Madd-Dokk
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- Dokker
- Baujahr
- 2013
Was Du da ansprichst ist die Gewährleistung
Die ist vorrangig. Der Fragesteller kann nicht den Vk aus der Gewährleistung entlassen, weil das GESETZ ist !!
Ganz abgesehen kann es dem Inhaber egal sein ob eine Kostenübernahme aus Brühl besteht oder nicht.
Wenn die Werkstatt in der Annahme einer Garantie ohne die arbeitet ist das sicher nicht das Problem des Käufers. Ganz abgesehen davon, ist es ein Garnatiefall, spielt es genau null Rolle ob der Hersteller etwas zusagt oder nicht. Dazu gibt es sehr genau Gesetzestexte.
Aber jetzt sind wir wieder beim Thema. Ein klärendes Gespräch bei RA hätte Sicherheit gebracht, aber das scheint der Fahrzeuginhaber ja nicht zu wollen.
Der Werke ist das egal. Der Auftrag stammt nicht aus Brühl
Den Rat eines RA hätte der Fragesteller genauso in den Wind geschlagen