Sandero III - Austausch über Bestellung, Bestellverfolgung und Lieferzeiten

Ein AH das solche Versprechen macht ist schon mal suspekt und unglaubwürdig, weil das AH keinen Einfluss auf die Lieferung hat. Denn ein Grundsatz lautet, man soll nur das versprechen was man auch einhalten kann.

Und eine solche Aussage ist selbst dann nichts Wert, wenn du sie schriftlich hast aber darin keine Pönalen vereinbart sind. Denn ohne diese hast du ja rein gar nichts, das du bei Nichterfüllung einfordern könntest.
So ist es, wichtig sind nur die Vertragsbedingungen, als Anlage vom AH immer mitgeliefert. Oder man sollte bei der Bestellung auf einen festen Liefertermin beharren.
 
Spielt keine Rolle. Hast du eine Verbindliche Bestellung unterschrieben? Steht darin ein fixer Liefertermin? Bestimmt nicht. Ebenfalls kannst du dir den Druck aufs Autohaus sparen. Die können das Auto auch nicht her Hexen.
Wünsche schon mal frohe Weihnachten
Dann sollte man wenigstens den AH unter Verzug setzen, um möglicherweise später Schadenersatz einzufordern.
 
So ist es, wichtig sind nur die Vertragsbedingungen, als Anlage vom AH immer mitgeliefert. Oder man sollte bei der Bestellung auf einen festen Liefertermin beharren.
In den Vertragsbedingungen ist sicher keine Liefertermingarantie beschrieben. Und selbst wenn eine solche drin stehen würde, müsste auch beschrieben sein, was im Fall einer Nichterfüllung geschieht. Und genau das könntest du dann sehr einfach einfordern.

Und wie willst du bei der Bestellung auf einen festen Liefertermin beharren. Wie schon geschrieben müsstest du dazu mit dem AH einen Vertrag aufsetzen und dann sind wir wieder beim Punkt, was du reinschreiben würdest im Fall einer Nichteinhaltung. Beim Kauf des vorletzten Autos hatte ich z.B. im Vertrag, dass bei Nichteinhaltung des Termins das AH ein Ersatzwagen zu einem vereinbarten, sehr günstigen Wochentarif stellen musste. Das AH ist den Vertrag eingegangen und ich hatte letztendlich für 3 Wochen ein Ersatzwagen für lau. Das war allerdings vor 8 Jahren und die Zeiten haben sich geändert.
 
Dann sollte man wenigstens den AH unter Verzug setzen, um möglicherweise später Schadenersatz einzufordern.
Kann man machen, aber es wird dann sehr kompliziert und aufwändig bei der Beweispflicht zum entstandenen Schaden. Der saubere Weg geht so wie es im B2B-Geschäft üblich ist. Da werden Pönalen vereinbart und dann ist die Sachlage klar und wasserdicht. Da muss nichts bewiesen werden, sondern die Partei welchen den Termin nicht einhält muss die im Vertrag vereinbarte "Strafleistung" erbringen. Das kann im Fall eines Autokaufs z.B. ein kostenloses, adäquates Ersatzfahrzeug sein oder ein vereinbarter Geldbetrag pro Woche Verzögerung.

Wir hatten so einen Fall mal in der Firma, da musste das AH Ersatzfahrzeuge mit der entsprechenden minimalen Ladeflächengrösse stellen und sogar die Kosten für die Magnetschilder mit dem Firmenlogo übernehmen, die an den neutralen Ersatzfahrzeugen angebracht wurden. Einen solchen Vertrag geht ein AH natürlich nur mit sehr guten, langjährigen Kunden ein, die sie nicht verlieren wollen. Als einzelner Privatkunde hat man da sehr viel schlechtere Karten.
 
Zuletzt bearbeitet:
In den Vertragsbedingungen ist sicher keine Liefertermingarantie beschrieben. Und selbst wenn eine solche drin stehen würde, müsste auch beschrieben sein, was im Fall einer Nichterfüllung geschieht. Und genau das könntest du dann sehr einfach einfordern.

Und wie willst du bei der Bestellung auf einen festen Liefertermin beharren. Wie schon geschrieben müsstest du dazu mit dem AH einen Vertrag aufsetzen und dann sind wir wieder beim Punkt, was du reinschreiben würdest im Fall einer Nichteinhaltung. Beim Kauf des vorletzten Autos hatte ich z.B. im Vertrag, dass bei Nichteinhaltung des Termins das AH ein Ersatzwagen zu einem vereinbarten, sehr günstigen Wochentarif stellen musste. Das AH ist den Vertrag eingegangen und ich hatte letztendlich für 3 Wochen ein Ersatzwagen für lau. Das war allerdings vor 8 Jahren und die Zeiten haben sich geändert.
"Beim Kauf des vorletzten Autos hatte ich z.B. im Vertrag, dass bei Nichteinhaltung des Termins das AH ein Ersatzwagen zu einem vereinbarten, sehr günstigen Wochentarif stellen musste."

Das wäre z.B. ein gangbarer Weg, natürlich sollte man dieses vor Vertragsunterzeichnung vereinbaren.
Da wäre noch die Auto-Preisanpassung, während der Vertrag noch läuft. Sollte man nicht auch hier, vorab einen Festpreis vereinbaren.
 
Oder man sollte bei der Bestellung auf einen festen Liefertermin beharren.

Du wirst vom AH keinen fixen Liefertermin bekommen, das AH hat selbst darauf kaum Einfluss besonders wenn es eine spezielle Konfig sein soll.

"Beim Kauf des vorletzten Autos hatte ich z.B. im Vertrag, dass bei Nichteinhaltung des Termins das AH ein Ersatzwagen zu einem vereinbarten, sehr günstigen Wochentarif stellen musste."

Das macht nur sin wenn es einen Termin gibt der nicht eingehalten wird, bei der Situation wo das AH keinen Fixtermin zusagt ist das alles nur Papier.

LG Rob
 
Da wäre noch die Auto-Preisanpassung, während der Vertrag noch läuft. Sollte man nicht auch hier, vorab einen Festpreis vereinbaren.
Das war in meinem Vertrag bereits ohne mein Zutun fix vermerk "Es gilt der vereinbarte Preis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung" und der vereinbarte Kaufpreis (bei Dacia eh der Listenpreis) war ja im Vertrag aufgeführt, somit alles bestens.

Bei Käufen in Fremdwährungen werden zumindest in B2B-Verträgen oft auch die Wechselkurse fixiert, entweder auf den Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, den Zeitpunkt der Auslieferung oder einen mittleren Kurs über den Zeitraum zwischen Vertragsunterzeichnung und Auslieferung.
 
Das war in meinem Vertrag bereits ohne mein Zutun fix vermerk "Es gilt der vereinbarte Preis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung" und der vereinbarte Kaufpreis (bei Dacia eh der Listenpreis) war ja im Vertrag aufgeführt, somit alles bestens.

Bei Käufen in Fremdwährungen werden zumindest in B2B-Verträgen oft auch die Wechselkurse fixiert, entweder auf den Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, den Zeitpunkt der Auslieferung oder einen mittleren Kurs über den Zeitraum zwischen Vertragsunterzeichnung und Auslieferung.
"Das war in meinem Vertrag bereits ohne mein Zutun fix vermerk "Es gilt der vereinbarte Preis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung" und der vereinbarte Kaufpreis (bei Dacia eh der Listenpreis) war ja im Vertrag aufgeführt, somit alles bestens."

Das ist aber bei den Neuwagen-Verkaufsbedingungen von 01.10.2023 unter Preise "Preisanpassungsklausel" nicht mehr so, zumal Dacia-Sandero schon 4mal ihre Listenpreise in 2024 erhöht hat.
 
Das ist aber bei den Neuwagen-Verkaufsbedingungen von 01.10.2023 unter Preise "Preisanpassungsklausel" nicht mehr so, zumal Dacia-Sandero schon 4mal ihre Listenpreise in 2024 erhöht hat.
In der Schweiz hatte ich im Vertrag den ich Ende 2023 abgeschlossen habe, keine solche Klausel drin sondern wie oben beschrieben den Vermerk, dass der Preis zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gelten würde.

Wenn es in Deutschland anders im Vertrag beschrieben ist kann man versuchen das zu ändern, es stellt sich dann allerdings die Frage, ob das AH das akzeptiert.
 
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