Regierung ändert Details an der Abwrackprämie

Es soll so lange reichen, bis wir alle versorgt sind. :D
 
OK sorry war egoistisch natürlich soll das geld reichen bis alle ihren dacia haben.
Nochmals entschuldigung.

Gruss Napado
 
Liebe Leutz,

ich habe gerade bei der BAFA angerufen und bin mehr als verärgert über diese .... <zensiert> dort!!! :veryangry:

Hintergrund:
- unser Auto ist aus steuerlichen Gründen auf unseren minderjährigen Sohn zugelassen (körperbehindert)
- ergo muss muss das neue Auto auch auf ihn zugelassen werden, um die Prämie zu bekommen --> soweit so gut

Ich rufe also an und frage, wie es mit dem Kaufvertrag aussieht.
Antwort: Ja, den muss auch ihr Sohn unterschreiben. Und den Antrag an die BAFA auch.
Ich: Also sicherlich muss der KV dann wohl auf seinen Namen laufen und der Antrag in seinem Namen, aber unterschreiben muss doch ich als gesetzl. Vertreter.
Antwort: Er muss auch unterschreiben!
Ich: Ja aber der ist doch erst 10 Jahre alt, seine Unterschrift hat keine Rechtswirkung --> nein nein, ich muss als gesetzl. Vertreter unterschreiben, seine Unterschrift ist doch quatsch, oder? Der ist doch gar nicht geschäftsfähig, die Unterschrift für Sie völlig wertlos.
Antwort: Habe ich so gesagt bekommen von meiner Chefin, Fr. ... <den Namen veröffentliche ich hier aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht>.
Ich: Das ist doch rechtlicher unsinn!
Anwort: Dann brauchen wir auch noch eine richterliche Bestätigung, dass Sie der Vormund sind.
Ich: WIE BITTE? Hallo, das ist mein Sohn, natürlich bin ich sein gesetzl. Vertreter....wie meinen Sie könnte ich sonst ein Auto auf ihn zulassen? ...ich lasse doch jetzt nicht wegen Ihrer Prämie zum Richter aufs Gericht und lass mir das bestätigen....wollen Sie auch noch einen Gentest von mir und meinem Sohn haben?
Antwort: Tut mir leid, ich bin nur die Auszubildende hier...meine Chefin hat dies so gesagt.
Ich: Kann ich die mal sprechen?
Antwort: Ist zur Zeit nicht da.
Ich: OK, ich mache es schriftlich...und wenn es wirklich so sein sollte, gehe ich an die Presse...

Leutz, des is der volle Wahnsinn, was die Behörde da abzieht. Das gibt eine hammermäßge Beschwerde von mir!!!

Habe gerade mit dem AH telefoniert, dass die die Rechnung bei Abholung unbedingt auf meinen Sohn ausstellen. Habe meinem Verkäufer vom Telefonat mit der BAFA berichtet. Er erzählte mir, dass sie im AH drei verschiedene Mitarbeiter mit der gleichen Frage bei der BAFA anrufen ließen und sie drei verschiedene völlig gegensätzliche Antworten bekommen hätten.

Wahnsinn, kann ich nur sagen...

Gruß
M.D.
 
Hallo M. D.,
lass Dein Kind einfach mit-unterschreiben und wenn es nur ( bitte nimm es mir nicht übel) einen Strich sein soll.Das reicht! Notfalls eine Kopie des Behindertenausweises beilegen. Ich habe eine pflegebedürftige Frau ( Parkinson,Rollstuhl etc. ) ich kann auch ein Lied von Behörden singen.
Vielleicht hilft Dir auch Google.


Dienstleistung - Detailansicht


Gruß


Geoffrey
 
Hallo M. D.,
lass Dein Kind einfach mit-unterschreiben und wenn es nur ( bitte nimm es mir nicht übel) einen Strich sein soll.Das reicht! Notfalls eine Kopie des Behindertenausweises beilegen. Ich habe eine pflegebedürftige Frau ( Parkinson,Rollstuhl etc. ) ich kann auch ein Lied von Behörden singen.
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Gruß

Geoffrey


Das ist nicht der Punkt, von mir aus können die zusätzlich zu meiner Unterschrift ein Gekritzel meines Sohnes bekommen, der ja gar nicht im Einzelnen wissen kann, was er da tut - schon von daher ist die Unterschrift eigentlich Realsatire.

Nein es ist eine prinzipielle Frage: Da ein schriftlicher Kaufvertrag von einem Minderjährigen unwirksam ist, stellt sich die Frage, ob das auch dann schon der Fall ist, wenn der Minderjährige auch nur mit unterschreibt. Genauso ist es beim Antrag. Stell dir vor ich lase den Antrag aufgrund einer telefonischen Auskunft dieser Auszubildenden bei der BAFA den Antrag selbst stellen und dann wird er mir abgelehnt (was er nach BGB eigentlich auch müsste, weil ein 10-jähriger gegenüber einer Behörde keinen rechtsgültigen Antrag stellen kann) - PENG!

Daher will ich diese Auskunft lieber schriftlich von denen! B)

Und das mit der Vormundschaftsbestätigung dirch das Amtsgericht ist ein Witz und ein Hohn. Kann ich zwar beibringen - aber ich will mich nicht so plumo von einer Behörde gängeln lassen. Schließlich sind wir DACIA-Käufer (wie wir aus der Werbung wissen) Revolutionäre und es muss um die Bedürfnisse der Menschen gehen! Jawoll!!!

Masonic "Che" Daciast
 
Naja!

Ich habe es nur gut gemeint.

Gruß

Geoffrey

hallöchen,

M D hat sich sicher luft machen müssen was ich durchaus verstehen kann, ämter sind mir ein begriff :bang:, könnte ein eigenes forum gründen(:angry:), das ist auch normal bei denen, erstmal was erzählen, vielleicht glauben die es ja oder es ist dem "frager" zu umständlich und der rührt sich dann nicht mehr, nimmts dann halt hin:huh:.
und schon arbeit und geld gespart!
aber allen sei gesagt, sich nix erzählen lassen, selber schlau machen :readit:und dann aufem tisch hauen (natürlich nur symbolisch :D), anders ist da kein durchkommen:(


gruß eisbaerin
 
Ist schon ein Hammer von den Behörden, aber vom Prinzip her muss und darf das Kind Unterschreiben und ein Auto kaufen, sofern ein Erziehungsberechtigter unterschreibt,steht zumindest so bei mir in der Bestellung so drin.

Gruss Napado
 
mach doch nicht lang rum.
las deinen sohn den kaufvertrag unterschreiben und ihn auf deinen sohn ausstellen und fertig.
euer altes auto gehört ja offiziell auch ihm so wie es aussieht.
las ihn unterschreiben, mach eine kopie für die behörde und danach unterschreibst du auf dem orginalen kaufvertrag auch noch als gesetzlicher vertreter wegen dem händler und fetig.
schon hat jeder das was er haben will.
die behörde hat ihre unterschrift von deinem sohn und dein händler hat die sicherheit weil du auf dem orginal nochmal unterschrieben hast.
ist doch die einfachste lösung.
da kannst du soviel wind machen wie du willst.
die machen das was sie für richtig halten und schalten höchstens auf stuhr wenn du denen blöd kommst.
MfG
Jürgen:)
 
mach doch nicht lang rum.
las deinen sohn den kaufvertrag unterschreiben und ihn auf deinen sohn ausstellen und fertig.
euer altes auto gehört ja offiziell auch ihm so wie es aussieht.

Rein rechtlich und formal gehört das Auto demjenigen, der im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, egal wessen Name auf dem Brief steht.

las ihn unterschreiben, mach eine kopie für die behörde und danach unterschreibst du auf dem orginalen kaufvertrag auch noch als gesetzlicher vertreter wegen dem händler und fetig.
schon hat jeder das was er haben will.

Werde ich sicherlich so machen, aber ich will das schriftlich von der Behörde haben...sonst bin ich dann der Depp, wenn der Antrag dann genau deshalb abgelehnt wird, weil ein Minderjähriger in gestellt hat... So kann ich dann sagen: Hey, Ihr selbst habt das doch so gewollt!

Gruß
M.D.
 
jop genau richtig.
so würde ich es machen.
wenn du das schriftlich hast würde ich davon auch noch eine kopie zum antrag legen damit die wissen das sie es selber so wollten.
MfG
Jürgen:)
 
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