Regierung ändert Details an der Abwrackprämie

Regt euch doch nicht so auf. So dumm werden die auf dem Amt auch nicht sein, selbst wenn die Auszubildende keine Ahnung hatte. So ein quatsch das dein minderjähriger behinderter Sohn unterschreiben soll. Ich würde ein paar Zeilen verfassen um was es geht , eine Kopie der Geburtsurkunde deines Sohnes und eine Kopie des Behindertenausweis und eine Kopie deines Personalausweis und das ganze mit dem ganzen anderen Antragskrempel dahinschicken mit der Bitte um Rückrtuf bei unklarheiten. Damit sollte das dann erledigt sein. So dumm werden die schon nicht sein, etwas zu kapieren was man ihnen erklärt.
Mfg Stefan
 
So dumm werden die schon nicht sein, etwas zu kapieren was man ihnen erklärt.
Mfg Stefan
ääääääääääää...das sind beamte.
da geht alles nach vorschrift.
sollte irgend etwas am antrag oder an den dokumenten nicht stimmen, schicken die dir den ganzen kram wieder zu und du must dich wieder ganz hinten anstellen.
steht alles schön in ihren vorschriften.
MfG
Jürgen:)
 
Es ist ja auch nach Vorschrift wenn der gesetzliche Vertreter die ganze Sache im Namen des Sohnes übernimmt. Das alte Auto war auf den Sohn angemeldet, das neue Auto wird auf den Sohn angemeldet und der Antrag wird im Namen des Sohnes gestellt mit Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (im beigefügten Schreiben wird das dann auch erklärt). Dann sollte das auch der dümmste Beamte verstehen und falls nicht kann er ja noch beim MD anrufen sagen:"Ich versteh's nicht". Reicht dir das jetzt!?
 
Offensichtlich keine Änderung am Antragsverfahren

Das wird gerade gemeldet:

Bund hält an Windhundverfahren fest
Unsicherheit für Verbraucher bei der Umweltprämie bleibt


Die Bundesregierung hält am Vergabeverfahren für die Umweltprämie bis auf weiteres fest. Dies erfuhr »kfz-betrieb ONLINE« aus Berliner Kreisen. Das Bundeswirtschaftsministerium wollte sich zu den Aussagen offiziell nicht äußern. An dem so genannten „Windhundverfahren“ kritisieren Händler und Verbände, dass es für Verbraucher keine Sicherheit darstellt, ob sie den Bonus auch wirklich erhalten.

Der ZDK kämpfe gemeinsam mit den Herstellern weiter dafür, dass eine verbindliche Bestellung als Grundlage für die Umweltprämie ausreicht, sagte der Sprecher des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), Helmut Blümer, gegenüber »kfz-betrieb ONLINE«. Bislang ist die Umweltprämie an die Zulassung des neu erworbenen Fahrzeuges gebunden. Zwischen dem Zeitpunkt des Kaufvertrags und der Zulassungen können unter Umständen aber Wochen und Monate vergehen.

(...)

Quelle: Marktnachrichten: Bund hält an Windhundverfahren fest Unsicherheit für Verbraucher bei der Umweltprämie bleibt

Tja...

Gruß
M.D.
 
Liebe mitwartende DACIA-Besteller,

tja, das war's dann wohl mit der Antragstellung bereits mit Kaufvertrag. Das Windhundverfahren geht definitiv weiter.

Heute aktuell auf der Webseite der BAFA die folgende Meldung:

BAFA schrieb:
20.02.2009: Zur Missbrauchsbekämpfung werden die Voraussetzungen zum Erhalt der Umweltprämie geändert: Fahrzeugbrief wird durch BAFA eingezogen.

Nachdem der Deutsche Bundestag am 13. Februar 2009 das zweite Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossen hat, hat sich am 20. Februar 2009 auch der Deutsche Bundesrat damit befasst. Mit seiner Zustimmung stehen jetzt auch die für die Umweltprämie vorgesehenen Finanzmittel von 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Somit kann dann die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen – die Basis für die konkrete Förderung – im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Ab dem Tag nach der Veröffentlichung (wahrscheinlich ab dem 2. März 2009) können die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits eingegangenen Anträge bearbeitet und beschieden werden.

Um eine missbräuchliche Beantragung der Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro zu verhindern, ist auf Initiative des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages eine wichtige Anpassung der Richtlinie beschlossen worden: Beim Antrag auf Gewährung der Prämie reicht es nicht aus, dem BAFA die Kopie der Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs einzureichen. Erforderlich ist es nunmehr, das entwertete Original der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.

Damit das Antragsverfahren in der vom Bundestag beschlossenen Form durchgeführt werden kann, ist sowohl eine Anpassung der Fahrzeugzulassungsverordnung als auch der Altfahrzeugverordnung notwendig. Die dafür erforderlichen Schritte werden von den zuständigen Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw. Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Hochdruck vorangetrieben. Für die Übergangsphase, bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der Richtlinie am 2. März 2009 mit der vom Bundestag beschlossenen Anpassung, wird vom BAFA aus Vertrauensschutzgründen wie bisher die Kopie des Fahrzeugbriefs akzeptiert.

Somit werden die Richtlinien offensichtlich nur betreffend des miteinzureichenden Original-Fahrzeugbriefs des Altfahrzeuges geändert...

Mit um die Prämie zitternden Grüßen

M.D.
 
Änderung Antrag Abwrackprämie

Aber das der Brief ein gezogen wird ist gut so.
Und doch werden einige Lücken finden und Sie nutzen.
 
und bitte nicht vorher abmelden oder verschrotten, da es sonst Probleme bei der Abwicklung mit der Abwrackprämie geben könnte!!
Ja. Sowas Ähnliches hat mir mein Händler auch erzählt. Das ist aber doch kompletter Quatsch, oder? :angry:

Zumindest, wenn man nach dem geht, was in den FAQs auf der BAFA-Website steht.

Danach sollte einzig und alleine entscheidend sein, dass Verwertung und Abmeldung nicht vor dem 14.01.2009 und nicht nach dem 31.12.2009 erfolgen. Wobei natürlich der Antrag nicht vollständig gestellt werden kann BEVOR beides erfolgt ist.

Ich stehe auch vor diesem Problem. Das heisst, ich bekomme meinen "Neuen" erst im Mai. Allerdings brauche ich den Alten nicht mehr unbedingt und würde ihn gerne jetzt schon einstampfen, damit es nicht nachher daran hängt. Ich glaube, das ist ein Problem, das von vielen unterschätzt wird. Es ist durchaus nicht selbstverständlich, dass man das Altfahrzeug zeitnah los wird und somit die erforderlichen Nachweise erbringen kann, wenn man den Neuen dann endlich hat.

Ich habe von Verwertern bei uns in der Gegend gehört, die bereits jetzt zusätzliche Flächen anmieten mussten und, wo es schon Wartezeiten bei der Annahme gibt. :o
 
Zuletzt bearbeitet:
du brauchst ja nur einen verwertungsnachweis.
den bekommst du doch gleich.
das heist der schrotthändler bescheinigt dir damit das die karosse geschreddert wird.
du brauchst nicht warten bis dein auto in der presse liegt.
oder hab ich da was falsch verstanden?
gott sei denk macht das alles mein händler für mich.
MfG
Jürgen:)
 
du brauchst ja nur einen verwertungsnachweis.
den bekommst du doch gleich.
Ja. Aber genau darum geht es. Hier vor Ort (Trier) gibt es wohl nur vier Betriebe, die so ein Ding überhaupt ausstellen dürfen. Und da "soll" es angeblich bei zweien schon Wartezeiten bei der Annahme des Altfahrzeugs (also auch bei der Ausstellung des Verwertungsnachweises) geben. Und ich bin wenig optimistisch, dass sich diese Situation "bessern" wird, wenn erstmal die ganzen bestellten Autos geliefert werden.

Und - wie gesagt - hatte ich von meinem Händler ebenfalls, die (offensichtlich falsche) Auskunft, dass der Alte "auf keinen Fall verschrottet und abgemeldet werden darf, bevor der Neue zugelassen ist". Die Vorstellung, letztlich vielleicht wegen einer solchen Fehlinfo leer auszugehen, finde ich ehrlich gesagt nicht so erbaulich. :veryangry:
 
Nachdem Oppermannn (SPD) die Leute verrückt gemacht hat und die Antträge in die Höhe sprangen, nun der nächste SPD-Mann, der wieder unausgegorenes hinausposaunt und die Leute verrückt macht:

Bild schrieb:
Bald mehr Sicherheit für Autokäufer?
Kaufvertrag für Neuwagen soll ausreichen
Von Ulrike Brendlin
Gute Nachricht für alle, die die Abwrackprämie nutzen wollen! Das Wirtschaftsministerium prüft nun doch, ob die Prämie schon beantragen kann, wer einen Kaufvertrag für einen Neuwagen unterschreibt und ein entsprechend altes Auto verschrotten wird.

Aktuell
Neue Regeln!
Kabinett stoppt
Abwrack-BetrugBislang kann die Prämie erst beantragt werden, wenn der Neuwagen tatsächlich auch zugelassen ist. Deshalb müssen viele Käufer befürchten, wegen langer Lieferfristen seines Neuwagens leer auszugehen, weil während der Wartezeit (Lieferfrist) die Fördermittel von insgesamt 1,5 Milliarden Euro womöglich schon aufgebraucht sind.

Nach einer Sitzung des zuständigen Haushaltsausschusses mit Wirtschafts-Staatssekretär Otremba geht die SPD geht davon aus, dass künftig das Kaufdatum zählt, eine „Reservierung" der Prämie also möglich ist.

SPD-Finanzexperte Carsten Schneider zu BILD.de: „Das Wirtschaftministerium hat zugesagt, dass die Forderungen nach Reservierung der Abwrackprämie umgesetzt wird.“ Offiziell erklärt das Ministerium aber, erst noch „prüfen“ zu wollen.
Der Staat hat insgesamt 1,5 Milliarden Euro für die Abwrackprämie vorgesehen. Heißt: Sie reicht für maximal 600 000 Prämien à 2500 Euro. Derzeit liegen dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein (BAFA) 166 000 Anträge vor.

Quelle: Abwrackprämie: Bald mehr Sicherheit für Autokäufer? - Bild.de

Und schwupp sind heute wieder 14.000 Anträge auf einen Schlage eingetroffen!!!

Und natürlich dementiert das Wirtschaftsministerium wieder: man prüfe erst!

Aaaaaargh!!! :bang:

Gruß
M.D.
 
Nach kurzer Recherche habe ich auch gleich wieder die völlig gegenteilige aktuelle Meldung gefunden:

Hambuerger Abendblatt schrieb:
Eine Anregung der SPD, künftig schon mit dem Kaufdatum des Neuwagens ein Anrecht auf die Umweltprämie auszustellen, wird nicht umgesetzt. Es soll weiterhin das Zulassungsdatum entscheidend bleiben. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es zu Lieferverzögerungen bei Autohändlern kommen. Unter Sozialdemokraten kursierte die Furcht, Neuwagenkäufer könnten erst bei der deutlich späteren Zulassung feststellen, dass die 1,5 Milliarden Euro bereits aufgebraucht seien. Bis gestern waren beim Bafa bereits 166 238 Anträge für die Abwrackprämie eingegangen. Insgesamt dürfte das Geld für maximal 600 000 Neuwagen reichen.

Kabinett stoppt Abwrack-Betrug

Jaja, warum halten sich die Hinterbänkler dieser ehemals sozialdemokratischen Partei nicht einfach an die alte Weisheit: "Manchmal muss man einfach mal die Fresse halten!".

Mann-o-mann...
 
Hihi...damit die Verunsicherung jetzt komplett wird, bläst jetzt ein Abgeordneter der CDU ins gleiche Horn:

Gunther Krichbaum schrieb:
Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag hat daher angeregt, als Stichtag für die Prämiengewährung nicht das Datum der Auslieferung, sondern der Bestellung im Autohaus anzusetzen. Damit könnten auch Käufer mit Wartezeit, die sich heute für den Neukauf entscheiden, von der Prämie profitieren. Derzeit laufen innerhalb der Bundesregierung die entsprechenden Verhandlungen. Ob wir uns mit unserem Wunsch durchsetzen können, ist derzeit aber noch nicht absehbar. Allerdings ist allen Beteiligten klar, dass die Zeit für eine Entscheidung knapp bemessen ist.

Quelle: abgeordnetenwatch.de: Gunther Krichbaum

Die Aussage "Ob wir uns mit unserem Wunsch durchsetzen können..." ist ja hohn und spott - war es doch meines Wissens bisher genau die CDU, die die Koppelung an der Kaufvertrag blockiert hat!!!

Ihr werdet sehen, die warten jetzt so lange mit der Entscheidung, bis die Kaufverträge die 600.000 überschritten haben und dann haben wir die gleiche Situation in grün!

Meine Fresse, Politiker sind so lächerlich, da reut mich jeder Cent meiner Steuern, der für diese Typen aufgewendet werden muss.

Gruß
M.D,
 
Hahaha....ich schmeiss mich weg!!!!

Ebenfalls auf Abgeordnetenwatch.de sagt nun eine SPD-Hinterbänklerin, die derzeitige Neuprüfung der Kaufvertragsregelung erfolge auf Vorschlag ihrer Partei:

Katja Mast schrieb:
Auf Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion wird derzeit geprüft, wie das Verfahren zur Umweltprämie zu verändern ist, dass ein Antrag auf die Prämie schon gestellt werden kann, sobald ein Käufer einen Kaufvertrag über einen Neuwagen abgeschlossen hat. Die Zulassung und die Verwertungsunterlagen könnten entsprechend nachgereicht werden. Ausgezahlt würde die Prämie dann, wenn der Wagen zugelassen ist. Wir wollen diese Änderung, um Rechtssicherheit für alle diejenigen herzustellen, die auf Grund der Umweltprämie beabsichtigen ein Auto zu kaufen, dieses aber eventuell erst durch unterschiedliche Lieferfristen in einigen Monaten erhalten und damit zulassen könnten. Alle Käufer würden so unmittelbar mit dem Kauf die Sicherheit zur erfolgreichen Beantragung der Umweltprämie erhalten.

Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/katja_mast-650-5828--f166963.html#frage166963

Die sind allesamt so lächerlich!

Ehrlich gesagt, mir persönlich ist es völlig wurscht, auf wessen Vorschlag nun angeblich doch über eine bessere Lösung nachgedacht wird. Entscheidend wäre hier dann doch nur, dass wenn es angeblich alle beiden Regierungsparteien wollen, dann sollen sies doch auch einfach machen, verdammt noch mal.

Diese *** :) in Berlin machen sich nur noch lächerlich!!!!
 
Hihi...damit die Verunsicherung jetzt komplett wird, bläst jetzt ein Abgeordneter der CDU ins gleiche Horn:



Quelle: abgeordnetenwatch.de: Gunther Krichbaum
Klasse! Vielleicht gibt's dann ja - nach geschätzten 30.000 "Oppermann-Anträgen" - jetzt die nächsten 30.000 "Kirschbaum-Anträge". Die wären dann auch schonmal weg aus der Warteschlange. Ich bin ja mal sehr gespannt, wann die Zahlen für die tatsächlich vollständigen, bewilligungsfähigen Anträge vom BAFA kommen.

Bin ich froh, dass ich mir nicht von meinem Händler habe aufschwatzen lassen, dass ich meinen "Alten" erst verschrotten "darf", wenn der Neue zugelassen ist. Wenn diese Geschichte (wieder Erwarten) noch durchgehen sollte, hab ich jedenfalls meinen Verwetungsnachweis schon hier liegen...

...wenn Alle auf einmal zum Schrottplatz rennen. :D

Was wird man sich über diesen ganzen Kinderkram hier irgendwann einmal köstlich amüsieren!
 
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