Motorschaden 1,2 Tce jetzt auch bei mir

Was Du da ansprichst ist die Gewährleistung

Die ist vorrangig. Der Fragesteller kann nicht den Vk aus der Gewährleistung entlassen, weil das GESETZ ist !!

Ganz abgesehen kann es dem Inhaber egal sein ob eine Kostenübernahme aus Brühl besteht oder nicht.
Wenn die Werkstatt in der Annahme einer Garantie ohne die arbeitet ist das sicher nicht das Problem des Käufers. Ganz abgesehen davon, ist es ein Garnatiefall, spielt es genau null Rolle ob der Hersteller etwas zusagt oder nicht. Dazu gibt es sehr genau Gesetzestexte.
Aber jetzt sind wir wieder beim Thema. Ein klärendes Gespräch bei RA hätte Sicherheit gebracht, aber das scheint der Fahrzeuginhaber ja nicht zu wollen.

Der Werke ist das egal. Der Auftrag stammt nicht aus Brühl
Den Rat eines RA hätte der Fragesteller genauso in den Wind geschlagen
 
Den Rat eines RA hätte der Fragesteller genauso in den Wind geschlagen
Hat der Fragesteller das irgendwo durchblicken lassen?



Mal etwas Grundsätzliches zum Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt: ich rufe in Fällen, wo sich mir die Annahme aufdrängt, dass es zu einem Rechtsstreit mit erheblichen Nachteilen für mich kommen könnte, meine Rechtsschutzversicherung an und schildere den Fall. Die sagen dann, ob sie eine Erstberatung mit einer Eigenbeteiligung von 50,- Euro übernehmen. Das ist in den letzten 35 Jahren soweit ich mich erinnern kann dreimal vorgekommen. Zweimal habe ich daraufhin den Anwalt engagiert - einmal Freispruch und einmal ein guter Vergleich, den ich sonst nicht hätte erreichen können. Beim dritten Fall habe ich anschließend auf einem Rechtsstreit verzichtet. Es war in meinen Augen jedesmal richtig gewesen, die 50,- Euro auszugeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die ist vorrangig. Der Fragesteller kann nicht den Vk aus der Gewährleistung entlassen, weil das GESETZ ist !!
Ach, dann besteht nur ein Jahr Garantie?
Weil in den ersten beiden Jahren besteht ja Gewährleistung.
Was ist mit der Beweislastumkehr nach sechs Monaten?
Muss man notfalls das defekte Auto anderthalb Jahre in die Garage stellen, damit man dann im dritten Jahr auf Garantie reparieren lassen kann?
 
Nun mal ganz ruhig Brauner und nicht jeden Tag eine neue Sau durch das Dorf treiben. Da läuft doch schon was im Hintergrund. Die Werkstatt hat schon den Motor teilzerlegt und den Fehler gefunden. Die Nachricht geht an Dacia und die entscheiden dann. Ich glaube kaum das die Werke ohne Kostenzusage von Dacia zu schrauben anfängt. Entweder es gibt einen neuen Motor oder eine Instantsetzung. Frage ist nur kann das die Werke selber oder muss der Motor zum Instandsetzer. Bejaht Dacia den Garantiefall, und das werden sie, ist die Sache gelaufen und es gibt auch einen Leihwagen. Es ist doch verständlich das Dacia zunächst wissen will ob überhaupt ein Garantiefall vorliegt und nicht ein verschulden des Fahrzeughalters.
 
Was ist mit der Beweislastumkehr nach sechs Monaten?

richtig. So hätte der Vk die Gewährleistung ablehnen können. Dann wäre die Garantie eingesprungen, denn die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung.
Diese Zusatzleistung hängt von Bedingungen ab, die dem Fragesteller vollkommen egal sind !

Kann der Fragesteller alles im Kaufvertrag nachlesen, erklärt ihm aber auch ein RA
 
Die ist vorrangig. Der Fragesteller kann nicht den Vk aus der Gewährleistung entlassen, weil das GESETZ ist !!



Der Werke ist das egal. Der Auftrag stammt nicht aus Brühl
Den Rat eines RA hätte der Fragesteller genauso in den Wind geschlagen


Du verwechselst das was. Der Verkäufer ist an die Gewährleistung gebunden. Der Käufer muss die aber nicht in Anspruch nehmen.
Ich wünsche dir wirklich nicht dass du davon betroffen bist. Sonst würdest nämlich nach Deiner Meinung irgendwo im Ausland stehen, Auto geht nicht und niemand kann das reparieren weil du ja zum Verkäufer musst. Bzw. du müsstest es selbst bezahlen.
Was der Käufer in Anspruch nimmt ist seine Angelegenheit. Er kann nur das Recht auf Wandlung nicht in Anspruch nehmen wenn der die Nachbesserung durch den Verkäufer nicht zulässt.
 
Ach, dann besteht nur ein Jahr Garantie?
Weil in den ersten beiden Jahren besteht ja Gewährleistung.
Was ist mit der Beweislastumkehr nach sechs Monaten?
Muss man notfalls das defekte Auto anderthalb Jahre in die Garage stellen, damit man dann im dritten Jahr auf Garantie reparieren lassen kann?

Nicht schon wieder, zum Thema Gewährleistung und Garantie gibt es in diesem Forum schon seitenlange Tröts.
Gewährleistung ist eine Gesetzliche Pflicht des Verkäufers. Garantie eine Freiwillige Leistung des Herstellers zu seinen Bedingungen. Es sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
 
Der Drops ist jetzt gelutscht. :(

@Duster 13

Du wurdest verbessert, mit meinen Argumenten. Die Wandlung hat sich der Fragesteller schon verbaut. Der Rest ist ein Fressen für die Anwaltsgeier :readit:
Mit DEINEN Argumenten?
Du hast argumentiert, in den ersten zwei Jahren hätte man keine Garantie. Man wäre VERPFLICHTET zum Verkäufer zu fahren um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.
Was dann folgte war keine Verbesserung meiner Aussage mit DEINEN Argumenten, es war lediglich eine Verbesserung DEINER Argumente innerhalb meiner Aussage.
Der kürzere Weg wäre gewesen, nicht mich zu zitieren und zu Verbessern sondern Dich.
 
Dann hätte @Grünfink sich selbst widersprochen, wenn er dir zugestimmt hätte.
@talisman hat das gleiche geschrieben mit anderen Worten und bekam dann
Richtig.
Grünfink konnte mir nicht zustimmen, weil es ja DEINE Argumente waren, die ich vorgebracht habe.
Und talisman hat ein:yes: bekommen, eben weil er im Gegensatz zu Dir geschrieben hat, dass der Käufer eben nicht verpflichtet ist die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.
Wir können jetzt Stundenlang weiter Diskutieren, das ändert aber nichts an Deiner Falschaussage.
 
Bisher dachte ich, dass beim Baujahr 2017 keine Gefahr mehr bestehen würde. Leider ist dem nicht so. Gemerkt habe ich es eigentlich nur am Ruckeln im Teillastbereich. Die letzte und erste Durchsicht war im Juni. Teilweise hatte er auch kaum Leistung bei hohen Gängen in der Beschleunigung, was ich dem kleinen Hubraum zu schob. Nun nach 17000 km und dem Besuch gestern in der Werkstatt der Schock. Öl riecht nach Benzin und ist stark verdünnt.
Ich sollte das Auto gleich stehen lassen. Trotz Garantie kein Ersatzwagen. Zukunft ungewiss, Reparatur ungewiss, neuer Motor ungewiss, Dauer der Reparatur oder was auch immer, ungewiss. Gefahren bin ich sehr sanft und keine Vollgasfahrten. Immer schön warm gefahren und nur Super Plus getankt. Schade, der Duster war mein Traum.

Habe bei solchen Beiträgen immer das Gefühl hier sind nur Rechtsanwälte im Forum!!! :mellow:
Hier gibt es nur eines! Weil der Händler dir noch nicht einmal ein Schadensbehebungsvorschlag gemacht hat... direkt nach Hause und die Telefonnummer bei einem Rechtsanwalt gewählt! LoganTce, hier wirst Du nur Durcheinander gemacht, denn für Dich ist es unerheblich was Garantie, Gewährleistung usw bedeutet! Du hast vom Hersteller eine 3 jährige Garantie dass das Fahrzeug ohne Fehler ist! ENDE
 
Das ich @wf mal zustimmen werde, hätte ich nicht gedacht. Aber gerade hier in diesem Thread ist alles was er geschrieben hat richtig und auch wichtig.
Denn sind wir ehrlich, Motorschaden beim Neuwagen, da sollte man schauen, dass man alles so richtig macht um möglichst gut das Auto zurück geben zu können. (und das geht am besten über Gewährleistung.) Man wird mit den Auto vermutlich nicht mehr glücklich werden.
Deshalb machen wir alles innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung über den Händler (außer inspektionen, die bei freien)
 
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