Bevor wir uns für den Bau einer PV-Anlage entschieden haben, haben wir uns an einen PV-Anlagenbetreiber,
also Eigenheimbesitzer gewand. Die Familie hat uns berichtet wie sie die Sache angegangen haben. Natürlich auch die Kosten, Einspeisevergütung, Einspeisemenge, Eigenverbrauch, Steuern/Abschreibung und Versicherung.
Das ist ein dickes Paket mit dem man sich beschäftigen muss.
Also ja, das machen wir. Ein Unternehmen wurde gefunden und beauftragt. Die Anlage wurde errichtet. In unserem Fall haben wir die Baukosten aus unseren Rücklagen bezahlen können. Voher natürlich ein Gespräch mit unserem Steuerberater geführt.
Und so sieht es bei uns jetzt aus
1. Die Anlage wird auf 10 Jahre linial abgeschrieben, was steuermindernd ist. Das ist vom Gesetzgeber vorgegeben.
2. Die Einspeisevergütung ist gleichgestellt wie das monatliche Einkommen und wird zu dem Einkommen hinzugerechnet und somit versteuert.
3. Damit ist der Betreiber ein Unternehmer und steuerpflichtig.
Jetzt kommt ein Pfedefuß, Anlagen unter 10 kwpik fallen unter die Kleinstunternehmensbesteuerrung wenn die Anlage so ausgelegt ist, das erst der Eigenverbrauch gedeckt wird und nur die Mehrleistung eingespeißt wird. Das ist vom Gesetztgeber festgeschrieben. Diese Strommenge muss nicht erfasst werden und wird auch nicht besteuert.
Somit unterliegen wir nicht mit dem Betrieb der PV-Anlage der Buchführung, seperater Steuererklärung und auch nicht einer eventuellen Steuervorrauszahlung. Der Fiskus ordnet in unserem Fall den Betrieb unser PV-Anlage nicht unter die "Gewinnerziehlung" ein.
Eine PV-Anlage ist eine Investition in die Zukunft der Art
1. Den Strom der vor der Einspeißung genutzt wird, ist wie ein Geschenk.
2. Die Strommenge die aus dem Netz gezogen wird, verringert sich erheblich. Da genau entsteht ein messbarer Spareffekt.
3. Dadurch das wir weniger Strom aus dem Netz ziehen, tragen wir dazu bei, das dieser nicht produziert werden muss und die damit einhergende CO2-Belastung erst gar nicht entsteht.