruß Dieter
 
einen Elektriker bestellen, der die Anlage abnehmen muss und ein Formular an den Netzbetreiber schickt
der Elektriker muss in diesem Zusammenhang nichts abnehmen und auch nicht zum Netzbetreiber schicken. Es ist eh ein Irrtum, dass Privatleute keine Installationen vornehmen dürfen. Alles hinter dem Zähler obliegt der Verantwortung des Besitzers. Fragen zur Haftung und Versicherungstechnische Zusammenhänge haben damit erst einmal nichts zu tun.
Vielleicht sollte man solche Regelungen auch nicht zu wörtlich nehmen. Die Frage ist, was will der Gesetzgeber erreichen oder sicherstellen? Bei 2,3 kW Ladeziegeln gibt es sicher keinen Regelungsbedarf. Bei 11 kW und höher und massenhaftem Auftreten eher schon. Ich habe zumindest die Meldung beim Netzbetreiber nachgereicht.
 
Wenn man als Laie eine elektrische Installation macht, kann eine Kontrolle/Abnahme durch den Fachmann sicher nicht schaden. Sicher ist sicher.
 
Bei mir hat der Schwager, Elektromeister, die Anlage verdrahtet und angeschlossen.
Die Kabel durfte ich selbst verlegen.
ist bei mir ähnlich. Ich verlege Wechsel- und Kreuzschaltungen, ziehe Leitungen durch das Haus fur eine elektrische Heizung im Dachgeschoss etc., aber den Anschluss an den Kasten hat immer eine Firma oder eine EFK aus dem Bekanntenkreis gemacht. Und ich hole mir Tipps von Kollegen aus der Elektrokonstruktion usw.
Ich möchte hier nicht den Eindruck erwecken, dass jeder alles kann und alles vollig egal ist. Wenn man weiss man tut geht aber ziemlich viel.
 
@logi

Es hat ja auch durchaus Gründe weshalb inzwischen die meisten Automobilhersteller beim Kauf eines BEV oder PHEV dem Kunden da Unterstützung bei Planung und Umsetzung der persönlichen Ladeeinrichtung anbieten.

Das Gute ist halt,das braucht man,wenn gut geplant, nur einmal machen. Für folgende Fahrzeuge kann man es dann einfach weiter nutzen. ;)
 
Dieser Bericht hat mich aufgeschreckt.
Kommentar von @karstenhaack2674
Aber die darin erwähnte Regelung AR-N 4100 ist noch gar nicht in Kraft.
Man kann den Entwurf gegen Geld einsehen, sich aber nicht sicher sein, dass er auch so umgesetzt wird.
Also bleibe ich erst einmal geschmeidig.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es auch keine Gesetzesvorlage.
So liest man da einen Kommentar:
"Eine VDE-Norm ist nur dann bindend wenn man einen NEUE Installation nach dieser Norm machen lässt.
Bei bestehenden Anlagen ist eine neue VDR Norm uninteressant und muss auch NIE nachgerüstet werden. Erst wenn man eine Elekto-Installation erweitert oder neu errichtet sollten VDE-Normen eingehalten werden. Eine VDR Norm ist eine Empfehlung der VDE und kein bindendes Gesetz"


LG Carsten
 
Eine VDR Norm ist eine Empfehlung der VDE und kein bindendes Gesetz"
Ja so einfach ist es.
Aber einige können das nicht ertragen, und führen immer wieder die gleiche Diskussion.
Ich war zuletzt im Photovoltaik-Faden daran beteiligt.

Mir ist von damals ein Video mit Holger Laudeley in Erinnerung. In dem er klarstellt, das VDE-Normen nur Empfehlungen sind.
Wer es sich noch einmal anschauen möchte:
 
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